Bankauskunft

BankauskunftUnter einer Bankauskunft ist eine Information über eine bestehende Geschäftsbeziehung sowie die Art und Weise der Abwicklung zwischen Bank und Kunden zu verstehen.

Das Einholen einer Bankauskunft ist wesentlicher Bestandteil im Rahmen der Bonitätsprüfung bei Selbstständigen, Freiberuflern und Firmen. Mit einer Bankauskunft gibt die Hausbank einem anderen Kreditinstitut eine formalisierte Information über das Zahlungsverhalten, die wirtschaftlichen Verhältnisse und das Geschäftsgebaren des Angefragten. Dadurch kann die anfragende Bank ihr Geschäftsrisiko besser einschätzen und eine qualifizierte Kreditentscheidung treffen. Die Einholung und die Erteilung von Bankauskünften ist im Zusammenhang mit dem Eingehen von Geschäftsverbindungen im gewerblichen Bereich Standard.

Fragen Selbstständige, Freiberufler bei Banken einen Kredit für geschäftliche oder private Zwecke an, muss in der Regel das Einverständnis zur Erteilung einer Bankauskunft vorliegen. Ohne Einverständnis des Kunden ist das Einholen einer Bankauskunft theoretisch nicht möglich. Einige Banken haben in ihren AGB's geregelt, wie bei Auskunftsersuchen zu verfahren ist.

Wie erfolgt die Erteilung einer Bankauskunft

Beim Einholen von Bankauskünften verfahren die Banken nach einheitlich geregelten Grundsätzen. Inhalt und Form einer Bankauskunft sind deutschlandweit fast gleich. Das Erteilen der Bankauskunft erfolgt auf einem Vordruck, der in etwas abgewandelter Form bei allen Banken Verwendung findet. Durch Ankreuzen der zutreffenden Angaben erfolgt die Bestätigung. Sind bestimmte Formulierungen nicht angekreuzt, bewerten das die Banken eher negativ. Die vorgegebenen Textinhalte mit allgemeinen Formulierungen sehen zum Teil wie folgt aus:

• Der Kunde ist uns seit dann und dann bekannt.
• Die Geschäftsverbindung ist sehr angenehm/angenehm
• Die Kontoführung erfolgt absprachegemäß/nicht absprachegemäß
• Wir haben Kredit eingeräumt, der ständig/manchmal/selten in Anspruch genommen wird
• Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten werden vereinbarungsgemäß/ nicht vereinbarungsgemäß erfüllt.
• Unbelasteter/belasteter Grundbesitz ist vorhanden
• Der Kunde ist vertrauenswürdig
• Wir würden Kredit in Höhe von … vergeben
• Rücklastschriften kommen selten/gelegentlich/ständig vor
• Wir halten den Kunden für den angefragten Betrag für gut/nicht gut/
• Der angefragte Betrag ist zu hoch
• Der Kunde kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nach/nicht nach
• Die Kontoführung erfolgt im Soll
• Die Kontoführung erfolgt auf Guthabenbasis

Auskünfte dieser Art dürfen Banken nur erteilen, wenn vonseiten des Kunden eine Ermächtigung vorliegt. Grundsätzlich müssen Bankauskunftsanfragen schriftlich vorliegen und den Grund für die Anfrage bezeichnen. Anzugeben ist auch, ob die Einholung der Auskunft im Interesse des Kunden oder der Bank erfolgt.

Bankauskünfte enthalten keine Informationen über den aktuellen Kontostand. Alle Informationen, die Banken sich untereinander erteilen betreffen die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Zahlungsfähigkeit der Kunden.

In Abhängigkeit davon, wo die Kreuze auf dem Vordruck gesetzt sind, kann die Auskunft ersuchende Bank ihre Rückschlüsse auf die Bonität des potenziellen Kunden ziehen.

Sind die Kreuze so gesetzt, dass Rücklastschriften vorkommen und/oder das Konto nicht absprachegemäß geführt wird, ist die Bankauskunft negativ. Das hat zur Folge, dass der Kunde keinen Kredit bekommt. Ähnlich verhält es sich, wenn die Geschäftsverbindung neu ist. Dann kann die Bankauskunft nichts aussagen, auch das sehen anfragende Banken immer eher negativ als positiv.

Mit einer positiven Bankauskunft ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Bank einen Kredit gewährt, größer, wenn auch die anderen Bonitätsvoraussetzungen erfüllt sind.

Die Rechte der Kunden

Verweigert ein Kunde von vornherein seine Ermächtigung zur Erteilung einer Bankauskunft zu geben, unterstellen Banken eine negative Bonität. Das führt dann zur Ablehnung der Kreditanfrage.

Der Kontoinhaber kann den Inhalt der Bankauskunft bei seiner Hausbank nachfragen. Für die Auskunft erteilende Bank ergeben sich mitunter haftungsrechtliche Folgen. Sie muss einem Kunden Schadensersatz leisten, wenn eine Kreditaufnahme wegen einer fehlerhaften negativen Bankauskunft nicht zustande kommt. Darüber hinaus haftet die Bank auch gegenüber der Bank, die das Auskunftsersuchen gestellt hat. Die Haftungspflicht gilt nur dann, wenn grob fahrlässig und vorsätzlich gehandelt wurde.

Ein lesenswertes Buch zum Thema Bankauskunft:

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