Dread Disease

Absicherung gegen finanzielle Folgen von schweren Krankheiten (Dread Disease Versicherung)

Jeder kennt in seinem persönlichen Umfeld Personen, die plötzlich und unerwartet an Krebs erkrankten, einen Herzinfarkt erlitten oder Schlaganfall.

„… und der/ die hat doch so gesund gelebt…“,  hört man dann oft.

In der Tat erkranken jährlich über 425.000 Menschen neu an Krebs, fast 500.000 Personen erleiden einen Herzinfarkt oder Schlaganfall.

Dabei trifft es nicht die „Alten“, wie man meinen könnte, sondern diejenigen, die mitten im Leben stehen.

Die Grafik von Canada Life zeigt eine Altersstruktur.

Und leider trifft es nicht immer nur „die anderen“

Was passiert mit Ihrer Firma, wenn es Sie als Existenzgründer treffen würde?

Fallen Sie z.B. durch einen Herzinfarkt längere Zeit aus, werden Sie in Ihrer Firma mit großer Wahrscheinlichkeit keine Einnahmen erzielen können – die Ausgaben in Form von Versicherungsbeiträgen, Kredit- und Leasingraten jedoch laufen weiter!

Die logische Konsequenz vieler Unternehmer in dieser Situation:

Schnell wieder in die Firma und die Arbeit aufnehmen. Folgt genau in diesem Moment ein 2. Herzinfarkt, hat dieser oft schlimmere Folgen.

Was tun?

Sie haben eine Unfallversicherung? – diese zahlt nur bei Unfall.

Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung? – diese leistet dann, wenn Sie voraussichtlich mindestens 6 Monate Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können.

Eine mögliche Lösung durch die Dread Disease Versicherung:

Eine finanzielle Absicherung gegen schwere Krankheiten, eine sogenannte Dread Disease Police.

Hier erhalten Sie (14 Tage nach Diagnose) eine zuvor in der Höhe vereinbarte Kapitalsumme zur freien Verfügung.

Ihr Vorteil: Mit dieser Kapitalsumme (z.B. 50.000 €) können Sie über einen bestimmten Zeitraum die Kosten in Ihrer Firma, Darlehensleistungen etc. auffangen  und sich einfach die Zeit nehmen, die Sie brauchen, um wieder richtig gesund zu werden.

Die Dread Disease Police gibt es in verschiedenen Formen.

Eine für Sie als Jungunternehmer und Existenzgründer besonders geeignete Form, die Kopplung an einen Altersvorsorgevertrag:

Erkranken Sie, erhalten Sie die zum Rentenbeginn prognostizierte Kapitalsumme ausgezahlt. Sollten Sie gesund das Rentenalter erleben, erhalten Sie die vereinbarte Renten- oder Kapitalzahlung.

Welche Form der Absicherung für Sie die richtige ist entscheiden Sie. Die Beratung hierzu übernehmen wir gern.

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