Personengesellschaft

PersonengesellschaftWenn sich zumindest zwei juristische und/oder natürliche Personen für einen gemeinsamen Zweck zusammenschließen, so entsteht eine Personengesellschaft. Obwohl eine Personengesellschaft keine juristische Person ist, kann sie dennoch Träger von Rechten bzw. Pflichten sein, das heißt, sie ist mit der Fähigkeit ausgestattet, Verbindlichkeiten einzugehen und Rechte zu erwerben. Die Gesellschafter haften dabei unbeschränkt mit ihrem Privat- und Gesellschaftsvermögen. Die Ausnahme bildet der Kommanditist einer Kommanditgesellschaft, der nur mit seiner eingetragenen Summe haftet.

Personengesellschaften in Deutschland

Zu den typischen Personengesellschaften in Deutschland zählen:

  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR/BGB-Gesellschaft)

Bei einer GbR schließen sich mindestens zwei Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen) zusammen, die auf Grund eines Gesellschaftsvertrags verpflichtet sind, das Erreichen eines gemeinsamen Zweckes zu fördern. Beispiele dafür sind Zusammenschlüsse von Freiberuflern zu einer gemeinschaftlichen Praxis oder informelle Zusammenschlüsse wie Musikkapellen oder Wohngemeinschaften.

  • die offene Handelsgesellschaft (OHG)

Für diese Gesellschaft schließen sich zwei oder mehrere juristische und/oder natürliche Personen zusammen, um ein Handelsgewerbe zu betreiben. Die Gesellschafter haften dabei mit ihrem ganzen Vermögen, wobei Einlagen sowohl als Sach- oder Dienstleistung als auch in Geld erbracht werden können.

  • Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG ist eine Gesellschaft aus zwei oder mehreren juristischen oder natürlichen Personen, wobei ein Gesellschafter unbeschränkt und ein weiterer beschränkt haftet (Komplementär bzw. Kommanditist).

  • die Partnergesellschaft

Hier schließen sich Angehörige aus freien Berufen zu einer Gesellschaft zusammen. Sie üben kein Handelsgewerbe aus, eine reine Kapitalbeteiligung an einer Partnergesellschaft ist nicht zulässig.

Darüber hinaus existieren in Deutschland auch

  • die stille Gesellschaft

Ein stiller Gesellschafter beteiligt sich an einem Handelsgewerbe mit einer Vermögenseinlage und ist am Verlust des Unternehmens bis zur Höhe seiner Einlage beteiligt. Die Einlage kann dabei in Sach- oder Dienstleistungen bzw. in Geld bestehen. Soweit keine Vereinbarung besteht, nimmt der stille Gesellschafter auch nicht an der Geschäftsführung teil

  • die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung

Die EWIV ist eine Gesellschaft, die auf dem Recht der Europäischen Union basiert. Ihr Ziel ist es, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu fördern.

  • die Partenreederei

Die Partenreederei ist eine Gesellschaft des deutschen Seehandelsrechts, wobei seit dem 25. April 2013 jedoch keine neuen Partenreedereien gegründet werden können.

Personengesellschaften in Österreich

In Österreich existieren folgende Personengesellschaftsformen:

  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)
  • die Offene Gesellschaft (OG)
  • die Kommanditgesellschaft (KG)
  • die stille Gesellschaft
  • die Partenreederei
  • die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Weitere Merkmale einer Personengesellschaft

Anders als bei Kapitalgesellschaften gibt es bei der Personengesellschaft keine strenge Trennung zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft. Bei Personengesellschaften werden die Geschäfte von den Gesellschaftern bzw. den Komplementären geführt und es kann kein Fremdgeschäftsführer angestellt werden. Eine Beschlussfassung erfolgt nach Köpfen und nicht im Verhältnis der Kapitalanteile. Zur Gründung einer Personengesellschaft sind mindestens zwei Personen erforderlich, die der Einkommenssteuer unterliegen. Der Gewinn wird dann auf die Gesellschafter aufgeteilt, in der Steuererklärung angegeben und besteuert. Personengesellschaften werden durch das Handelsgesetzbuch geregelt, scheidet ein Gesellschafter aus, so erlischt die Gesellschaft. Durch eine entsprechende Vertragsausgestaltung, kann eine Personengesellschaft auch einer Kapitalgesellschaft angenähert werden.

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