Nominalzins

NominalzinsWas versteht man unter einem Nominalzins?

Als Existenzgründer kommt man nicht umhin, sich auch mit finanzrechtlichen Dingen auseinander zu setzen. Insbesondere in der schweren Anfangszeit einer Existenzgründung werden in aller Regel Kredite bei Banken aufgenommen. So müssen beispielsweise Produktionsräume, Büroausstattungen, Lagerhaltungskosten, aber auch die Anschaffung von Betriebsmitteln fremdfinanziert werden. Verständlicherweise vergeben die Kreditgeber diese Darlehen nicht umsonst. Es fallen nicht unerhebliche Zinsen an. Jeder, der einen Kredit aufnehmen möchte, sollte daher auch die Bezeichnung Nominalzins kennen. Unter einem Nominalzins versteht man den Zins eines Kredites oder einer Anlage, welcher sich genau auf den Nennwert bezieht. Dieser Nennwert oder Nominalwert entspricht bei einem Darlehen den jeweiligen Kreditbetrag in Euro. Von einem Nominalzins spricht man, wenn der Nominalwert eines Darlehens mithilfe eines bestimmten Prozentsatzes verzinst wird.

Ein Beispiel für einen Nominalzins

Ein Existenzgründer und Friseurmeister möchte einen kleinen Friseursalon eröffnen. Er hat scharf kalkuliert und benötigt für die entsprechende Ausstattung seiner Räumlichkeiten einen Kreditbetrag in Höhe von 30.000 Euro. Seine örtliche Hausbank gibt dem Existenzgründer diesen Kredit zu einem Nominalzinssatz von 2,5 %. Dies bedeutet, dass nach der Berechnung von 30.000 Euro x 0,025 an Zinsen 750 Euro zu bezahlen sind. Je höher der Zinssatz ist, desto teurer wird letztlich auch der Kredit.

Woran richtet sich der Nominalzins?

Der Nominalzins richtet sich danach, zu welchem Preis sich eine Bank ihr eigenes Geld geliehen hat. Ebenso wird berücksichtigt, wie sich die Zinssätze von konkurrierenden Kreditinstituten belaufen, die ähnliche Produkte für eine Finanzierung anbieten. Der wichtigste Zins ist jedoch der Leitzins der Europäischen Zentralbank. Hiernach wird das Zinsniveau der europäischen Banken gemessen und festgelegt.

Was gibt es noch in Bezug auf den Nominalzins bei Kreditgeschäften zu beachten?

Einige Faktoren kommen erst bei der Beantragung eines Darlehens zum Tragen. Sie sind in erster Linie auch vom Kunden abhängig. Wie bei den meisten Kreditgeschäften möchten sich die Banken natürlich absichern. Von daher möchte sie wissen, welches Risiko sie mit diesem Geschäft eingeht. Als Existenzgründer ist es nicht immer leicht, den Kreditgeber von den Zielen eines erfolgversprechenden Geschäfts zu überzeugen. Einfacher wird es, wenn der Kunde eine gute Bonität oder ein ausreichendes Vermögen, zum Beispiel Immobilien, vorweisen kann. Diese positiven Faktoren können sich natürlich auch auf den Nominalzins auswirken. Ein weiteres Kriterium für die Höhe des Nominalzinses ist die Laufzeit des Kredites. Je länger die Bank das Geld verleiht, desto höher fallen auch hierfür die erhobenen Zinsen am.

Was ist der Unterschied zwischen einem variablen und festen Nominalzins?

Gleich zu Beginn sollte man als Kreditnehmer festlegen, ob sich der Nominalzins während der gesamten Laufzeit ändern soll oder nicht. Bei einem variablen Nominalzins ändert sich dieser unter Berücksichtigung der Gegebenheiten am Kapitalmarkt. So kann es durchaus vorkommen, dass der Zinssatz zwischendurch fällt. Hierdurch würde der Kredit günstiger werden. Andererseits kann der Nominalzins aber auch steigen, so dass weitere Kosten auf dem Kreditnehmer hinzu kommen. Dagegen bleibt ein fester Nominalzins über die gesamte Laufzeit hinweg konstant. Bei mittel- und langfristigen Krediten werden viele aus Sicherheitsgründen einen festen Nominalzins wünschen. Durch diese Form erhält der Kreditnehmer eine solide und sichere Planung, da durch den gleichbleibenden Zinssatz die Raten in gleicher Höhe ausfallen.

Der Nominalzins in steuerlicher Hinsicht

Nominalzinsen können steuerlich betrachtet als Finanzierungskosten gelten. Zu den Finanzierungskosten gehören all diejenigen Kosten, die aufgrund einer Darlehensbeschaffung anfallen. Man spricht häufig auch von Fremdkapitalkosten. Nach § 9 Abs. 1 EStG ist der Nominalzins in Form von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben als spezieller Teil der Finanzierungskosten sofort abzugsfähig. Durch diese Maßnahme lässt sich der zu versteuernde Gewinn jährlich reduzieren. Voraussetzung ist, dass ein unmittelbarer, wirtschaftlicher Zusammenhang mit den Einkünften gegeben ist.

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