Obligationen

ObligationenÜberblick zu den Kapitalmarktkrediten

Zu den Kapitalmarktkrediten zählen

(01) Anleihen (Obligationen) in Form von Teilschuldverschreibungen, wobei der Gesamtbetrag der Anleihe in Teilbeträge gestückelt und auf dem Kapitalmarkt untergebracht wird. Es handelt sich um reine Gläubigerpapiere, die festverzinslich sind und meist eine Laufzeit von 10 bis 20 Jahren haben;

(02) Wandelschuldverschreibungen (Convertible bonds), die das Recht gewähren, in Aktien umgetauscht zu werden, wobei alsdann der Inhaber seinen bisherigen Gläubigerstatus verliert und zum Anteilseigner wird;

(03) Optionsanleihen, die ebenso wie Wandelschuldverschreibungen ein Recht auf Aktienbezug gewähren, bei dessen Ausübung aber das Optionspapier nicht untergeht indem es gegen Aktien eingetauscht wird, sondern neben den bezogenen Aktien weiter bestehen bleibt mit dem Recht auf weitere Aktienbezüge;

(04) Gewinnschuldverschreibungen, die an Stelle einer festen Verzinsung einen Gewinnanspruch oder zusätzlich zu einer festen Verzinsung einen begrenzten Gewinnanspruch gewähren.

Begriff und Klassifizierung von Obligationen

Institutionen wie der Staat, Geschäftsbanken oder bedeutende Industrieunternehmen haben die Möglichkeit, bei der Vielzahl von Investoren gleichzeitig einen Kredit aufzunehmen, indem sie den Geldbetrag, den sie leihen wollen, stückeln, ihn auf vereinheitlichte Urkunden verbriefen und diese Urkunden an die Investoren verkaufen.
Verbriefte Kredite werden allgemein als Schuldverschreibungen und die aus der Stückelung des Kreditbetrages resultierenden Urkunden als Teilschuldverschreibungen bezeichnet. Die Aussteller der Teilschuldverschreibungen (Emittenten) verpflichten sich, den verbrieften Kreditbetrag an die Inhaber der Papiere zurückzuzahlen und zusätzlich Zinszahlungen auf den Kreditbetrag zu leisten.
Der Rückzahlungsbetrag, der auf eine einzelne Teilschuldverschreibung entfällt, stellt ihren Nennbetrag (Nominalbetrag) dar. Seine Höhe bestimmt sich in Abhängigkeit von der Stückelung des insgesamt aufgenommenen Kredits. Die jeweiligen Ausstattungsmerkmale einer Schuldverschreibung legt der Emittent in den Emissionsbedingungen fest.

Ausstattungsmerkmale bei Obligationen

(01) Übertragung der Rechte einer Obligation
Der Aussteller einer Obligation kann sich in den Emissionsbedingungen vorbehalten, Zins- und Tilgungszahlungen nur an die in den Urkunden benannten Personen zu leisten (Namensschuldverschreibungen).
Um den Handel mit Obligationen zu ermöglichen, statten Emittenten die Schuldtitel häufig jedoch so aus, dass allein der Besitz der Urkunde genügt, um die verbrieften Rechte auszuüben (Inhaberschuldverschreibungen).

(02) Laufzeit einer Obligation
Die Laufzeit einer Obligation beschreibt den Zeitraum zwischen dem Tag der Emission und der vollständigen Rückzahlung des Nennwertes.
Man unterscheidet kurzfristige Obligationen mit Laufzeiten unter zwei Jahren sowie mittel- und langfristige Obligationen mit längeren Laufzeiten.

(03) Verzinsung einer Obligation
Eine Obligation kann entweder als Kupon- oder als Null-Kupon-Obligation (Zero-Bond) begeben werden. Im letzteren Fall nimmt der Emittent keine laufenden Zinsausschüttungen vor. Vielmehr leistet er nur eine einzige Zahlung am Ende der Laufzeit, die sowohl die Zinsen als auch die Tilgung enthält.
Es existieren zwei Arten von Zero-Bonds, zum einen herkömmliche oder echte Null-Kupon-Obligationen, zum anderen Kapitalzuwachsobligationen (capital growth bonds).
Echte Zero-Bonds stellen Abzinsungsobligationen dar. Der Emittent bestimmt den Nennwert, schlägt dem Nominalbetrag einen gewissen Geldbetrag (Diskont) ab und begibt die Papiere zum diskontierten Nennwert.
Kapitalzuwachsobligationen sind demgegenüber Aufzinsungsobligationen. Sie werden zu einem normierten Kurs begeben und zum Nennwert getilgt, der vor Emission durch einen Aufschlag auf den normierten Emissionskurs bestimmt wird.

(04) Tilgung einer Obligation
Obligationen sind in aller Regel gesamtfällig, d.h., dass sie in einer Summe am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden. Demgegenüber kann der Emittent beispielsweise aber auch festschreiben, die Rückzahlung nicht in einer Summe, sondern in Form mehrerer Annuitätenzahlungen zu leisten.
Der Begriff Annuität beschreibt einen über die Restlaufzeit einer Obligation konstanten Geldbetrag, der in regelmäßigen Zeitabständen an den Obligationseinhaber gezahlt wird und nicht nur die Zinsen auf den Nennbetrag, sondern gleichzeitig auch einen Anteil zur Tilgung des Nennbetrages beinhaltet.

(05) Negativklausel einer Obligation
In den Emissionsbedingungen ist unter Umständen eine sog. Negativklausel zu finden, die oftmals auch als Negativerklärung oder Negativverpflichtung bezeichnet wird. Mit dieser Klausel verpflichtet sich der Emittent, die Teilschuldverschreibungen der aktuellen Anleiheemission hinsichtlich der Besicherung gegenüber den Teilschuldverschreibungen früherer und zukünftiger Emissionen mindestens gleichzustellen.

(06)Währung einer Obligation
Der Nennwert einer im EURO-Raum emittierten Anleihe lautet gegebenenfalls nicht auf EURO, sondern auf die Währung eines anderen Staates (z.B. SFR, NKR). Echte Währungsobligationen sind auf dieselbe Währung denominiert, in denen der Emittent auch die Zins- und Tilgungszahlungen vornimmt.
Doppelwährungsobligationen werden entweder in einer Währung begeben, die sich von derjenigen Währung unterscheidet, in der der Emittent Zins- und Tilgungszahlungen leistet oder in einer Währung getilgt, die sich von derjenigen Währung unterscheidet, in der die Emission der Anleihe sowie die Zinszahlungen erfolgen.

(07) Zusatzrechte einer Obligation
Ein relativ niedriges Marktzinsniveau, das z.B. durch eine relativ niedrige durchschnittliche Umlaufrendite zum Ausdruck kommt, stellt für Emittenten von Obligationen, wie öffentliche Institutionen, Geschäftsbanken oder Industrieunternehmen, einen günstigen Zeitpunkt für die Begebung der Obligation dar, bietet Investoren aber nur mäßige Aussichten auf eine akzeptable Rendite und birgt zudem das Risiko, mit gegenwärtig erworbenen Schuldverschreibungen in Zukunft relativ hohe Kursverluste zu erleiden, sofern sie vor Fälligkeit veräußert werden.
Emittenten gewähren Zusatzrechte um günstige Konditionen für eine Fremdkapitelaufnahme zu erzielen. Als Zusatzrecht kommt z.B. eine Beteiligung der Anleihegläubiger an den jährlichen Gewinnausschüttungen der Unternehmen in Frage oder das Recht, unter gewissen Bedingungen Aktien vom Emittenten der Anleihe zu beziehen.

(08) Struktur einer Obligation
Obligationen können höchst unterschiedlich beschaffen (strukturiert) sein. Je nachdem, ob sie zu den herkömmlich ausgestatteten oder zu den eher unkonventionellen Papieren zählen, spricht man von Plain-Vanilla bzw. exotischen Obligationen.

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