Weihnachten – ideale Zeit für die Pflege von Geschäftsbeziehungen

Weinachtsgeschenk Kunden

Alle Jahre wieder nähert sich Weihnachten mit rasanten Schritten. Obwohl das Datum zu Beginn des Jahres feststeht, überrascht es doch das ein oder andere Unternehmen. Dann bricht die alljährliche Hektik aus. Soll es in diesem Jahr Kundengeschenke zu Weihnachten geben? Vor Weihnachten boomt der Postversand, wie im ganzen Jahr nicht. Ist Weihnachtspost noch zeitgemäß? Kommt sie beim Kunden nicht nur buchstäblich an? Was braucht sie, um in der Flut der Weihnachtskarten aufzufallen?

Kleine Geschenke erhalten die Geschäftsbeziehung - Weihnachtspräsente

Wer in einem Unternehmen arbeitet, hat einen Rückgang an Weihnachtsgeschenken bemerkt. In Zeiten des Compliance Managements sind Weihnachtspräsente eine Gratwanderung. Konzerne und Behörden haben strikte Regeln im Umgang mit der Geschenkannahme. Die üblichen Aufmerksamkeiten, wie Pralinen und Wein sind erlaubt - oder nicht? Wo liegt die Wertgrenze? Die gute Nachricht ist, der Wert steht nicht im Vordergrund. Es geht um die Vorteilsnahme durch Präsente. Dient das Geschenk der reinen Beziehungspflege, ist es eher unkritisch. In größeren Unternehmen landen Weihnachtspräsente in einer Tombola. Dadurch kommen sie allen Mitarbeitern zugute. Daher ist es ratsam, den Umgang mit Weihnachtspräsenten zu erfragen. Doch Vorsicht bei Amtsträgern - sie dürfen nichts annehmen. Hier bedeutet eine gute Geschäftsbeziehung, sie gar nicht erst in die Verlegenheit zu bringen.

Grüße auf persönliche Art: die Weihnachtspost

Traditionell versenden Unternehmen Unmengen an Weihnachtspost. Weihnachtsgrüße gehören nach wie vor zum guten Ton. Die Kehrseite der Medaille ist, dass unzählige Weihnachtskarten ungelesen im Papierkorb landen. Wann schenkt der Kunde oder Geschäftspartner den Weihnachtsgrüßen Aufmerksamkeit? Doch nur, wenn sie etwas Besonderes oder persönlich sind. Damit die Weihnachtsgrüße Anklang finden und rechtzeitig ankommen, hilft eine Checkliste für Weihnachtspost. Mit einer persönlichen Handschrift ist die Weihnachtspost nicht nur eine schöne Tradition. Sie wird dann auch von Kunden und Geschäftspartnern geschätzt. Dabei ist nicht entscheidend, ob die Weihnachtsgrüße per Post oder E-Mail versandt werden. Wichtig sind die persönliche Ansprache und der Dank für das Geschäftsjahr. Dabei ruhig ein paar individuelle Zeilen einfließen lassen. Vor dem Versand sollten sich Unternehmen ihre gespeicherten Kontakte genau ansehen. Weihnachten ist das Christfest und wird hauptsächlich von Christen zelebriert. Andere Kulturkreise feiern Weihnachten gar nicht (Muslime) oder zu einem anderen Zeitpunkt (Orthodoxe). Wer dies beachtet, vermeidet Irritationen beim Empfänger.

Weihnachtspost und Datenschutz – geht das konform?

Compliance Management, DSGVO, Privacy Policy, die Hürden in der heutigen Kommunikation sind hoch. So verwundert es nicht, dass manche Unternehmen verunsichert sind. Dürfen sie überhaupt noch Weihnachtspost versenden? Legt nicht gerade die DSGVO Steine in den Weg? Fühlen sich unter Umständen Kunden und Geschäftspartner belästigt? Allein die Begründung, dass Weihnachtskarten zum guten Ton gehören, reicht nicht aus. Die DSGVO regelt in Artikel 6, dass die Nutzung gespeicherter Daten zulässig ist, wenn berechtigtes Interesse besteht. Bei bestehenden Geschäftsbeziehungen können Unternehmen davon ausgehen, dass sich jeder über Weihnachtspost freut. Weihnachtsgrüße dienen der Pflege der Geschäftsbeziehung, was allgemein unter Christen akzeptiert wird. Zudem sind alle Gewerbetreibenden und die meisten Privatpersonen mit der DSGVO vertraut. Sie kennen ihr Widerspruchsrecht und würden bei Interesse davon Gebrauch machen. Insofern spricht aus Datenschutzgründen nichts gegen Weihnachtspost.

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