Nachfinanzierung

NachfinanzierungEine Nachfinanzierung wird bei Projektvorhaben dann notwendig, wenn sich die Hauptfinanzierung aus verschiedener Sichtweise heraus als unzulänglich erweist. Wie das Wort Nachfinanzierung sagt, hat sich im Verlaufe der eigentlichen Finanzierungsphase eine nachträgliche Finanzierungslücke gezeigt, die geschlossen werden muss. Auf die Haupt- folgt die Nachfinanzierung. Die Ursachen dafür sind unterschiedlich; sie reichen von einer fehlerhaften Kalkulation für die Finanzierung bis hin zu unerwarteten Kostensteigerungen während der Finanzierungsphase.

Anschlussfinanzierung und Nachfinanzierung

Während die Anschlussfinanzierung voraussehbar und vorgesehen ist, handelt es sich bei der Nachfinanzierung um eine unerwünschte sowie zunächst nicht geplante Notwendigkeit. Die beiden Finanzierungsmodi haben nichts miteinander zu tun. Die Anschlussfinanzierung, auch als Prolongation bezeichnet, ist bei Baufinanzierungen die zweite Finanzierungsphase, nachdem die erste Phase mit der damit verbundenen Zinsfestschreibung abgelaufen ist. Dieser Zeitpunkt steht bei Abschluss des Darlehensvertrages fest. Eine Nachfinanzierung beim Hausneubau oder beim Immobilienkauf würde dann notwendig werden, wenn die kalkulierte und finanzierte Bausumme letztendlich nicht ausreichend hoch ist. Die tatsächlichen Ausgaben übersteigen die verfügbaren Einnahmen. Für den Bauherren und den Financier stellt sich in dieser Situation die Frage, ob das Immobilienprojekt gestoppt wird, oder ob es nachfinanziert werden soll.

Nachfinanzierung teuer und bonitätsabhängig

Die Nachfinanzierung im privaten beziehungsweise gewerblichen Bereich ist für das Kreditinstitut eine oftmals schwierige Situation. Bei einer Nachfinanzierung öffentlicher Vorhaben wie Hoch- und Straßenbau ist die Situation wesentlich einfacher. Finanzierungsgeber ist die öffentliche Hand mit Bund, Ländern und Gemeinden. Im Falle einer Nachfinanzierung erhöhen sich die Ausgaben, um die mit den Arbeiten beauftragten Firmen bezahlen zu können. Damit das Bauvorhaben vollendet werden kann, wird nachfinanziert. Dadurch erhöht sich in der Regel der Schuldenstand von Bund, dem betreffenden Land oder der jeweiligen Gemeinde. Hier entfällt eine Bonitätsprüfung, weil die öffentliche Hand in dem Sinne nicht insolvenzgefährdet ist.
Für natürliche und juristische Personen des Privatrechts ist die Situation genau umgekehrt. Ihnen wird von Banken und Sparkassen das benötigte Geld nur aufgrund ihrer Bonität geliehen. Sie ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das geliehene Geld zuzüglich der Zinsen vollständig und pünktlich zurückzahlen zu können. Mit der eigentlichen Finanzierung, auch als Hauptfinanzierung bezeichnet, ist die Bonität in den meisten Fällen weitgehend ausgeschöpft. Die Nachfinanzierung wäre ein weiteres Geldleihen, jedoch ohne die ansonsten dazugehörige Besicherung. Das bedeutet für den Kreditgeber ein deutlich erhöhtes Kreditausfallrisiko und widerspricht den Gepflogenheiten einer umsichtigen Kreditvergabe, bis hin zum Verstoß gegen bankeninterne sowie externe Vorschriften.
Wenn nachfinanziert wird, dann kann der Kreditgeber das erhöhte Kreditausfallrisiko zwar nicht verhindern; er kann es jedoch durch einen deutlich höheren Zinssatz vermindern und bis auf Weiteres davon ausgehen, dass der Kreditnehmer seiner Kreditverpflichtung nachkommt. Vor diesem Hintergrund ist jede Nachfinanzierung erfahrungsgemäß deutlich teurer als die originäre Finanzierung selbst. Den mit einer Nachfinanzierung verbundenen Personal- und Verwaltungsaufwand lässt sich der Finanzierungsgeber ebenfalls bezahlen; sei es durch zusätzliche Bearbeitungskosten, oder indirekt durch den höheren Zinssatz. Der Kreditnehmer seineseits ist mit nahezu allem einverstanden, weil ihm daran gelegen ist, das Projekt mithilfe der Nachfinanzierung weiterführen und erfolgreich beenden zu können. Ihm ist bewusst, dass er ohne eine Nachfinanzierung die Kosten für die Finanzierung selbst tragen muss, ohne das Projekt erfolgreich abschließen zu können. Der Bauherr muss das Baudarlehen bedienen, ohne dass der Hausbau vollendet wird. Er müsste monatlich für zwei Unterkünfte bezahlen, was ihm nicht möglich ist.

Großzügige Hauptfinanzierung erspart Nachfinanzierung

Um diese Situation zu vermeiden, sollte die eigentliche, die Hauptfinanzierung, eine finanzielle Reserve beinhalten. Die ist entweder dementsprechend hoch, oder die Ausgaben müssen adäquat reduziert werden. Auch diese Möglichkeit ist durch die Bonität sowie die Höhe des monatlichen Arbeitseinkommens und die sich daraus ergebende Summe für Zins- und Tilgungszahlungen begrenzt. Der Bauherr stößt hier buchstäblich an seine Finanzierungsgrenze. Mit einer Nachfinanzierung ist ihm nur dann geholfen, wenn er die dadurch entstehenden zusätzlichen Ausgaben aus seinem laufenden Einkommen heraus dauerhaft finanzieren, sprich bezahlen kann.

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