Erinnerungsschreiben von USTID-Nr.de - DR Verwaltung AG

Achtung Falle"Wir haben noch lange nicht genug", so scheint es zumindest die DR Verwaltung AG aus Bonn zu sehen. Denn nach der ersten Welle an Schreiben mit Abofalle (wir hatten bereits am 13.03.2015 ausführlich berichtet), treiben die Herrschaften aus Bonn weiterhin ihr Unwesen.

Am gestrigen Dienstag ist uns ein "Erinnerungsschreiben" der DR Verwaltung AG zugegangen. Auch dieses schreiben erweckt wie auch das vorherige den Anschein, dass es sich um ein amtliches Schreiben handelt. Nur wer ganz genau hinschaut, wird feststellen, dass dort relativ kleingedruckt "Angebot" steht. Es wird sich in dem Erinnerungsschreiben sogar auf den Paragraph (14 BGB) bezogen, was bei Laien nochmals verstärkt dazu führt, anzunehmen, es handele sich tatsächlich um ein amtliches Schreiben.

So sieht das Erinnerungsschreiben der DR Verwaltung AG aus:

USTID-Nr.de DR VERWALTUNG AG Abzocke Erinnerung

 

Im Anhang befindet sich dann nochmal das Schreiben, was Ihnen im ersten Schritt zugeschickt wurde, nur dass dort zusätzlich folgendes vermerkt ist: ERINNERUNG !!!

USTID-Nr.de Abzocke Schreiben

 

Warum kann so ein Geschäftsgebaren funktionieren?

Es gibt leider noch immer viel zu viele Leute, die auf diese Masche von der DR Verwaltung AG hereinfallen. Das Geschäftsfeld muss noch immer unheimlich lukrativ sein. Leider lässt es sich nicht abschätzen, wie viele Schreiben verschickt wurden, doch nach Rückmeldungen, die wir von betroffenen und verschiedenen Rechtsanwälten bekommen haben, ist zumindest anzunehmen, dass es mehrere tausend Schreiben sind. - Das bedeutet natürlich Kosten in Form von Personal, Papier, Druck, Adressrecherche, Portokosten, usw. in einem höheren Ausmaß. Doch trotzdem scheint es noch immer sehr lukrativ zu sein. Wäre nicht eine größere Anzahl an Rückmeldungen bei er DR Verwaltung AG in Bonn eingegangen, so hätten diese vermutlich nicht nochmals ein Nachfassschreiben verfasst und rausgeschickt.

Was kann man gegen die Abzocke der DR Verwaltung AG tun?

In erster Linie können wir nur Aufklärung betreiben und hoffen, dass möglichst viele Gewerbetreibende diese Artikel lesen und sich den Inhalt zu Herzen nehmen. Würde jeder Leser, diesen Artikel von uns auch in den sozialen Netzwerken teilen und verbreiten, so würde diese Art der Geschäftsgebaren für Firmen wie die DR Verwaltung AG relativ schnell uninteressant werden, da es sich nicht mehr um eine lukrative Einnahmequelle handeln würde.

Daher folgende BITTE an alle Leser: TEILT diesen Artikel in den sozialen Netzwerken. Egal ob Twitter, Facebook, google+, ect.

Wenn Ihr solche oder ähnliche Schreiben bekommt, dann antwortet auf keinen Fall. Schickt die Schreiben lieber direkt zu uns in die Redaktion, damit wir darüber berichten können, um andere Personen zu schützen.

Was tun, wenn ich bereits unterschrieben habe?

Sofern eine Rechnung von der DR Verwaltung AG bei Ihnen ins Haus kommt, nehmen Sie sich auf jeden Fall einen Anwalt. Wir haben mit verschiedenen Anwälten darüber gesprochen und es besteht Einigkeit, dass gegen Forderung erfolgreich angegangen werden kann.

Hier eine kleine Liste an Anwälten, die mit Fällen dieser Art vertraut sind:

Update 12.06.2015

Wir haben uns mit Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienkanzlei zu diesem Thema unterhalten.

Update 16.06.2015

Sehen Sie wo die DR Verwaltung AG angeblich sitzt und wie andere Firmen unter deren Machenschaften leiden!

13 comments on “Erinnerungsschreiben von USTID-Nr.de - DR Verwaltung AG”

  1. Habe auch bereits mehrmals das Schreiben von der DR Verwaltung AG bekommen. Ich kann nur bestätigen was ihr schreibt. Der Brief sieht sehr amtlich aus, nur bei genauem Lesen fällt auf, dass es sich um ein kostspieliges Angebot handelt, wozu keine rechtliche Notwendigkeit besteht. Das ist wirklich eine Falle für Existenzgründer.

  2. Hallo liebe Geschädigte und Gefährdete,

    auch ich bin Opfer von Sternchen und Recycling-Papier geworden. Ich habe aus allen Rohren zurückgeschossen: Erklärung angefochten wegen Irrtums, arglistiger Täuschung und Widerruf. Habe alles per Mail gemacht: die kamen zurück, nachdem ich meine Erklärung abgegeben hatte. Ich habe aber noch nicht gezahlt. Statt dessen habe ich mich an das zuständige Handelsregister beim AG Bonn gewandt und beantragt gegen die DR Verwaltung AG wegen fehlender Pflichtangaben auf den Briefbögen ein Bussgeld zu verhängen. Der Vorname des Vorstandes muss vollständig ausgeschrieben sein. Es fehlt der notwendige Hinweis auf einen Aufsichtsrat und vor allem fehlt der Name des AR-Vorsitzenden.Auch ich habe bei einer Ortsbesichtigung meine Erwartung bestätigt gesehen, an der angegebenen Postadresse gibt es keinen Hinweis auf die Gesellschaft. Das alles unterstützt das Argument der arglistigen Täuschung - hoffe ich wenigstens.

    Alle Geschädigten und Gefährdeten sollten also nicht nur jammern, sondern mit den Schreiben der DR Verwaltung AG zu ihrem Anwalt gehen und zügig ebenfalls beim Handelsregister ein Zwangsgeld beantragen. Ob das hilft, weiß ich nicht, es gibt in jedem Fall ein gutes Gefühl, nicht untätig geblieben zu sein. Man kann das auch alleine.

    1. Hallo Herr Dr. Monßen,

      vielen Dank für Ihr Kommentar und den Hinweis, dass hier Pflichtangaben auf den Briefbögen fehlen. Wir hoffen, dass Ihr Kommentar für viele Leser hilfreich ist und dies auch eingehend von amtlicher Seite geprüft wird.

    2. Hallo Dr. Monßen,

      mich würde interessieren ob Ihre Klage Erfolg hatte? Sollte dies ein Weg sein, diesen Kriminellen auf den Zahn zu fühlen, werde ich dies auch einem Anwalt übergeben.
      Ich freue mich auf Antwort!

      Mit freundlichen Grüßen,

      Christian Ziegenfuß

  3. Hallo zusammen,
    ich habe dummerweise auch so ein Formular bekommen und unterschrieben und nach 10 Tage auch meine dummheitentsprechen denn Rechnung bekommen. Ich habe auf allem unterlagen geguckt und auch auf der Seite von USTID-Nr.de ist nirgendwo ein Hinweis aufs Wiederrufsrecht! Hat man doch nicht bei solchen Sachen auch wenn man unterschrieben habe 14 Tage wiederrufsrecht?

  4. Ja, es sieht zuerst aus wie ein amtliches schreiben. Aber der Adler mit zwei köpfen....??? Im briefkopf, das hat mich gleich stutzig gemacht. Und dann eine Erinnerung für Leistungen einer behörde oder firma mit der ich 100%noch nie was zu tun hatte??soll ich Anzeige erstatten?ist das versenden solcher irreführender Briefe strafbar?

    1. Sie können gerne Anzeige gegen die DR Verwaltung AG erstatten, ob die von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft entgegengenommen wird, steht auf einem anderen Blatt. Wie wir aus sicherer Quelle wissen, gibt es Polizeidienststellen, die hier keine Anzeige aufnehmen. Ob es sich hier um einen versuchten Betrug handelt, darüber streiten sich die Juristen.

  5. Die Erinnerungsschreiben sind immer noch unterwegs, die Abzocke geht weiter und rechtlich wird wohl nichts unternommen?! Wir haben eine Warnung innerhalb unserer Firmenbuchhaltung herausgegeben.

  6. Recht zeitnah nach meiner Gründung als Einzelunternehmer habe auch ich so ein Schreiben und heute eine Erinnerung daran erhalten.
    Es scheint sich also immernoch zu lohnen, diese Masche abzuziehen.
    Auf jedenfall bin ich wirklich dankbar über diesen Artikel hier, denn der hat mich erst richtig darüber aufgeklärt, was da eigentlich passiert und mich vor schlimmeren bewahrt.
    Ich habe die Schreiben vernichtet. Welchen Sinn hätte es diese aufzuheben?

  7. Auch wir haben mit diesen "Kriminellen" zu tun.
    Erst waren es knapp 400,- die wir zahlen sollten.
    Dann lag man bei 500,- .
    Da wir bis dato.nicht gezahlt haben,kam vor 2 Wochen ein Schreiben.
    In diesem Brief war dann von 295,- Euro die Rede welche wir zahlen sollten.
    Damit wäre die Gegenseite einverstanden.
    Wir haben ein Schreiben aufgesetzt,es gemailt,gefaxt und per Post als Einschreiben mit Rückschein versendet.
    Mal schauen,was als nächstes kommt.

  8. Ganz einfach: Den Spieß umdrehen und DR samt ihrem Herren Advokaten (als Teilnehmer) nicht in Bonn oder sonstwo, sondern vor dem heimischen Amtsgericht (§ 32 ZPO) auf Schadenersatz aus unerlaubter Handlung (vers. Betrug) wegen aufgewandter Anwaltskosten verklagen. Ratzfatz lassen die dann ihre Forderung fallen und lassen im Termin ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen, das bekanntlich keine Urteilsbegründung enthält - denn die scheuen die wie der Deibel das Weihwasser: so zuletzt AG Burgdorf, Urt. v. 07.04.2016 zur gesch.-Nr. 13 C 488/15

  9. Auch bei mir landen Schreiben und Erinnerung dieses feinen Unternehmens. Die letzten vom 11. 04. 2016. Gut dass aufmerksame Unternehmer im Internet auf diese Gefahr der Abzocke hinweisen und Ratschläge für zielführende Vorgehensweise geben. Nachdem Anzeigen wenig Aussicht auf Erfolg haben ist die Verbreitung entsprechender Informationen im Netz sicher hilfreich.

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