Materialgemeinkosten

MaterialgemeinkostenUm was handelt es sich bei den Materialgemeinkosten?

Im Unterschied zu den Materialeinzelkosten handelt es sich bei den Materialgemeinkosten um diejenigen Kosten, die den einzelnen Kostenträgern und Kostenstellen nicht direkt zugerechnet werden können. Hierzu gehören beispielsweise auch die Beschaffungskosten, wie zum Beispiel die Fracht- und Verpackungskosten. Aber auch die Lagerkosten und Abschreibungen für die Fertigungshalle fallen unter den Begriff der Materialgemeinkosten. Ebenso können in diesen Positionen die Personalkosten der Lagermitarbeiter enthalten sein. Generell gehen die Materialgemeinkosten aus einem jährlich zu erstellenden Kostenstellenplan hervor. Zur Ermittlung dieser Kosten wird ein Materialgemeinkostenzuschlag errechnet. Diesen erhält man aus dem Verhältnis der Materialgemeinkosten zu dem jährlichen Materialeinsatz. Dabei wird dieser Zuschlag jeweils auf die verbrauchten Materialien mit aufgeschlagen. In der betrieblichen Kostenrechnung ergeben die Materialeinzelkosten und die Materialgemeinkosten zusammen die für die Herstellung eines Produktes benötigten Materialkosten.

Die Materialgemeinkosten

Zu den Materialgemeinkosten gehören bekanntermaßen diejenigen Gemeinkosten, die im Zusammenhang mit dem Material anfallen, jedoch nicht einem speziellen Produkt direkt zuzurechnen sind. An einem einfachen Beispiel soll dies verdeutlicht werden. Ein Unternehmer stellt hochwertige Antriebswellen her. Hierfür beschäftigt er einen Mitarbeiter für den Einkauf des Rohmaterials. Auf die Kostenstelle des Einkäufers das fallen jährlich 100.000 €. Diese setzen sich aus 70.000 € Personalkosten und 30.000 € für die Bürounterhaltung zusammen. Im Jahr kauft der Einkäufer für umgerechnet 2 Millionen € Rohmaterial ein. Um die Materialkosten festlegen zu können, müssen die Materialgemeinkosten des Einkäufer als in Höhe von 100.000 € auf die 2 Millionen € Einkaufssumme umgelegt werden. Nach der Berechnung 100.000 € geteilt durch 2 Millionen ergibt sich ein Materialgemeinkostenzuschlag in Höhe von 5 %. Wird nun ein Endprodukt gefertigt, welches Rohmaterial in Höhe von 1.000 € benötigt, werden 50 € (5 %) als Materialgemeinkosten dem Produkt zugeschlagen. Insgesamt kommt nun dieses Produkt auf eine Materialkostensumme von 1.050 €.

Auf was muss ein Existenzgründer im Bezug auf die Materialgemeinkosten noch achten?

Wie bereits oben dargelegt, werden die Materialgemeinkosten durch eine Zuschlagskalkulation den Materialeinzelkosten hinzu addiert. Generell spielt eine genaue Kalkulation der entstehenden Kosten eine wichtige Rolle. So müssen nicht nur die Herstellungskosten, die für ein Produkt anfallen, berücksichtigt werden, sondern auch die Selbstkosten. Hierbei handelt es sich um die Vertriebs- und Verwaltungskosten. Diese Kosten sind notwendig, um das Produkt herzustellen und zu vermarkten. Sie stellen sozusagen eine langfristige Preisuntergrenze dar. Hieran richtet sich auch der eigentliche Verkaufspreis. Dieser muss oberhalb der Selbstkosten liegen, damit der Unternehmer einen Betriebsgewinn erwirtschaften kann. Anhand dieser verschiedenen Kalkulationen wird ersichtlich, dass auch die Materialgemeinkosten mit ihrem Zuschlag genau auf die Produktionskosten ausgerichtet sein müssen.

Wie sieht es rechtlich bei den Materialgemeinkosten aus?

Sowohl für die Materialeinzelkosten als auch die Materialgemeinkosten spielt das Handelsrecht eine wichtige Rolle. Dieses ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Für die Materialgemeinkosten kommt § 255 Abs. 2 Satz 2 in Betracht. Danach sind die Materialgemeinkosten in die Berechnung der Herstellkosten zwingend einzubeziehen. Dieses ist eine Voraussetzung, um beispielsweise eine Bewertung der fertigen Produkte in der Bilanz berücksichtigen zu können.

Beispiele für Materialgemeinkosten

Zu den bekanntesten Materialgemeinkosten zählen:
- Gehälter von Mitarbeitern, die zum Beispiel in der Einkaufsabteilung, im Lager oder bei der Eingangskontrolle tätig sind,
- Gemeinkosten eines Unternehmens, wie zum Beispiel Lagerraummieten, Büromieten oder Abschreibungen von Gebäuden und Einrichtungsgegenständen.
All diese Kosten müssen anhand einer besonderen Kalkulation den Produktionskosten zugeordnet werden. Unter Einbeziehung aller Faktoren kann hinterher der genaue Materialkosteneinsatz eines produzierten Gutes ermittelt werden.

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