Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört für Existenzgründer zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt.

Sie versichert Sie gegen Haftpflichtansprüche, die Sie einem Dritten durch Ihre betriebliche Tätigkeit als Unternehmer schuldhaft zufügen. Gleichzeitig wehrt sie Forderungen, die unberechtigt sind, wenn es sein muss auch gerichtlich ab.

Der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet den Ersatz von Schäden, die durch ihre Tätigkeit verursacht worden sind oder Schäden, die Personen auf Ihrem Firmengelände oder im Büro erleiden.

Schäden und Forderungen, die zur Erfüllung Ihrer vertraglichen Verpflichtungen als Unternehmer gehören, sind nicht versicherbar.

Die Prüfung, ob Ansprüche die gegen sie gerichteten, begründet oder nicht begründet sind und die Abwehr unbegründeter Ansprüche obliegt dem Haftpflichtversicherer. Daher ist die Haftpflichtversicherung eine Art Rechtsschutzversicherung für Sie als Existenzgründer. Die Kosten hierfür trägt t der Versicherer.

Acht Punkte auf die Sie bei der Wahl der Betriebshaftpflichtversicherung achten sollten:

1. Versicherungsumfang:

Neben Ihnen als Unternehmer sind eventuell im Betrieb beschäftigte Personen, egal  ob zeitweise, als Praktikanten oder vollbeschäftigt mitversichert. Geben Sie die Personenzahl korrekt an und korrigieren Sie diese jährlich nach Aufforderung durch den Versicherer.

2. Versicherte Risiken:

Es ist nur das versichert was Sie bei Vertragsabschluss angeben. Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung bedingt eine sehr individuelle Risikoeinschätzung. Hinzukommende Risiken sind über eine Vorsorgeversicherung vorläufig abgesichert, müssen aber regelmäßig nachgemeldet werden.

3. Versicherungssummen:

Wählen Sie ausreichend hohe Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden, die Beitragsdifferenzen sind eher gering.

4. Ausschlüsse:

Achten Sie darauf, dass bestimmende Schäden nicht ausgeschlossen sind (zum Beispiel in Gewahrsam befindliche Sachen, Tätigkeitsschäden, Schäden durch Arbeiten auf fremden Grundstücken usw.)

5. Wann eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht ausreicht:

Sind Sie gewerblicher Zwischenproduzent benötigen Sie eventuell eine Produkthaftpflichtversicherung.

Bestimmte Berufsgruppen benötigen für ihre Zulassung eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Spezielle Berufe sind nur über Berufshaftpflichtversicherungen zu versichern (Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Treuhänder, Rechtsanwälte, usw.)

Andere Berufsgruppen benötigen eine Pflichtversicherung (zum Beispiel ein Anwalts, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler).

6. Selbstbeteiligungen:

Generell reduzieren Selbstbeteiligungen erheblich die Versicherungsprämie. Aber auch versteckte Selbstbeteiligungen (zum Beispiel bei Bearbeitungsschäden) sind vertragsrelevant.

7. Prämiennachlässe für Existenzgründer:

Viele Versicherer gewähren Existenzgründern für die ersten Versicherungsjahre hohe Nachlässe auf die Versicherungsprämie. Nachfragen lohnt sich!

8. Vergleichen lohnt sich!

Da die Betriebshaftpflichtversicherung einen sehr individuelle ist, sind Beitrags- und Leistungsunterschiede bei den Versicherungsgesellschaften durchaus normal. Für manche Branchen gibt es Spezialversicherer mit sehr günstigen Versicherungsprämien. Vergleichen Sie aber nicht Äpfel mit Birnen! Sondern stellen Sie korrekte Versicherungsleistungen im Vergleich gegenüber.

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