Wie sieht ein professionelles Zeugnis aus?

Wie-sieht-ein-professionelles-Zeugnis-ausDas Arbeitszeugnis ist eines der Dokumente, die einen Arbeitnehmer sein ganzes Leben lang begleiten. Doch wie sieht ein professionelles Zeugnis aus? Viele Arbeitszeugnisse lesen sich nur auf den ersten Blick positiv und sind oft nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind. Dabei verfolgen Arbeitgeber nicht immer schlechte Absichten, sie wissen es einfach nicht besser. Sie sind sich nicht im Klaren darüber, welch vernichtendes Urteil sie zu Papier gebracht haben.

Das Dokument muss eindeutig als „Zeugnis“ ausgewiesen werden und die vollständigen Angaben des Arbeitgebers beinhalten. Der einleitende Absatz enthält die persönlichen Angaben des Arbeitnehmers mit Geburtsdatum, dem Zeitraum der Beschäftigung und dem Austrittsdatum. Der nächste Absatz beschreibt das Tätigkeitsfeld und die Aufgaben des Arbeitnehmers. Ein großes Problem besteht darin, dass viele Texte einen ausreichend großen Raum zur Interpretation bieten. Der dritte Absatz beurteilt die Leistung und das Verhalten des Mitarbeiters.

Diese Beurteilungen werden oft mit einem sogenannten „Code“ versehen. Sie hören sich auf den ersten Blick positiv an, sind jedoch negativ gemeint. Für diesen „Code“ gibt es mittlerweile eine ganze Liste von typischen Beurteilungen, mit denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für seinen weiteren Weg in der Arbeitswelt eine versteckte Botschaft mitgibt. Seine Leistungsbeurteilung fällt auf den ersten Blick positiv aus, da Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer per Gesetz nicht negativ beurteilen dürfen, damit diese keine Schwierigkeiten in ihrem weiteren Arbeitsleben bekommen. Das Gesetz hat die Absicht, mit dieser „Positiv-Vorschrift“ eventuelle „Rachegedanken“ des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer zu verhindern. Mittlerweile kennen Vorgesetzte und Personalverantwortliche die nicht mehr so geheimen „Codes“ sehr genau.

Die Welt der versteckten Botschaften

Im Normalfall gibt ein Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß Auskunft über die Leistungen des Arbeitnehmers. Diese beinhalten berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und eventuelle besondere Talente und Leistungsbereitschaft, die der Arbeitnehmer über seine Stellenbeschreibung hinaus eingebracht hat. Weiterführende Kenntnisse wie Fortbildungen, Führungsverhalten, überdurchschnittliche Arbeitsergebnisse und allgemeine Arbeitserfolge sind in einem korrekten und fairen Arbeitszeugnis gleichfalls enthalten. Arbeitnehmer und zukünftige Arbeitgeber erwarten nicht, dass sich das Zeugnis in ausschweifenden Lobeshymnen ergeht. Kurze, sachliche und prägnante Kernsätze, die das Verhalten und die Leistung des Mitarbeiters in allen Bereichen beschreiben, reichen aus. Leistungsbeschreibungen leben durch und von ihren Kernsätzen und stehen in positivem Einklang mit den vorangehenden Sätzen. Ein beliebter Schlusssatz lautet: „Die Leistungen von Herrn Mustermann haben unsere Erwartungen stets übertroffen.“ Wer diesen Satz in seinem Arbeitszeugnis hat, kann zufrieden sein. Aber Vorsicht, schon kleine Nuancen können die Kernaussage dieses Satzes komplett verändern, ohne dass der Leser dies auf den ersten Blick wahrnimmt. Lautet der Satz: „Die Leistungen von Herrn Mustermann haben unsere Erwartungen übertroffen“, klingt gleichfalls positiv, jedoch mit veränderter Aussage. Zu beachten ist, dass bei dem zweiten Beispiel das kleine und wichtige Wörtchen „stets“ fehlt. Nun lautet die Aussage dahingehend, dass der Arbeitgeber mit den Leistungen von Herrn Mustermann zwar generell zufrieden war, jedoch mit gelegentlichen Einschränkungen.

Ein weiterer wichtiger Kernsatz, der in keinem Arbeitszeugnis fehlen darf und durch die vorangehenden Sätze bestätigt oder relativiert wird, ist die Verhaltensbeurteilung: „Das Verhalten von Herrn Mustermann gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.“ Diese Aussage ist ohne Einschränkungen positiv. Eine beliebte Variante dieser Verhaltensbeurteilung lautet: „Das Verhalten von Herrn Mustermann gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets einwandfrei.“ Wo liegt das Problem, ist dieser Satz nicht identisch mit dem ersten? Falsch, Vorsicht ist geboten: Im zweiten Fall stellt der Arbeitgeber die Kollegen vor die Vorgesetzten. Gut informierte Arbeitgeber wissen, in diesem Fall hat das Arbeitsverhältnis zwischen Herrn Mustermann und seinen Vorgesetzten wahrscheinlich gelitten. Ganz schlimm für den Arbeitnehmer ist, wenn dieser Satz die Vorgesetzten ganz außen vorlässt und nur das Verhalten gegenüber den Kollegen beschreibt.

Weitere kleine, aber feine Nuancen

Die Schlussformel rundet das Arbeitszeugnis ab und bestätigt mit ihrer Vollständigkeit die Gesamtnote. Die Schlussformel drückt im Idealfall den Dank des Arbeitgebers für die erbrachten Leistungen des Arbeitnehmers aus, sein Bedauern, dass er das Unternehmen verlässt und alle guten Wünsche für eine erfolgreiche Zukunft. Der Unterzeichner sollte seinen Rang im Unternehmen und seine Kompetenz sichtbar machen. Im Regelfall unterzeichnet der Geschäftsführer das Arbeitszeugnis. Die Unterschrift kann auch durch einen direkten Vorgesetzten wie einem Abteilungsleiter oder einem Personal-Controller erfolgen. Auch an dieser Stelle kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer sein späteres Arbeitsleben schwer machen. Fehlt die Dankes- oder Bedauernsformel, ist das ein Hinweis für spätere Arbeitgeber, dass der Vorgänger wahrscheinlich froh ist, Herrn Mustermann nicht mehr zu seinen Arbeitnehmern zu zählen. Erfolgt die Unterschrift unter dem Arbeitszeugnis nicht durch den Geschäftsführer, kann dies ein verstecktes Indiz für Probleme zwischen dem Vorgesetzten und dem beurteilten Mitarbeiter sein.

Generell ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein augenscheinlich positives Arbeitszeugnis auszustellen. Wir sehen, es gibt zahlreiche Möglichkeiten für den Arbeitgeber, versteckte Botschaften zu senden, ohne eine augenscheinlich negative Beurteilung des Mitarbeiters niederzuschreiben. Dieser hat rechtliche Möglichkeiten, gegen ein zu negatives Zeugnis anzugehen.

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