Rentenversicherung

Als Existenzgründer besteht in der Regel keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ausnahmen gelten für Handwerker, bestimmte Freiberufler und arbeitnehmerähnliche Selbstständige. Hierzu an anderer Stelle mehr.

Ihre bisherigen gesetzlichen Rentenansprüche bleiben erhalten. Sofern sie insgesamt mindestens fünf Jahre versichert waren, haben Sie ab dem 67.Lebensjahr darauf auch Anspruch.

Die Höhe ihrer Altersrente bestimmen Sie ab sofort selbst.

Planen Sie diesen ihren Sparbeitrag von Beginn an als feste Ausgabengröße ein.

(Als Arbeitnehmer werden vergleichsweise fast 19 % des Bruttoeinkommens an Rentenbeiträgen gespart, das sind mehr als 560 € monatlich bei einem Bruttoeinkommen von 3000 €.)

 

 

Zehn Punkte, die Sie bei der Wahl ihrer privaten Rentenversicherung beachten sollten:

1. Bauen Sie Ihre private Altersvorsorge nicht auf Spekulationen auf. Ihre Altersrente, die Sie jetzt sparen, wird für viele später die einzige Einnahmequelle über viele Jahre sein.

2. Private Rentenversicherung oder Basisversicherung (Rürup)?

Lassen Sie sich die Unterschiede hinsichtlich steuerlicher Absetzbarkeit der Beiträge, Kündigungsmöglichkeiten, Kapitalisierungsmöglichkeiten, Beleihungsmöglichkeiten und Vererbbarkeit erklären. Entscheiden Sie danach selbst!

3. Bei welcher Versicherungsgesellschaft Sie eine Rentenversicherung abschließen, sollten Sie u.a. davon abhängig machen, welche Kapitalstärke diese Gesellschaft hat und welche durchschnittlichen Renditen in den vergangenen zehn Jahren erzielt worden, um hier nur zwei zu nennen.

4. Flexibilität der Verträge:

Lassen Sie sich die Möglichkeit offen, die Beiträge erhöhen,  Zuzahlungen leisten zu können oder Geld aus ihren Vertragsguthaben entnehmen zu können. Bei manchen Tarifen können Sie auch die Anlageform (klassisch oder fondsgebunden) wechseln.

Eine flexible Vertragsbeendigung gehört ebenso dazu.

5. Auszahlungsoptionen:

Sowohl Kapitalzahlungen als auch lebenslange Rentenzahlungen sollten möglich sein. Einige Gesellschaften bieten auch die Möglichkeit, bei der Wahl einer lebenslangen Rentenzahlung jederzeit auf das noch vorhandene Kapital zugreifen zu können.

6. Zusatzversicherungen:

Optional können Sie bei verschiedenen Gesellschaften eine Kapitalzahlung einschließen, wenn Sie schwer erkranken.

Eine Beitragsfreistellung für den Fall einer Berufsunfähigkeit ist empfehlenswert. Sonst kann es passieren, dass Sie aus finanziellen Gründen Ihren Rentenvertrag nicht mehr besparen können.

Einige Gesellschaften bieten die Möglichkeiten, dass sich die zu zahlende Rente erhöht, falls Sie zum Rentenbeginn zum Pflegefall werden.

7. Rückkaufswert:

Grundsätzlich sind Kündigungen in den ersten Versicherungsjahren mit finanziellen Verlusten verbunden. Große Unterschiede gibt es, wenn sie die Höhe der garantierten Auszahlungen (Rückkaufswerte genannt) betrachten, die Ihnen im Kündigungsfall ausgezahlt werden. Ein Vergleich vor Abschluss bewahrt sie vor Verlusten, sofern sie einen Vertrag vorzeitig kündigen müssen.

8. In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte in die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin einzuzahlen, zum Beispiel dann, wenn sie ihrer Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllen wollen, um mit dem frühestmöglichen Rentenbeginn, dem 63. Lebensjahr, ihre gesetzliche Altersrente (zwar mit Abschlägen) schon beziehen zu können.

9. Bausteine:

Bauen Sie Ihre Altersvorsorge nach dem Bausteinprinzip auf. Zum Beispiel: einen Teil des Beitrages über einen klassischen Sparvertrag, einen Teil des Beitrags über geförderte Tarife (zum Beispiel Rürup oder Riester, falls Ihr Ehepartner förderfähig ist). Damit bleiben Sie flexibel und partizipieren von zusätzlichen staatlichen Fördermöglichkeiten.

10. Zeit ist Geld

Je eher Sie mit dem Sparen beginnen, umso niedriger ist der regelmäßig zu zahlende monatliche Beitrag.

Aufschieben heißt: Das Rad, das Sie drehen müssen, wird immer größer.

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