Bonität

BonitätUnter Bonität wird häufig die Zahlungsfähigkeit verstanden. Einem Staat, einer Organisation oder einer Privatperson wird dann Bonität zugeordnet, wenn aufgelaufene Kredite vertragsgemäß mit Zinsen und Tilgung zurückgeführt werden können. Im weiteren Sinne wird Zahlungsfähigkeit auch als Handlungsfähigkeit verstanden. Man kann positive Bonität unterstellen, wenn Zahlungsfähigkeit, Zahlungswilligkeit und Zahlungsbereitschaft vorhanden sind. So definiert ist Bonität eine qualitative Eigenschaft von wirtschaftlichen Handlungssubjekten. Man kann sie aber auch quantitativ fassen. Dann meint man damit die Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen Kredit zurückzahlen will und kann.

Die Bonitätsprüfung zu Beginn einer Geschäftsbeziehung

Wenn es um die Rückzahlung von Krediten geht, werden regelmäßig zwei Fragen gestellt: Ist der Schuldner in der Lage vertragsgemäß zu den festgelegten Terminen seine Zins- und Tilgungspflichten zu erfüllen? Und verfügt er auch über den Willen, seine Verpflichtungen zu erfüllen? Nicht nur bei Personen und bei kleinen Unternehmen sind diese Fragen entscheidend, wenn es um eine Kreditaufnahme geht. Die Kreditgeber werden in diesem Zusammenhang auch Fragen zur persönlichen Qualifikation stellen. Fachliche und berufliche Kompetenzen bestimmen also zum großen Teil die Bonität, wenn es um eine Unternehmensgründung geht. Fragen zum bisherigen wirtschaftlichen Verhalten spielen ebenfalls eine große Rolle bei der Prüfung: Hat der Kreditnehmer bisher seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt oder musste er sich einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren unterziehen? Als Unterlagen für eine Bonitätsprüfung werden auch Lebensläufe, Zertifikate, Einkommensnachweise, Bilanzen und weitere betriebswirtschaftliche Unterlagen herangezogen.

Negativmerkmale bei der Bonitätsprüfung schränken die Handlungsfähigkeit ein

Negativmerkmale sind solche Daten, die für eine schlechte Bonität des Unternehmens oder der Privatperson stehen. Doch es ist umstritten, welche Merkmale oder Daten tatsächlich für eine schlechte Zahlungsfähigkeit stehen sollten. Anerkannt ist, dass das bisherige Zahlungsverhalten entscheidend für die Bonitätsprüfung sein sollte. Wer also schon einmal Kredite nicht vertragsgemäß zurückgezahlt hat, der hat damit Negativmerkmale bei der Bonitätsprüfung angesammelt. Aber mathematische Verfahren zur Prüfung greifen auch auf Daten zurück, die nur sehr indirekt mit der Bonität eines Schuldners im Zusammenhang stehen. So gilt die Wohnlage dann als negatives Bonitätsmerkmal, wenn im Umfeld des Kreditnehmers sehr häufig andere Personen oder Unternehmen zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig sind. Auch die Kinderzahl oder weitere soziale Daten können für die Bonitätsprüfung herangezogen werden, wenn sie eine Wahrscheinlichkeitsschätzung für das Zahlungsverhalten von Kreditnehmern erlauben. Solche Negativmerkmale kann man nicht immer vermeiden, sie schränken die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der betroffenen Personen oder Unternehmen ein.

Bonitätsprüfungen werden regelmäßig aktualisiert

Die Bonität ist kein Merkmal, das einmal erfasst unveränderlich für die Person oder das Unternehmen angewandt werden kann. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass das laufende Zahlungsverhalten der Person oder des Unternehmens zu einer veränderten Einschätzung der Bonität führen können. Wer also seine Zahlungsverpflichtungen regelmäßig erfüllt, der kann seine Bonität steigern oder eine verloren gegangene Bonität zurückgewinnen.

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