Existenzgründer können unter bestimmten Voraussetzungen einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten. Voraussetzung ist u. a. die Vorlage eines Businessplans, welcher vorab von einer geeigneten Stelle auf Plausibilität und Erfolgsaussichten des Vorhabens überprüft wurde. Die fachkundige Stellungnahme wird daher mitunter auch als Tragfähigkeitsprüfung bezeichnet. Das Ergebnis dieser Überprüfung, also die fachkundige Stellungnahme, wird ebenfalls bei der Agentur für Arbeit eingereicht.
Wird bei der Agentur für Arbeit ein Antrag auf Gründungszuschuss gestellt, erfolgt im Regelfall im Anschluss die Erstellung eines Businessplans durch den Gründungswilligen. Dieser wird dann zusammen mit einer Kopie des Antrages zur Prüfung bei einer fachkundigen Stelle (geeignete Ansprechpartner siehe weiter unten) eingereicht. Im Regelfall dauert die Bearbeitung etwa 14 Tage. Es hat sich jedoch gezeigt, dass ein Großteil eingereichter Businesspläne in sich nicht schlüssig sind und dadurch oftmals nicht sofort eine fachkundige Stellungnahme mit positivem Ergebnis erteilt werden kann. Beinhaltet der eingereichte Businessplan Lücken oder ist er unschlüssig, lädt die fachkundige Stelle zu einem Beratungsgespräch ein und bietet Hilfestellung zur Bearbeitung des Businessplans. Erst wenn dieser plausibel ist und notwendige Erfolgsaussichten verspricht, wird eine positive fachkundige Stellungnahme erteilt. Festgehalten wird diese in einem Formularvordruck, der nach einem Beratungsgespräch von der Arbeitsagentur ausgegeben wird. Das Formular trägt die Bezeichnung "Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 57 Abs. 2 Nr. 3 SGB III". Im Anschluss können alle Unterlagen für den Antrag auf Gründungszuschuss vollständig bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden.
Die fachkundige Stellungnahme ist im Regelfall nicht kostenfrei. Eine Ausnahme diesbezüglich stellen in manchen Fällen die Kammern da, die ihre Leistung den Existenzgründern und somit zukünftigen Kammermitgliedern, teilweise kostenfrei anbieten. Auch die Erstellung des Businessplans selbst wird von manchen fachkundigen Stellen, beispielsweise Steuerberatern, im Vorfeld unterstützt. Dadurch werden Fehler im Businessplan vermieden und Wartezeiten bei der Bearbeitung verkürzt. Auch diese Leistung ist in aller Regel mit Kosten verbunden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nennt folgende Ansprechpartner für die fachkundige Stellungnahme:
Für welche fachkundige Stelle sich Gründer entscheiden, bleibt ihnen selbst überlassen. Bestehen bereits gute Kontakte zu einer Stelle, zum Beispiel eine langjährige Geschäftsbeziehung zu einer Hausbank, ist die Entscheidung für diese Stelle oftmals sinnvoll.
Der Gründerzuschuss für arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen wird seit dem 28.12.2011 nur noch als sogenannte Kann-Leistung gewährt. Dies bedeutet, dass kein Anspruch auf diese Zahlungen besteht. Es liegt im Ermessen der zuständigen Arbeitsagentur, ob Leistungen gewährt werden oder nicht. Ein wohl durchdachter Businessplan und die fachkundige Stellungnahme tragen wesentlich zur Gewährung des Gründungszuschusses bei.
Die fachkundige Stellungnahme ist eine Bescheinigung über die Tragfähigkeit einer Existenzgründung anhand eines plausiblen Businessplans. Sie wird für die Beantragung eines Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit benötigt. Verschiedene Stellen, wie Banken, Kammern, Berufsverbände oder Steuerberater, sind als fachkundige Stelle geeignete Ansprechpartner für die Tragfähigkeitsprüfung.