Vorsicht bei der Gründung einer Limited

Vorsicht bei der Gründung einer LimitedSie haben sich selbständig gemacht und überlegen, welche Unternehmensform Sie wählen sollen? Die Gründung einer GmbH ist aufwendig und mit vielen gesetzlichen Vorschriften verbunden. Der neue Trend geht hin zur Gründung einer „Ltd.“, einer „Limited“. Das Kürzel „Ltd.“ ist Ihnen sicherlich schon öfters untergekommen, insbesondere, wenn Sie Post aus dem Ausland bekommen. Diese Unternehmensform ist in Großbritannien weit verbreitet und vergleichbar mit unserer „GmbH“, der „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Was für Großbritannien jedoch gut und üblich ist, muss nicht den gleichen positiven Effekt in Deutschland haben. Die englische Form der „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ genießt in Deutschland ein Negativimage. Unternehmensberater, die es mit der Seriosität nicht so ganz genau nehmen, werben vermehrt Selbständige an und raten ihnen zur Gründung einer „Limited“. Mit Hochglanzprospekten und einwandfreier Rhetorik malen sie ihren Klienten ein Idealbild dieser Unternehmensform.

Ist die „Limited“ die Antwort auf alle Fragen?

Fragen Sie sich ernsthaft, was potentielle Kapitalgeber von Ihnen denken, wenn Sie sich hinter einer „Ltd.“ verstecken. Wie sollen Ihre Geldgeber Vertrauen zu Ihnen und Ihrer Geschäftsidee aufbauen, wenn Sie nicht einmal selbst Vertrauen für Ihr Geschäftsmodell aufbringen? Dieses mangelnde Selbstbewusstsein zeigen Sie, indem Sie eine Unternehmensform wählen, für die Sie nicht einmal das für eine GmbH-Gründung vorgeschriebene Mindestkapital in Höhe von 25.000 Euro aufbringen müssen. Ihre Geldgeber kommen zu dem Schluss, dass Ihrer Geschäftsidee die stabilen Grundpfeiler fehlen, wenn Sie sich das Mindestkapital für eine GmbH-Gründung nicht leisten können oder wollen. Dieses Image verstärkt sich noch, sollten Sie weitere Geschäftspartner haben, mit denen Sie das Mindestkapital anteilig einzahlen. Das Startkapital dieser „Mini-GmbH“ beträgt symbolisch 1 GBP. Ihre Haftung ist auf das Mindestkapital beschränkt, also haften Sie nicht für Beträge, die über das symbolische Startkapital hinausgehen. Das hört sich gut an. Warum sollten Sie 25.000 Euro aufbringen, wenn es auch anders, viel einfacher und günstiger geht? Einfach ist die Gründung, weil Sie diese nicht von einem Notar beglaubigen lassen müssen. Die Anmeldung erfolgt im englischen Unternehmensregister mit einer Büroadresse in England. Die Anmeldung übernehmen darauf spezialisierte Dienstleister. Die Gebühr bewegt sich bei mehreren Hundert Euro jährlich, was jedoch im Vergleich zu einer deutschen Anmeldung kostengünstig ist. Diese Voraussetzungen betreffen Sie allerdings nur dann, wenn Sie als deutscher Staatsbürger keinen Firmensitz in Deutschland unterhalten. Befindet sich Ihr Firmensitz im Inland, ist eine Gewerbeanmeldung, eine notarielle Beglaubigung und die Eintragung im Handelsregister Vorschrift wie bei einer GmbH. Sie zahlen hier Ihre Steuern und die obligatorischen IHK-Beiträge.

Ein negatives Image

Die „Limited“ genießt ein negatives Image, da viele Unternehmer auf eine Firmengründung mit Büroadresse in England zurückgreifen, aber durch ein weiteres Firmengeflecht dennoch in Deutschland tätig sind. Auf diese Weise umgehen Sie die kostspieligen Anmeldungsvorgänge, die Einzahlung von Mindestkapital und eine entsprechende Haftung. Auch steuerlich ist die Gründung einer „Limited“ mit Sitz in England vorteilhaft, da Sie hier keine Steuern entrichten. Ferner entfällt die obligatorische IHK-Mitgliedschaft mit den entsprechenden Beiträgen. Dennoch können Sie auch mit einer „Limited“ mit ausschließlichem „Firmensitz“ in England nicht tun und lassen, was Sie wollen. Ihre Jahresabschlüsse erstellen Sie entsprechend dem englischen Recht, die in der Regel mit einem Testat eines Wirtschaftsprüfers versehen sind. Verstöße gegen Veröffentlichungsvorschriften werden umgehend geahndet. Bei Rechtsstreitigkeiten sollten Sie einen Anwalt vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.

Doch zurück zur GmbH?

So vorteilhaft die Umgehung einer Mindestkapitaleinzahlung mit der Gründung einer „Ltd.“ auf den ersten Blick auch erscheinen mag, die Probleme kommen gleich nach Gründung auf Sie zu. Als Gesellschafter einer „Limited“ müssen Sie in der Regel schon bei Vertragsabschlüssen mit geringen Summen die persönliche Haftung übernehmen, da Ihre Geschäftspartner wissen, dass kein Mindestkapital zur Deckung eventueller Ausfälle vorhanden ist. Aber nicht nur Ihre Geschäftspartner, auch Kapitalgeber wie Business Angels und Banken sehen in der Regel von Vertragsabschlüssen mit den Gesellschaftern einer Limited ab.

Fazit

Wollen Sie in Deutschland das Negativ-Image der „Limited“ umgehen, sollten Sie auf die Gründung einer GmbH zurückgreifen. Sie müssen zwar ein Mindestkapital in Höhe von 25.000 Euro einzahlen und haften zunächst in Höhe dieses Mindestkapitals. Später steigt Ihre Haftung parallel zur Erhöhung Ihres Unternehmenskapitals. Zeigen Sie potentiellen Kapitalgebern, dass Sie Vertrauen in Ihre Geschäftsidee haben, dass Sie es nicht nötig haben, sich hinter der Gründung einer „Limited“ zu verstecken, nur um Ihre Haftung auf das symbolische Mindestkapital von 1 GBP zu beschränken. Sie erwecken bei Ihren Geldgebern den Eindruck, dass Sie nicht hinter Ihrer Geschäftsidee stehen und sich aus der Haftung stehlen wollen. Diese vermeintliche Haftungsbeschränkung nützt Ihnen bei Vertragsabschlüssen wenig, da die überwiegende Anzahl Ihrer Geschäftspartner Ihre persönliche Haftung verlangen, um sich vor einem Ausfallrisiko zu schützen.

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