Bedingtlieferung

BedingtlieferungEine Bedingtlieferung bedeutet, dass die Ware innerhalb einer bestimmten Frist zurückgegeben werden kann.

Allgemeines Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht im Verbrauchergeschäft

Verbrauchern wird nach dem BGB zugebilligt, dass sie innerhalb einer gesetzlichen Frist unter bestimmten Voraussetzungen vom Kauf zurücktreten können. Während dieses Zeitraumes ist das Geschäft schwebend unwirksam. Nach einer EG-Richtlinie sollen Konsumenten vor einer Überrumpelung geschützt werden und so sind eine Reihe von Geschäften gesetzliche Bedingtlieferungen.

Unterschied zwischen Widerruf und Rückgaberecht

Beim Rückgaberecht genügt es, wenn der Käufer die Ware innerhalb einer bestimmten Frist zurücksendet und die Rücksendekosten sind vom Verkäufer zu tragen.
Beim Widerrufsrecht hingegen muss der Käufer innerhalb einer Frist seinen Rücktritt erklären und anschließend erst die Ware zurücksenden. Hierbei trägt der Käufer die Rücksendespesen.

Bedingtlieferung beim Haustürgeschäft

Unter ein Haustürgeschäft fallen all jene Zusammentreffen von Käufern und Verkäufern, bei denen der Verkäufer den Kunden aufgesucht hat. Dies ist beispielsweise bei Vertreterbesuchen, Werbefahrten oder schlichtes Ansprechen auf der Straße der Fall. Ausgenommen davon sind Zusammentreffen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers zustandekommen. Bei Haustürgeschäften muss den Käufern eine schriftliche Belehrung über das Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht ausgehändigt werden. Ab Übergabe dieser Belehrung hat der Käufer 2 Wochen Zeit um die Ware entweder zurückzusenden oder eine Erklärung bezüglich des Rücktritts abzugeben. Nicht betroffen von dieser Regelung sind Versicherungsverträge, notariell beglaubigte Verträge oder Verträge über Waren oder Dienstleistungen, wenn der Leistungsaustausch sofort erfolgt, gleich bezahlt wird und der Wert maximal 40,- beträgt.

Bedingtlieferung beim Fernabsatzvertrag

Kommen Verträge ausschließlich im Wege der Fernkommunikation (Telefon, Internet, Fax etc.) zustande, wird Verbrauchern ein Widerrufsrecht eingeräumt. Die Frist für das Widerrufsrecht beginnt mit Einlangen der Ware und Aufklärung des Rechts. Ist diese Belehrung unvollständig, beginnt die Frist erst ab Übermittlung der vollständigen Widerrufsbelehrung zu laufen. Die Frist endet jedoch spätestens sechs Monate nach dem Vertragsabschluss. Der Kunde muss diese Belehrung zudem in Textform erhalten und die Möglichkeit haben, die AGB zu lesen und zu speichern.

Ratenlieferverträge

Von einem Ratenliefervertrag spricht man, wenn eine zusammengehörende Sache in mehreren Teillieferungen erfolgt. Dem Käufer ist ein Widerrufsrecht einzuräumen, wenn die einzelnen Zahlungen bis zum Zeitpunkt der ersten Kündigungsmöglichkeit 200,- übersteigt.

Bedingtlieferung im Verlagsgeschäft

Zeitschriften und Printmedien sind in unzähligen Verkaufsstellen meist in einer großen Auflage erhältlich. Damit diese Wiederverkäufer nicht auf zu viel bestellter Ware sitzen bleiben, können sie unverkaufte Exemplare an den Verlag zurücksenden. Bei nicht verkauften Tageszeitungen findet die Rückgabe lediglich im Verrechnungsweg statt. Diese Art der Bedingtlieferung nennt sich im Verlagswesen Remissionsrecht und das gesamte Absatzrisiko liegt beim Verlag. Andererseits haben mit diesem Rückgaberecht auch kleine Auflagen und Nischenprodukte eine Chance auf dem Markt.

Bedingtlieferung im Buchhandel

Ähnlich dem Remissionsrecht im Pressewesen können auch Buchhandlungen nach einer gewissen Zeit die Möglichkeit, dass sie unverkäufliche Bücher an den Verlag zurückgeben können. Anders als im Zeitschriftenverkauf muss dies jedoch vom Verlag genehmigt werden und der Buchhändler die Ware zuerst bezahlen. Eingeräumt wird dieses Rückgaberecht bei Fehldrucken, Beschädigungen oder bei verkaufsfördernden Aktionen. Das Remissionsrecht bzw. dass es sich um eine Bedingtlieferung handelt, muss allerdings auf der Rechnung vermerkt sein.

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