Eröffnungsbilanz

Zur Gründung eines Handelsunternehmens muss die sogenannte Eröffnungsbilanz oder auch Gründungsbilanz erstellt werden. Es besteht ab dem ersten Tag der Geschäftstätigkeit eine gesetzliche Verpflichtung zur Buchführung, deren Bestandteil eben diese Eröffnungsbilanz ist. Die Eröffnungsbilanz ist außerdem die Grundlage für die Schlussbilanz. Besteht das Unternehmen bereits länger, ist das Unternehmen ebenfalls zur Erstellung der Bilanz am Anfang des Geschäftsjahres verpflichtet. Die Eröffnungsbilanz ist dann identisch mit der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres, man spricht von einer Bilanzidentität. Wie eine Bilanz genau zu gliedern ist, definiert §266 des Handelsgesetzbuches, kurz HGB.

In der Eröffnungsbilanz werden Vermögen und Schulden eines Unternehmens gegenübergestellt, um die wirtschaftliche Situation des Unternehmens darzustellen. Zu diesem Zweck und auch, um dem Prinzip der doppelten Buchführung zu folgen, wird ein sogenanntes Eröffnungsbilanzkonto, kurz EBK, eingerichtet.
Soll und Haben des Eröffnungsbilanzkontos entsprechen Aktiva und Passiva in der Eröffnungsbilanz. Das Vermögen, die Aktiva, sind dabei beispielsweise das Anlagevermögen. Dazu gehören das Mobiliar eines Lokals oder eines Büros, die Miete für die Räumlichkeiten sowie auch für Parkflächen, Maschinen und Ähnliches. Außerdem gehören auf die Aktivaseite die Waren, Büromaterialien und anderes Umlaufvermögen, aber auch das Bargeld in der Kasse und das Konto für die liquiden Mittel des Unternehmens. Diese Posten werden in einer Bilanz auf der linken Seite, der Aktiva-Seite aufgeführt.

Die Eröffnungsbilanz muss sich die Waage halten

Auf der rechten Seite der Bilanz, auch Passiva genannt, werden das Eigenkapital und das Fremdkapital aufgeführt, die die Investitionen auf der Aktivaseite ermöglicht haben. Man kann auch sagen, dass die Passivaseite quasi die Finanzierungsseite der Eröffnungsbilanz ist. Soll die Bilanz stimmen, muss die Summe Aktiva der Summe Passiva exakt entsprechen. Sind die Werte nicht gleich, ist ein Fehler unterlaufen. Das Wort Bilanz bedeutet nämlich Ausgleich und kommt von dem italienischen Wort „bilancia“, beziehungsweise dem lateinischen Begriff „bilanx“, für Waage. Eine Bilanz gibt aber nicht nur einen Überblick.
Aus der Bilanz lässt sich die Schuldendeckungsfähigkeit ersehen. Die Differenz zwischen Vermögen und Fremdkapital bezeichnet das Eigenkapital. Ist der Wert positiv, gibt es eine Schuldenüberdeckung. Dies ist beispielsweise relevant, wenn eine Bank Kredite gewähren soll. Ein Unternehmen wird bei hohem Eigenkapitalanteil generell als finanziell stabiler angesehen. Um die Bonität eines Unternehmens zu bestimmen, wird die sogenannte Eigenkapitalquote errechnet. Dafür wird die Summe Eigenkapital durch die Summe Gesamtkapital geteilt und mit 100 Prozent multipliziert. Je höher der Wert, desto höher wird die Bonität eines Unternehmens eingestuft. Welcher Wert als gut oder etwa sehr gut eingestuft wird, hängt dazu von Branche und Unternehmensgröße ab.

Die Eröffnungsbilanz beschreibt die wirtschaftliche Ausgangslage

Nur mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz ist es für das weitere Geschäftsjahr natürlich nicht getan. Zum Ablauf des Geschäftsjahres ist auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung, kurz GuV-Rechnung, erforderlich. In dieser Rechnung werden alle Ausgaben und Einnahmen aufgeführt, die während dieses Jahres getätigt wurden. Es gilt also, mit Beginn des Geschäftsjahres Abrechnungen und Quittungen zu sammeln und zu erfassen.

Am Ende des Jahres wird schließlich wieder Bilanz gezogen. Grundlage für diese Schlussbilanz sind die Inventur sowie die Aufführung sämtlicher Geschäftsvorfälle wie zum Beispiel auch Ratenzahlungen zur Tilgung von Krediten. Das Ergebnis wird der Eröffnungsbilanz gegenübergestellt. Ist das Geschäftsjahr gut gelaufen, wurden im Vergleich mit der Eröffnungsbilanz beispielsweise Schulden abgebaut und der Anteil des Eigenkapitals hat sich erhöht. Die Schlussbilanz ergibt zusammen mit der Gewinn-und-Verlust-Rechnung den Jahresabschluss. Die Schlussbilanz ist automatisch wieder die Eröffnungsbilanz für die kommende Rechnungsperiode.

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