Als angehender Jungunternehmer müssen Sie sich mit der Frage auseinandersetzen, wie der Markt für Existenzgründer aussieht. Sie müssen den Markt, der Ihre Zielgruppe stellt, analysieren. Um Ihren Zielmarkt zu sondieren, erstellen Sie eine Marktanalyse, die alle wichtigen Fragen im Vorfeld beantwortet.
Bevor Sie sich an die Recherche von Zahlen und Statistiken machen, entwerfen Sie ein persönliches Szenario und schreiben alles auf, was Ihnen instinktiv einfällt. Bleiben Sie dabei jedoch objektiv und geben Sie sich keinen unrealistischen Tagträumen hin. Notieren Sie Alter, Wohnort und die sozialen Lebensumstände, die auf Ihre Zielgruppe zutreffen. Blockieren Sie sich nicht selbst, nur weil Sie von Ihrer Geschäftsidee begeistert sind. Fragen Sie sich objektiv, warum die von Ihnen anvisierte Zielgruppe Ihre Produkte oder Dienstleistungen kaufen oder in Anspruch nehmen soll. Lassen Sie sich bei der Wahl Ihres Standortes Zeit und nehmen Sie nicht das erstbeste Angebot an, nur weil die Miete günstig ist. Es ist wenig sinnvoll, wenn Sie sich mit einem Feinkostladen selbständig machen, diesen jedoch in einer sozial benachteiligten Gegend mit prekären Lebensumständen eröffnen. Achten Sie auf eine gute Infrastruktur und machen Sie sich ein Bild von der Umgebung. Achten Sie auf eventuelle Hindernisse wie Sackgassen, denkmalgeschützte Gebäude, Parkplatzsituation und Behördenauflagen. Befragen Sie Passanten, was Sie von Ihrer Idee halten. Seien Sie mutig und besuchen Sie Ihre Konkurrenten „undercover“, um in einem Gespräch herauszufinden, wie sie ihren Geschäftsalltag erfolgreich bestreiten. Es geht dabei nicht um „copy & paste“, sondern darum, herauszufinden, wie der Markt für Ihre Existenzgründung aussieht und auf welche Weise Sie gutes Geld verdienen können.
Nehmen Sie die Vogelperspektive ein und recherchieren Sie die jeweiligen regionalen Eigenheiten. Wer eine Existenzgründung in Köln plant, findet sicherlich andere regionale Eigenheiten und Voraussetzungen vor als in München. In der Stadt ist das Kaufverhalten der Kunden anders als in der Landbevölkerung ausgelegt. Fragen Sie sich, wie viele Kunden Sie regelmäßig erreichen müssen, um einen guten Gewinn zu erzielen. Recherchieren Sie, ob der anvisierte Markt diese Zahlen wirklich hergibt. Nehmen Sie Zeit und Geld in die Hand und investieren Sie in Marketing und Öffentlichkeitsarbeit. Überlegen Sie, welche Strategie für Sie geeignet ist: Push-Marketing, Pull-Marketing, Empfehlungsmarketing, soziale Netzwerke, Benchmarking. Hilfreiche Hintergrundinformationen, Analysen und Statistiken finden Sie beim Statistischen Bundesamt, der Stadtverwaltung, dem Bauamt, bei den Industrie- und Handelskammern, den regionalen Gründerinitiativen, der Bundesagentur für Arbeit und bei Gründerberatern.
Haben Sie diese Vorarbeit geleistet, setzen Sie sich mit Ihrer persönlichen Situation auseinander. Sie müssen wissen, welche staatlichen Förderprogramme Sie unter welchen Voraussetzungen in Anspruch nehmen können. Lassen Sie sich von der Bundesagentur für Arbeit, der KfW-Bank, regionalen Gründerinitiativen und den Industrie- und Handelskammern beraten. Ziehen Sie auch die umfangreiche Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Forschung zu Rate. Auch wenn Deutschland ein gründerfreundliches Land ist und der Bund, die Länder und die EU die Zahl der Förderprogramme erhöhen, so wurden dennoch einige hinsichtlich ihrer finanziellen Leistungen gekürzt. Es gibt in Deutschland zwar ein „Grundrecht“ auf Berufsfreiheit, jedoch wird das nicht mit allen Förderprogrammen berücksichtigt. Bevor Sie staatliche Fördermittel erhalten, müssen die Fachkräfte der Arbeitsagentur zuerst prüfen, ob es nicht eine sichere Alternative zu einer unsicheren Existenzgründung gibt. Die Vermittlungsfachkraft prüft, ob Ihre Aussichten, eine feste Anstellung zu bekommen gut sind. Sind Sie auf dem ersten Arbeitsmarkt gut vermittelbar, sind Ihre Aussichten gering, in den Genuss der staatlichen Finanzspritze für Ihre Existenzgründung zu kommen. Ferner wurde die staatliche Pflichtleistung in eine Ermessensleistung umgewandelt. Der Staat ist nach dieser Änderung nicht mehr in jedem Fall dazu verpflichtet, Sie als Existenzgründer zu fördern, sondern die Sachbearbeiter entscheiden nach eigenem Ermessen in jedem Einzelfall, ob die Existenzgründer die Voraussetzungen für die Gewährung der staatlichen Fördermittel mitbringen oder nicht.