Wie funktioniert Factoring?

FactoringDas englische Wort Factoring bedeutet im deutschen Sprachgebrauch den Ankauf von Forderungen. Abgeleitet ist es vom lateinischen factura, zu Deutsch die Rechnung. Das Factoring ist die Übertragung von gewerblichen Forderungen des Unternehmens auf den Factor. Als ein externer Dienstleister übernimmt er die an ihn verkauften Forderungen mit dem dazugehörigen Zahlungs- beziehungsweise Forderungsausfallrisiko. Entscheidend ist, dass die offenen Forderungen noch vor ihrer Fälligkeit an den zukünftigen Gläubiger übertragen werden. Wie funktioniert Factoring im praktischen Alltag eines Unternehmens; sei es ein mittelständischer Einzelunternehmer, oder eine größere Kapitalgesellschaft?

Reduzierung von Risiko und Gewinn durch Factoring

Forderungen, die von dem originären Gläubiger an den Factor als ein Spezialunternehmen verkauft werden, sind in aller Regel kurzfristig. Es sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Anschluss an den Leistungsaustausch fällig geworden sind. In das Factoring werden keine Forderungen gegen Endverbraucher, sondern gegen Hersteller, Groß-, Zwischen- und Einzel- sowie Onlinehändler einbezogen. Im Rahmen eines mehrjährigen Vertrages werden alle in diesem Zeitraum anfallenden Forderungen auf den Factor als Auftragnehmer übertragen. Der wird damit neuer Gläubiger und übernimmt das Zahlungs-/Ausfallrisiko. Das wird mit der Gebühr für das Factoring abgegolten. Für den Veräußerer der Forderungen bedeutet das einen Einnahmeverlust im Vergleich zur Höhe der Rechnungsstellung; auf der anderen Seite hat er keinen weiteren Personal- und Verwaltungsaufwand, und ebenso kein Zahlungsausfallrisiko.

Mit Factoring hohe finanzielle Sicherheit und Planbarkeit

Der Forderungsverkäufer erhält, direkt nach Fälligkeit der Forderung, vom Factor den vertraglichen vereinbarten Anteil ausbezahlt. Mit diesem Umsatz und dem damit verbundenen Gewinn kann jetzt fest geplant werden. Außerdem wird dadurch die Liquidität des Unternehmens verbessert und gestärkt. Der Unternehmer hat durch diese Planungssicherheit auch die Möglichkeit, dem Rechnungsempfänger ein den Marktgegebenheiten adäquates Zahlungsziel einzuräumen. Der Forderungsverkäufer kann ganz exakt planen, weil er mit keinerlei Unwägbarkeiten bei den Zahlungseingängen rechnen muss. Das Risiko liegt jetzt beim Factor als dem neuen Gläubiger.

Wie funktioniert Factoring in seinen unterschiedlichen Formen

Das Factoring ist branchenübergreifend in allen Wirtschaftsbereichen möglich bis hin zu notwendig. Zu den gängigen Formen eines Factorings gehören das:

  • Auswahlfactoring
  • echte Factoring
  • Fälligkeitsfactoring
  • halboffene Factoring
  • Inhouse-Factoring
  • offene Factoring
  • Standardfactoring
  • stille Factoring
  • unechte Factoring

Einzelfactoring, Mietfactoring oder Anwalts-/Steuerberaterfactoring sind in der heutigen Zeit gängige Sonderformen des Factorings. In allen Fällen geht es ausschließlich darum, offene Forderungen vor oder mit der Fälligkeit einem externen Dienstleistungsunternehmen zu übertragen. Diese Forderungsübertragung ist in den meisten Fällen ohne Zustimmung des Schuldners möglich. Der erfährt oftmals erst dann von dem Factoring, wenn er von dem neuen Gläubiger angeschrieben wird. Die Bezeichnungen der verschiedenen Factoringformen machen deutlich, wie das Factoring im Einzelfall angewendet wird. Beim Auswahlfactoring werden bestimmte Forderungen für das Factoring ausgewählt. Alternativ wird es auch selektives Factoring genannt; und beim offenen Factoring wird der Schuldner bewusst über die Forderungsabtretung respektive Forderungsübernahme informiert.

Kostenarten beim Factoring

Die Gebühren für das Factoring sind für den Forderungsverkäufer Ausgaben; für den Factor sind sie teilweise Fremd-, eigene Personal- und Verwaltungskosten sowie der Unternehmensgewinn. Für die Berechnung des Gesamtbetrages ist der factorable Bruttojahresumsatz eine entscheidende Größe. Hinzu kommen die Zahl der Kunden als Schuldner sowie die Zahl der Rechnungen, aus denen sich die Forderungen ergeben. Ein weiteres Kriterium ist die Form des Factorings. Die Art der übernommenen Dienstleistung bestimmt ganz maßgeblich den Umfang des damit verbundenen Aufwandes. Der ist bei einem Auswahlfactoring anders als bei einem Standardfactoring. Die Factoringgebühr selbst berechnet sich anhand des Bruttoumsatzes. Ihre Höhe beträgt in der Regel bis zu einem Prozent, in Einzelfällen auch deutlich mehr. Weitere Berechnungsfaktoren wie Zinsen, Zinskosten und eine Kosten-Nutzen-Gesamtbewertung ergeben insgesamt die Kosten für das Factoring.

Der im Jahre 1974 gegründete Deutsche Factoring Verband mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen von etwa zwei Dutzend deutschen Factoring-Unternehmen. Sie repräsentieren nach Aussage des Verbandes einen Anteil von rund neunzig Prozent des deutschen Factoring-Marktes.

 

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