Reisender

ReisenderIm täglichen Sprachgebrauch wird jeder eine Reise unternehmender Mensch als Reisender bezeichnet. Dieser gilt grundsätzlich auch im Wirtschaftsleben, wobei oftmals der speziellere Begriff Geschäftsreisender verwendet wird. In arbeitsrechtlicher Hinsicht ist der Besucher einer Messe im Auftrag seines Arbeitgebers ein reisender Angestellter. Die Bezeichnung als Reisender wird im Arbeitsrecht ebenso wie im Vertrieb für eine spezielle Form des Beschäftigungsverhältnisses verwendet.

Was macht ein Reisender?

Ein Reisender wird im üblichen Sprachgebrauch auch als Vertreter bezeichne, ein weiteres teilweises Synonym lautet Außendienstmitarbeiter. Als Mitarbeiter im Außendienst werden neben Reisenden auch Montagemitarbeiter bezeichnet, während sich der Begriff Vertreter auf einen angestellten Reisenden und auf einen selbstständigen Handelsvertreter beziehen kann. Ein Reisender im arbeitsrechtlichen Sinn ist bei einem Arbeitgeber angestellt und somit weisungsgebunden. Seine Hauptaufgaben bestehen in der Akquise neuer Kunden sowie in der Pflege bestehender Geschäftsbeziehungen. Zu den Nebenpflichten des Reisenden gehört die Berichtspflicht. Diese besagt, dass er seinem Vorgesetzten gegenüber regelmäßig seine Tätigkeiten und seine Erfolge darlegen muss. Ein Reisender hat Anspruch auf die Erstattung seiner mit der Tätigkeit verbundenen Auflagen durch den Betrieb. In den meisten Fällen nutzt er einen Dienstwagen. Wenn ein Reisender sein privates Kraftfahrzeug für die Tätigkeit verwendet, erstattet der Arbeitgeber die dabei anfallenden Kosten. In den meisten Fällen ist die Berufstätigkeit als Reisender mit regelmäßigen Übernachtungen verbunden. Die Tätigkeitsbezeichnung als Reisender wird auch genutzt, wenn der Arbeitnehmer überwiegend nur im Nahbereich unterwegs ist und somit (nahezu) jeden Abend nach Hause fahren kann.

Das Arbeitsentgelt eines Reisenden

Ein Reisender ist kaufmännischer Angestellter seines Arbeitgebers und bezieht als solcher ein Gehalt. Dieses setzt sich üblicherweise aus einem Festgehalt und einer Umsatzprovision zusammen. Die Provision errechnet sich in der Regel nicht nur aus den direkt bei einem Kundenbesuch abgeschlossenen Verträgen, sondern aus den gesamten Umsätzen der von einem Reisenden betreuten und ihm zugeordneten Kunden. In der Praxis erhält ein Reisender fast immer ein geringes Festgehalt, sodass er für die Finanzierung seines Lebensunterhalts auf hohe Umsätze angewiesen ist. Diesem Entgeltmodell zufolge trägt ein Reisender einen wesentlichen Teil der unternehmerischen Risikos. Vergleichbare Gehaltsvereinbarungen sind nicht auf Reisende beschränkt, sondern kommen unter anderem im Fahrzeughandel auch bei stationär beschäftigenden Verkäufern zur Anwendung. Ein erfolgreicher Reisender kann deutlich mehr Geld als ein Verkaufssachbearbeiter mit Festgehalt verdienen. Bereits der Verlust eines großen Kunden führt jedoch zu einem deutlichen Verdiensteinbruch. Somit bezahlt der angestellte Reisende seine höheren Verdienstchancen mit dem Risiko eines verringerten Arbeitseinkommens während einer wirtschaftlichen Krise. Die unterschiedliche hohen Einnahmen wirken sich auch auf die Kreditwürdigkeit des Mitarbeiters aus. Ein Reisender erhält ein Verbraucherdarlehen oft nur unter Schwierigkeiten, da Geldinstitute für ihre Haushaltsrechnung häufig ausschließlich das Fixgehalt und nicht die zusätzlich erhaltenen Provisionen verwenden. Einige wenige Betriebe setzen Reisende nicht für den eigentlichen Vertrieb, sondern ausschließlich für die Reklamationsbearbeitung ein. In diesem Fall ist abweichend von der klassischen Entgeltvereinbarung die Zahlung eines hohen Festgehaltes ohne zusätzliche Provisionen verbreitet.

Die Einbindung des Reisenden in den Betrieb

Rechtlich gesehen ist ein Reisender ein Mitglied der Belegschaft mit allen Rechten und Pflichten. Er ist bei der Betriebsratswahl wahlberechtigt und kann selbst gewählt werden. Die Sozialeinrichtungen des Betriebes stehen ihm ebenso wie allen stationär arbeitenden Angestellten zur Verfügung. In ihrer eigenen Wahrnehmung empfinden sich Reisende überwiegend nicht als vollständig in die betrieblichen Sozialstrukturen integriert, was angesichts ihrer abgesehen von wenigen Bürotätigkeiten außerhalb des Unternehmens verbrachten Arbeitszeit der Realität entspricht. Auch die Überwachung der Arbeitsleistung eines Reisenden ist für den Betrieb schwieriger als bei stationären Beschäftigten. Die Umsatzzahlen liefern zwar einen Anhaltspunkt für den Erfolg seiner Tätigkeit, die Einhaltung der Anweisungen und Vorgaben lässt sich jedoch nur durch zeitintensive und bei den erhaltenen Antworten nicht immer neutrale Kundenbefragungen überprüfen.

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