Wie viel Steuern muss ich auf den Gewinn bezahlen?

Steuern auf Gewinn

Wer sich selbständig machen oder ein Unternehmen gründen möchte hat Vieles zu berücksichtigen. Steuern und Sozialabgaben gehören dabei zu den wichtigsten Faktoren, denn wer hier falsch kalkuliert kann trotz hoher Umsätze wirtschaftlich scheitern.

Wie wird der zu versteuernde Gewinn ermittelt?

Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer ist der Jahresüberschuss. Wie dieser berechnet wird, hängt davon ab, welche Gewinnermittlungsmethode Sie beachten müssen. Führen Sie Ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, zum Beispiel als GmbH, „Mini-GmbH“ oder als Limited, müssen Sie die für Kaufleute geltenden Buchführungsvorschriften beachten. Als Einzelgewerbetreibender oder als Freiberufler haben Sie dagegen die Möglichkeit, sich für die sogenannte „Einnahmenüberschussrechnung“ (§ 4 Abs. 3 EStG) zu entscheiden. Letztere unterscheidet sich vor allem dadurch, dass nur die Mittelzu- und Abflüsse im steuerlichen Veranlagungszeitraum (in der Regel das Kalenderjahr) berücksichtigt werden.

Beispiel:
A ist selbständige Informatikerin. Im November 2015 schließt Sie einen Beratungsvertrag mit dem Kunden K ab und erbringt die geschuldete Leistung im gleichen Monat. Das vereinbarte Honorar beträgt 10.000 Euro. K zahlt nach der dritten Mahnung im Mai 2016 lediglich 8.000 Euro. Ein Rechtsstreit wäre unwirtschaftlich.

Betreibt A ihr Unternehmen in der Rechtsform der GmbH muss sie das Honorar in Höhe von 10.000 Euro im Jahr 2015 versteuern, da das zugrundeliegende Umsatzgeschäft in diesem Jahr realisiert worden ist. Im Folgejahr kann sie dann eine Wertberichtigung auf die Forderungen gegen K in Höhe von 2.000 Euro als Aufwand verbuchen und steuerlich absetzen. Als Freiberuflerin, die die Einnahmenüberschussrechnung nutzt, darf A das Honorar dagegen so versteuern, wie es ihr zufließt, also 8.000 Euro im Jahr 2016. Die Einnahmenüberschussrechnung verhindert somit, dass Unternehmer Steuern auf Umsätze vorschießen müssen. Sie macht aber auch die Vorwegnahme von Aufwendungen, z.B. durch die Bildung von Rückstellungen, unmöglich. Für Existenzgründer geht die Einnahmenüberschussrechnung aber dennoch in aller Regel mit einer finanziellen Entlastung einher.

Wie hoch sind die Steuern auf den erwirtschafteten Gewinn?

Wird ein Unternehmen als Kapitalgesellschaft geführt, wird auf den ermittelten Jahresüberschuss eine Körperschaftsteuer von derzeit 15% erhoben. Sobald der Gewinn an den Unternehmer ausgeschüttet wird, muss dieser darauf nochmals 25% Abgeltungssteuer entrichten. Erwirtschaftet eine Ein-Personen-GmbH also einen Jahresüberschuss von 100.000 Euro, muss sie dafür 15.000 Euro Körperschaftsteuer abführen. Werden die verbleibenden 85.000 Euro an den Gesellschafter ausgeschüttet, wird eine Abgeltungssteuer in Höhe von 21.250 Euro fällig. Die Gesamtsteuerlast (ohne Solidaritätszuschlag) beträgt somit 36.250 Euro. Bestimmte Unternehmer können für das sogenannte Teileinkünfteverfahren optieren. In diesem Fall entfällt die Abgeltungssteuer. Stattdessen sind 60% der Gewinnausschüttung in der Einkommensteuererklärung des Unternehmers zu berücksichtigen, gleichzeitig können 60% der korrespondierenden Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Welche Variante günstiger ist, sollten Sie einen Steuerberater ermitteln lassen.

Ein Einzelunternehmer hat auf einen Gewinn in Höhe von 100.000 Euro seinen individuellen Einkommenssteuersatz zu entrichten. Dieser hängt von der Höhe des Gesamteinkommens, dem Familienstand und der Möglichkeit, bestimmte Freibeträge geltend zu machen, ab. Nehmen wir als Beispiel wieder Frau A. Die Dame hat im Jahr 2015 keine weiteren Einkünfte, ihr Gatte ist Hausmann und erzielt kein Einkommen. Die beiden haben keine unterhaltspflichtigen Kinder. Die Steuerlast für Frau A im Jahr 2015 beträgt dann 25.514 Euro.

Die konkrete Steuerberechnung ist selbst für dieses sehr einfache Beispiel komplex und kann von Laien nur mit Hilfe eines Steuerprogramms oder eines Onlinerechners durchgeführt werden. Noch wesentlich komplizierter gestaltet sich der Sachverhalt, wenn ein Unternehmer nicht nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, sondern auch eine oder mehrere der sechs anderen Einkunftsarten realisiert. Also zum Beispiel noch in Teilzeit abhängig beschäftigt ist und seine Eigentumswohnung vermietet. In diesen Fällen können die meisten kostenlosen Online-Programme allenfalls einen Richtwert für die fällige Steuerschuld ermitteln. Hier lohnt sich die Investition in ein gutes Steuerprogramm oder besser gleich in eine professionelle steuerliche Beratung. Sämtliche Programme können nur eine Unterstützung sein und grobe Richtwerte liefern, ersetzen aber niemals eine steuerliche Beratung durch einen Steuerberater.

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