Als Existenzgründer haben Sie die Möglichkeit, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern.
1. Aufgrund bestimmter Vorerkrankungen sind sie nicht in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versicherbar.
2. Ihr Ehepartner ist nicht berufstätig, die beitragsfreie Familienversicherung würde entfallen.
3. Die derzeitige beitragsfreie Mitversicherung ihrer Kinder würde entfallen.
4. Aufgrund ihres Eintrittsalters ist der Beitrag in der PKV deutlich höher als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
1. Krankentagegeld
Abhängig von ihrer Tätigkeit werden Sie unter Umständen im Krankheitsfall keine Einnahmen generieren können. Daher ist die Absicherung eines Tagegeldes empfehlenswert. Dies können Sie sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als Zusatzbaustein versichern, als auch einen privaten Ergänzungstarif abschließen. Unterschiedliche Tarife bieten Versicherungsschutz zum Beispiel ab dem 8., dem 21., 43. oder 92. Krankheitstag an. Je später die Krankentagegeldzahlung einsetzt, um so günstiger ist dieser Beitrag.
2. Private Zusatzversicherungen
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet in vielen Bereichen eine Grundabsicherung. Über private Ergänzungstarife können Sie sich zusätzlich versichern
3. Beitragsberechnung
Die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages erfolgt über ihren Gewerbegewinn. Weitere Einnahmen (z.B. Miet- und Zinseinnahmen werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze hinzugezogen).
Sofern ihr Gewinn steigt, werden auch die Beiträge angepasst. Dies kann zu erheblichen Beitragssteigerungen führen.
Ein Beispiel:
Sie starten mit einem Mindestbeitrag von 360,- €.
Nach einem Jahr beträgt Ihr Gewinn 40.000,- €, der Beitrag steigt auf über 580,- €.
4. Anwartschaft zum Wechsel in die private Krankenversicherung
Über eine Anwartschaftsversicherung haben Sie die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt die private Krankenversicherung zu wechseln. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn Sie zu Beginn Ihrer Existenzgründung noch nicht sicher über den Erfolg Ihrer Unternehmungen sind oder bald Kinder haben, die in Kürze aus der beitragsfreien Familienversicherung herausfallen.
5. Krankenkassenwahl
Auch wenn Sie freiwillig krankenversichert sind, haben Sie die Wahl der Krankenkasse. Entscheiden Sie sich für eine Krankenkasse, die auf die Erhebung eines Zusatzbeitrages in der Vergangenheit und aktuelle verzichtet. Das spart Ihnen bares Geld.
Einige Krankenkassen erstatten Ihnen darüber hinaus Geld, wenn Sie sich privat zum Beispiel gegen Berufsunfähigkeit oder Unfall versichern. Damit können Sie leicht die Beiträge zum Beispiel für eine private Krankenzusatzversicherung abdecken.