Tilgung

TilgungUnter Tilgung werden unterschiedliche Sachverhalte verstanden, von welchen drei für Unternehmen von Bedeutung sind. Dabei handelt es sich um den Tilgungsbegriff im Strafrecht und im Straßenverkehrsrecht sowie um die Tilgung im Schuldrecht.

Die Tilgung im Strafrecht und im Straßenverkehrsrecht

Die Tilgung im Strafrecht besagt, dass eine Verurteilung nach Ablauf der Tilgungsfrist nicht mehr im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt wird. Unternehmer erfahren bei Neueinstellungen somit nicht, ob ihr künftiger Arbeitnehmer eventuell vor längerer Zeit eine für das Beschäftigungsverhältnis relevante Straftat begangen hat. Die Nachfrage im Bewerbungsgespräch verbessert die Informationssituation nicht, da niemand verpflichtet ist, eine ehrliche Auskunft über getilgte Strafen zu geben. Jeder Unternehmer kann von den Tilgungsvorschriften des Straßenverkehrsgesetzes betroffen sein. Die Tilgung bewirkt, dass verwirkte Negativpunkte nach Ablauf der entsprechenden Frist nicht mehr zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen. Inzwischen werden Punkte wegen Ordnungswidrigkeiten nach zweieinhalb und solche infolge einer Straftat nach fünf bis zehn Jahren getilgt. Vor der Reform des Straßenverkehrsrechts hemmte jede neue Eintragung die Tilgung der vorhandenen Punkte.

Die Tilgung im Schuldrecht

Unter rechtlichen Gesichtspunkten stellt jede Begleichung einer Geldschuld deren Tilgung dar. Im üblichen Sprachgebrauch wird von einer Tilgung jedoch überwiegend nur in Verbindung mit Krediten oder bei einem Zahlungsverzug gesprochen, während die pünktliche Rechnungsbegleichung schlicht als Rechnungsausgleich bezeichnet wird. Je nach Tilgungsvereinbarung werden Kredite in drei Varianten unterteilt. Bei einem Annuitätendarlehen zahlt der Schuldner während der gesamten Laufzeit Zinsen und Tilgungen. Dabei nimmt die Schuld und infolgedessen der Zinsanteil bei jeder Zahlung ab, während der Tilgungsanteil steigt. Vorwiegend bei der Baufinanzierung wird die anfängliche Tilgung als Kriterium dafür angegeben, welcher Anteil der Kreditschuld am Ende der Zinsbindungsfrist bezahlt sein wird. Eine anfängliche Tilgung lässt sich für jeden Kredit berechnen, von Bedeutung ist sie bei der Unternehmensfinanzierung, wenn der Zinssatz nicht für die gesamte Laufzeit gleichbleibend vereinbart wird. Bei einem endfälligen Darlehen erfolgt innerhalb der Kreditlaufzeit keine Tilgung, stattdessen zahlt der Kreditnehmer nur die Zinsen an den Kreditgeber. Da die gesamte Tilgungsleistung am Laufzeitende erfolgt, ist der für die Kredittilgung erforderliche Betrag zusätzlich anzusparen. Das Tilgungsdarlehen ist hingegen dadurch gekennzeichnet, dass der Schuldner bei jeder Rate dieselbe Tilgung leistet. Da die Zinsen infolge der Verringerung der Restschuld regelmäßig abnehmen, sinkt die Höhe der zu überweisenden Kreditrate regelmäßig. Bei einem Tilgungsdarlehen bleibt hingegen der Betrag der Tilgung immer gleich, sodass die Rate anfangs hoch ausfällt und im weiteren Verlauf der Kreditrückzahlung regelmäßig abnimmt. Verträge über Tilgungskredite zur Unternehmensfinanzierung werden in Deutschland nur selten abgeschlossen und von vielen Geldinstituten nicht oder nur auf explizite Kundennachfrage angeboten.

Welche Tilgung ist sinnvoll?

Für die Finanzierung betrieblicher Investitionen bietet sich ein Kreditvertrag mit einer Tilgungsaussetzung während der ersten Jahre seiner Laufzeit an. In diesem Fall beginnt die Kreditrückzahlung erst, nachdem die finanzierten Maßnahmen erste Gewinne abwerfen. Bei allen Krediten gilt, dass eine hohe Tilgung die Kreditlaufzeit verkürzt, während geringe Tilgungsleistungen diese verlängern. Da sich die Kreditkosten aus dem effektiven Jahreszinssatz und der Kreditlaufzeit zusammensetzen, ist eine rasche Tilgung wünschenswert. Zusätzlich bewerten Geldinstitute das Ausfallrisiko bei langen Darlehenslaufzeiten als hoch, sodass sie den Kreditzinssatz erhöhen. Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass eine hohe Tilgung die Liquidität des Unternehmens belastet. Eine flexible Tilgung ist für Betriebe ebenso wie für Privatpersonen vorteilhaft. Diese besagt, dass der Kreditnehmer zusätzlich zu den vereinbarten Mindestraten jederzeit weitere Rückzahlungen leisten darf, ohne dass der Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.

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