Freelancer

FreelancerFreelancer ist der englische Begriff für einen freien Mitarbeiter, auch oftmals Honorarkraft oder freischaffender Mitarbeiter genannt. Der Freelancer ist ein Selbstständiger, der die ihm erteilten Aufträge selbst ausführt. Ein Ein-Mann-Unternehmen quasi. Er kann an seinem Arbeitsplatz zu Hause, aber auch in den Räumen eines Unternehmens arbeiten. Mit dem Auftraggeber hat er in der Regel einen sogenannten Dienst- oder auch Werkvertrag. In diesen Verträgen wird auch die Vergütung geregelt. Üblicherweise erfolgt die Bezahlung des Honorars aufgrund eines Stundensatzes oder zu einem Festpreis für ein Projekt.
Ein Freelancer gehört nicht zum Unternehmen. Auch nicht, wenn er schon lange für dieses arbeitet. Deshalb gelten für ihn die Richtlinien des Arbeitsrechts nicht, ebenso muss er sich selbst um seine Beiträge zur Sozialversicherung sowie die Krankenkasse oder auch für eine freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit kümmern und einzahlen.

Typischerweise findet man Freelancer in den kreativen Berufen der Werbe- und Medienbranche. Hier gibt es viele freie Texter, freie Grafiker, freie Fotografen, freie Redakteure, freie Berater und andere Berufe mehr. In den letzten Jahren sind aber auch zunehmend technische Berufe hinzugekommen, insbesondere aus dem IT-Bereich.

Freelancer und Freiberufler sind keine Synonyme

Ein Freelancer oder freier Mitarbeiter ist nicht zu verwechseln mit dem Freiberufler. Der Begriff Freelancer oder freier Mitarbeiter bezieht sich lediglich auf das Dienstverhältnis, die Freiberufler üben ihre Tätigkeit selbstständig und eigenverantwortlich aus. Typische Freiberufe sind Schriftsteller, Architekt, aber auch Arzt, Anwalt und einige andere Berufsgruppen mehr. Nicht ausgeschlossen ist also, dass ein Freiberufler durchaus als Freelancer arbeitet.

Ein Freelancer ist den Anweisungen des Auftraggebers nicht direkt unterworfen und muss nicht in den Räumen des Auftraggebers arbeiten oder sich nach festen Arbeitszeiten richten. Wenn er mit seiner Arbeit fertig ist, muss er nicht etwa auf das Ende der Bürozeit warten.

Freelancer zu sein bietet Vor- und Nachteile

Einer der größten Vorteile der freien Mitarbeit ist sicherlich die freie Zeiteinteilung. Mancher Freelancer hat bei gleichem Arbeitsanfall oftmals mehr Freizeit als ein Angestellter. Doch dies ist branchenabhängig. Manche Freelancer stehen auch rund um die Uhr Auftraggebern zur Verfügung, um genügend Aufträge und entsprechend Umsatz und Gewinn zu generieren.

Für Arbeitgeber sind freie Mitarbeiter eine willkommene Unterstützung bei Personalengpässen oder bei einmaligen Projekten, wie dem Relaunch einer Webseite oder der Erstellung einer Imagebroschüre, die lediglich sporadisch aktualisiert werden soll. Nachteilig ist jedoch für Auftraggeber, dass freie Mitarbeiter nicht in jedem Fall zur Verfügung stehen. Auftraggeber wie auch Auftragnehmer sind jedoch meist an einer längerfristigen Zusammenarbeit interessiert. Verständlich, denn dies bietet beiden Seiten Vorteile durch mehr Sicherheit, es kann besser geplant werden. Man spricht dann auch von dem freien Mitarbeiter als dem festen Freien. Das klingt gut, birgt aber auch Risiken.

Freelancer als feste Freie zu beschäftigen kann heikel werden

Sollte sich herausstellen, dass ein freier Mitarbeiter mehr oder weniger wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingebunden ist und in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Auftraggeber steht, kann das für den Auftraggeber teuer werden. Der Auftraggeber hat eine Ordnungswidrigkeit begangen, da er seinen sozialversicherungsrechtlichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Die Beiträge müssen dann rückwirkend sogar für Jahre entrichtet werden. Der vertraglich als Freelancer beschäftige Auftragnehmer könnte auch rückwirkend Arbeitnehmerrechte wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder sogar Kündigungsschutz geltend machen, denn nach deutschem Recht hat ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis bestanden. Es gilt für Freelancer, die ihren Status erhalten wollen, dieses unbedingt zu vermeiden. Wenn man als Freelancer in einem kreativen Beruf beispielsweise über die Künstlersozialkasse versichert sein will, sind arbeitnehmerähnliche Verhältnisse zu Auftraggebern oftmals ein Ausschlusskriterium.

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