Gehalt

GehaltEin Gehalt ist der monatliche Arbeitsverdienst für den Angestellten, im Gegensatz zum Monatslohn für den Arbeiter. In beiden Fällen handelt es sich um das Entgelt als übergeordneten Begriff; eine andere Bezeichnung dafür ist der Bruttoverdienst. Obwohl für Angestellte als Gehaltsbezieher und für Arbeiter als Lohnempfänger das traditionell gewachsene deutsche Arbeitsrecht mit seiner Weisungsbefugnis des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer gilt, so gibt es doch einige sichtbare Unterschiede, die der Existenzgründer bei der Beschäftigung von Mitarbeitern berücksichtigen sollte.

Gehaltsempfänger und Lohnbezieher

Das Gehalt eines Angestellten wird in einer Summe als Monatsgehalt im Arbeitsvertrag festgelegt und auch so ausgezahlt. Die Gegenleistung dafür, also die Arbeitsleistung des Angestellten, wird in aller Regel in tariflichen oder in den vertraglichen Wochenstunden festgelegt. Wie es heißt, hat der Angestellte eine 35-Stunden- oder eine 40- Stunden-Woche. Auch dann, wenn sich diese Stundenzahl, stillschweigend oder angeordnet, einmal erhöhen sollte, bleibt das Gehalt unverändert bestehen. Der Arbeiter hingegen wird nach der Art und dem Umfang der von ihm erbrachten Arbeitsleistung bezahlt. Ihm wird ein Stundenlohn gezahlt, und zwar für diejenigen Stunden, die tatsächlich gearbeitet worden sind. Im Arbeitsvertrag wird eine Mindeststundenzahl je Woche oder Monat festgelegt. Das dient vorwiegend dazu, um dem Arbeiter eine feststehende, sozusagen eine Mindestsumme an monatlichem Bruttoverdienst zu sichern, mit der er rechnen kann. Erhöht sich die Zahl an Arbeitsstunden, dann sind das Überstunden. Über deren Entlohnung muss separat verhandelt werden. Das Spektrum reicht von den unbezahlten Überstunden im geringen Umfange bis hin zu bezahlten Überstunden mit Zuschlägen für das Wochenende oder für Sonn- und Feiertage. Der Arbeiter hat im Gegensatz zum Angestellten die Möglichkeit, seinen Lohn durch eine Steigerung der Arbeitszeit zu erhöhen. Das Gehalt des Angestellten ist in den meisten Fällen spürbar höher als der Lohn des Arbeiters. Im Gegenzug erwartet der Arbeitgeber von seinem Angestellten, wie es oftmals heißt, Flexibilität, Einsatzfreude und Motivation bei seiner Arbeit. Gemeint sind nicht bezahlbare Überstunden in einem vertretbaren Umfange

Gehalt im Büro, Lohn in der Werkstatt

Der Existenzgründer wird sich bei der Anstellung von Mitarbeitern in seinem neuen Unternehmen intuitiv richtig verhalten. Zunächst beschäftigt er eine Bürokraft stundenweise und geringfügig, bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von vierhundertfünfzig Euro. Rechnerisch erhält sie einen bestimmten Stundenlohn, um in etwa die Zeitdauer ihrer wöchentlichen und monatlichen Arbeitszeit einzugrenzen. Gleichzeitig gilt als vereinbart, dass sie für diesen Festbetrag die eine oder andere Stunde mehr arbeitet, wenn es die Situation erfordert. Die Bürokraft bezieht ein geringfügiges Gehalt.
Mit dem Gesellen in der Werkstatt wird vertraglich ein Stundenlohn vereinbart, und zu seiner wirtschaftlichen Absicherung eine Mindestzahl an wöchentlichen Arbeitsstunden. Daraus errechnet sich sein Monatslohn, der sich dann erhöht, wenn betriebsbedingte Mehrarbeit mit den dazugehörigen Überstunden notwendig wird. Der Arbeiter weiß, dass er als solcher stundenweise entlohnt wird. Im Gegensatz zur Bürokraft lautet seine Devise: Arbeit gegen Lohn. Arbeitet er mehr, erhält er mehr Lohn.
Der Unternehmer muss beachten, dass ihn sein Arbeiter sehr leicht einen dreistelligen Eurobetrag mehr kosten kann als zunächst kalkuliert. Denn der Bruttoverdienst erhöht sich um den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, sowie auch noch um den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, der nach dem Bruttoverdienst berechnet wird.

Bei der Berechnung vom Brutto hin zum Netto gibt es zwischen Gehalt und Lohn keinen Unterschied. Wer ein Gehalt bezieht, der sieht das monatliche Ganze als sein Arbeitsentgelt. Er rechnet seinen Stundenlohn weder brutto noch netto aus, ganz unabhängig von der tatsächlichen Zahl an Arbeitsstunden.

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