Dauerauftrag

DauerauftragAls Dauerauftrag wird eine Überweisung vom eigenen auf das Girokonto des Empfängers bezeichnet, die sich in regelmäßigen Abständen, also dauerhaft, wiederholt. Der Kontoinhaber beauftragt sein kontoführendes Kreditinstitut damit, einen bestimmten Überweisungsauftrag dauerhaft, zu demselben Termin sowie in gleichbleibender Höhe, auszuführen.

Feststehende Zahlungen zu festen Terminen

Die Erteilung beziehungsweise die Einrichtung eines Dauerauftrages hat für alle Beteiligten ausschließlich Vorteile. Der Auftraggeber braucht für diese in der Regel monatliche Zahlung nicht mehr aktiv zu werden. Nach seiner einmaligen Einrichtung wird der Dauerauftrag automatisch ausgeführt. Er ist in das EDV-System der Bank oder Sparkasse, eingegeben und somit buchstäblich automatisiert. Für den Zahlungsempfänger ist die Überweisung per Dauerauftrag wie eine Zahlungsgarantie. Er weiß, dass innerhalb der EDV-Technik keine Fehler geschehen können, die vom Auftraggeber verschuldet oder verursacht werden. Insofern besteht für den Zahlungsempfänger die Sicherheit, dass der einmal eingerichtete Dauerauftrag auch ausgeführt wird und er die Zahlung ganz sicher erhält. Sollte seitens des Kreditinstitutes ein technischer Fehler auftreten, dann wird der auch unaufgefordert und direkt korrigiert. Damit steht jedoch nicht die Ausführung des Dauerauftrages als solche infrage. Ebenso typisch wie geeignet für einen Dauerauftrag sind die monatlichen Mietzahlungen. Die Summe bleibt über Jahre hinweg unverändert, und die Fälligkeit ist immer dieselbe, beispielsweise der erste Werktag im Monat. Der Mieter braucht sich nach der Einrichtung des Dauerauftrages um die Mietzahlung nicht weiter zu bemühen. Der Vermieter seinerseits weiß, dass spätestens am dritten Werktag die per Dauerauftrag ausgeführte Mietzahlung seinem Konto gutgeschrieben wird.

Dauerauftrag als endgültige Überweisung

So wie jede andere bargeldlose Überweisung ist auch die Ausführung des Dauerauftrages endgültig. Wenn die Dauerauftragsbuchung ausgeführt und das Girokonto des Kontoinhabers belastet worden ist, dann ist das Geld weg. Die Buchung des Dauerauftrages ist nicht revidierbar. Ein Rückruf ist jedoch, gleichzeitig aber auch nur solange möglich, wie die Geldüberweisung dem Empfängerkonto noch nicht gutgeschrieben worden ist. Ein solches Verfahren ist in der Praxis nicht einfach umzusetzen. Der Kontoinhaber benötigt dazu die Mithilfe des kontoführenden Kreditinstitutes. Beim Onlinebanking und den damit verbundenen zeitnahen Buchungsvorgängen geschehen Last- und Gutbuchung, abhängig vom Auftrags- und Empfängerkonto, oftmals binnen Minutenfrist. Der Auftraggeber des Dauerauftrages sollte wissen, dass seine Chancen auf einen wirksamen Rückruf ausgesprochen gering sind.

Dauerauftrag einrichten und löschen

Zum eigenständigen Onlinebanking und der dazugehörigen Verwaltung des Girokontos gehören auch das Einrichten sowie das Löschen von Daueraufträgen. Während diese Dienstleistungen in früheren Jahrzehnten von den Mitarbeitern des Kreditinstitutes ausgeführt wurden, kann das heutzutage der Kontoinhaber mit wenigen Eingaben und Mausklicks selbst tun. In dieser Hinsicht ist er sein eigener Dienstleister; im Gegenzug sollte er dafür auch keine Buchungs- oder Kontoführungskosten bezahlen müssen. Mit der eigenständigen Bearbeitung seiner Daueraufträge übernimmt der Kontoinhaber auch die Verantwortung für deren sachliche und rechnerische Richtigkeit. Der Dauerauftrag wird direkt in das EDV-System übernommen und dementsprechend verarbeitet, sprich ausgeführt. Dem Kontoinhaber ist das nur recht, weil er beim Onlinebanking jederzeit, 24h täglich, Zugriff auf sein Girokonto hat. Er kann den Dauerauftrag einrichten und bedarfsweise ändern oder ergänzen, bis hin zu löschen.

Aus Sicht von Bank und Sparkasse ist jeder Dauerauftrag eine einzelne Buchung, eine Zahlungsanweisung. Wenn bei einem Preis-Leistungs-Check verschiedener Girokonten die Kontoführungs- und Buchungskosten verglichen werden, dann muss auch darauf geachtet werden, dass und wie viel Daueraufträge je Monat kostenfrei sind. Hier muss differenziert werden in Dauerauftrag einrichten und Dauerauftrag ausführen. Ein halbes Dutzend Daueraufträge für verschiedene regelmäßige Zahlungen sind in einem mehrköpfigen Haushalt keine Seltenheit. Sie summieren sich alljährlich zu mehreren Dutzend Überweisungen, zusätzlich zu den sonstigen Einzelüberweisungen, Lastschriften sowie Einzugsermächtigungen.

Daueraufträge sind üblich bei regelmäßigen Zahlungen an Privatpersonen, zum Beispiel an den Privatvermieter der Mietwohnung. Sobald der Vermieter gewerblich tätig ist, wird er die Monatsmiete per Lastschrift einziehen, also von sich aus aktiv werden; so wie es Energieversorger und Telekommunikationsunternehmen auch tun.

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