Steuerfreibetrag

SteuerfreibetragWer in Deutschland zu den steuerpflichtigen Arbeitnehmern zählt, weiß, dass nicht bereits ab dem ersten Euro die Versteuerung beginnt. Stattdessen gibt es einen Freibetrag, den man überschreiten muss, ehe die Forderungen durch das Finanzamt gültig werden. Das soll vor allem davor schützen, dass man auch in sehr gering bezahlten Jobs direkt einen Teil an das Finanzamt bezahlen muss. Der Steuerfreibetrag wird dabei regelmäßig angepasst, orientiert sich zum Beispiel an den Lohnverhältnissen und nimmt auch den Faktor der Inflation mit ein, wenn es um die neue Berechnung geht. Den Steuerfreibetrag gibt es aber nicht nur bei der Einkommenssteuer, sondern auch in vielen anderen Bereichen.

Was sind die Steuerfreibeträge und wo gibt es sie?

Prinzipiell ist der Steuerfreibetrag eine der Möglichkeiten, wie das Einkommen aus den verschiedenen Bereichen nicht bereits ab dem ersten Euro an das Finanzamt abgeführt werden muss. Wer den Freibetrag in Höhe von 8130 Euro (Stand 2013) mit dem eigenen Einkommen übersteigt, muss jeden Euro darüber hinaus, entsprechend durch das Finanzamt versteuern lassen. Da es noch Freibeträge in Form von der Werbungskostenpauschale und anderen kleinen Dingen gibt, kann bei den verschiedensten Steuerzahlern erst ab 10.000 Euro eine wirkliche Bemessung der Steuern beginnen. Natürlich ist das nur für das private Einkommen der Fall - auch in anderen Bereichen hat es in den letzten Jahren deutliche Veränderungen in den Freibeträgen gegeben. Die Gründe, warum ein Steuerfreibetrag eingeführt wird, hat dabei entweder mit sozialen Gründen zu tun oder es erleichtert die Arbeit des Staates bei der Berechnung der Zahllast. Im Gegensatz zur Einkommenssteuer liegen die Freibeträge in allen anderen Bereichen deutlich höher, da hier in de Regel auch mit deutlich größeren Beiträgen gearbeitet wird. In welchen Bereichen gibt es noch Freibeträge und wie hoch sind diese mit dem Stand von 2013?

  • Auch bei de Erbschaftssteuer gibt es bereits seit Jahren einen Freibetrag. Dieser orientiert sich zum Teil an beweglicher Ware und unterscheidet sich von dem Freibetrag, den man für eine unbewegliche Ware hat. Dieser Steuerfreibetrag wird bereits seit Jahren intensiv diskutiert.
  • Für Gewerbe gibt es einen eigenen Steuerfreibetrag, mit dem man sehr einfach feststellen kann, ob man überhaupt Gewerbesteuern bezahlen muss. Erst wenn ein Gewerbe über 24.500 Euro erwirtschaftet, muss man die Steuern entrichten.
  • Auch die Körperschaftssteuer verfügt über einen eigenen Freibetrag. Dieser ist Bestandteil eigener Gesetze und lässt sich mit dem Rest nur schwer vergleichen.

Der Steuerfreibetrag ist also eine weitere Maßnahme, wie man die Steuerlast senken kann und zudem mehr Geld für sich hat. Besonders bei der Einkommenssteuer handelt es sich bei dem Steuerfreibetrag aber nicht um die einzige Form von Möglichkeiten, mit denen man die allgemeine Last weiter nach unten drücken kann.

Die Unterschiede zwischen Freibetrag und Freigrenzen

In vielen Fällen kann es durch die unterschiedlichen Ausnahmen und die immer wieder verändernden Steuersätze dazu kommen, dass die verschiedenen Feinheiten verwechselt werden, wenn es um die Entrichtung der Steuern geht. An erster Stelle muss man sich zum Beispiel darum kümmern, dass man nicht nur den Steuerfreibetrag in der eigenen Erklärung angibt, sondern auch die entsprechende Höhe der Werbekostenpauschale. Kinderfreibeträge und viele andere Dinge müssen außerdem angerechnet werden, wenn man wissen möchte, wie hoch die Grenze dessen ist, ehe man wirklich Steuern an den Staat abführen muss. Außerdem ist es wichtig, dass man den Steuerfreibetrag nicht mit dem Prinzip einer Freigrenze verwechselt. Bei einer Freigrenze wird in der Regel nur bis zu der entsprechenden Grenze genutzt - wer sie überschreitet, muss aber in jeden Fall die kompletten Steuern entrichten. Bei dem Steuerfreibetrag geht es nur darum, dass man diesen Betrag immer zum Abzug zu Verfügung hat - erst bei der Überschreitung wird die Grenze neu gezogen und versteuert, wobei der eigentliche Steuerfreibetrag erhalten bleibt.

magnifier linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram