Mit dem Begriff „Aktiva“ (Singularform: Aktivum) wird generell ein Guthaben bzw. ein positiver Saldo beschrieben. In der Bilanz eines Unternehmens wird mit diesem Begriff die Aktivseite bezeichnet. Auf der Aktivseite wird dabei die Verwendung finanzieller Mittel oder auch der Besitz von Wirtschaftssubjekten (z. B. Maschinen) angezeigt.
Nach § 266 Abs. 2 HGB (Handelsgesetzbuch) wird die Aktiva in Anlagevermögen, Umlaufvermögen, aktive Rechnungsabgrenzungsposten, aktive latente Steuer sowie den aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung unterteilt. Diese Unterteilung richtet sich nach bestimmten Kriterien des HGB (z. B. Rechtsform des Bilanzierenden).
Zum Anlagevermögen gehören nach § 247 Abs. 2 HGB Gegenstände, die dem dauerhaften Geschäftsbetrieb dienen. Es handelt sich dabei als um mittel- und langfristig gebundene Mittel im Unternehmen (z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen). Auf Dauer angelegte Finanzanlagen (z. B. Anteile an anderen Unternehmen, mehrjährige Anleihen) gehören ebenfalls zum Anlagevermögen. Auch immaterielle Vermögensgegenstände (z. b. Lizenzen, Konzessionen) gehören zum Anlagevermögen. Das Anlagevermögen wird im oberen Teil der Bilanz in der Aktiva aufgeführt.
Das Umlaufvermögen der Aktiva umfasst alle Vermögensgegenstände zur kurzfristigen Verwendung im Unternehmen. Hierzu gehören unter anderem Bargeld, Bankkonten, kurzfristig verfügbare Finanzanlagen sowie Rohstoffe und Lagerbestände. Das Umlaufvermögen folgt in der Bilanz direkt auf das Anlagevermögen.
Mit den so genannten Rechnungsabgrenzungsposten werden im Aktiva Aufwendungen und Erträge immer der Periode zugeordnet, der sie auch aus wirtschaftlicher Sicht zugeordnet werden müssen. Im Aktiva der Bilanz werden so auch Ausgaben ausgewiesen, die zwar vor dem Bilanzstichtag getätigt wurden, aber erst danach als Aufwand gelten (z. B. im Voraus gezahlte Mieten).
Als aktive latente Steuern werden Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen in der Bilanz aktiviert, sofern sie zu einer Steuerentlastung führen und in späteren Perioden voraussichtlich aufgelöst werden.
Vom aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird gesprochen, wenn für einen Vermögensgegenstand der beizulegende Zeitwert abzüglich entsprechender Schulden in Aktiva der Bilanz angesetzt wird.
Wird die Aktiva im Rahmen der Bilanzanalyse beurteilt, dann erfolgt vor allem eine Betrachtung der einzelnen Aktivposten im Vergleich zu den jeweiligen Passivposten und deren Verhältnis zu vorhandenen Erträgen.
Nur die Aktiva gibt in der Regel wenig Aufschluss in Bezug auf Liquidität und Ertragsfähigkeit eines Unternehmens, denn derartige Rückschlüsse können nur durch den Zusammenhang zwischen Kapitalverwendung und Kapitalaufbringung gezogen werden. Damit die Aktiva ausreichend beurteilt werden kann, sind allgemeine Grundsätze eher nicht hilfreich, denn Branche und Größe des bilanzierenden Unternehmens spielen hier ebenfalls eine Rolle.
Im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird vom wirtschaftlichen Geschehen ein quantitatives und umfassendes Gesamtbild vermittelt. Innerhalb der Vermögensrechnung werden so genannte Vermögensbilanzen erstellen. Die Aktiva bestehen in diesem Fall sowohl aus Sach- als auch aus Geldvermögen.