Berufsunfähigkeitsversicherung für Existenzgründer
Als Existenzgründer sichern Sie mit ihrer Tätigkeit ihr Einkommen und die soziale Absicherung Ihrer Familie.
Insbesondere für Ein - Personenunternehmen gilt:
Ihre Gesundheit ist ihr wichtigstes Gut in Ihrem Unternehmen.
Fallen sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Invalidität für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft aus, entfällt zumeist die Grundlage, Einnahmen zu generieren. Daher ist eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen aus einer Berufsunfähigkeit eine der wichtigsten Versicherungen für Existenzgründer überhaupt.
Ihr Risiko Berufsunfähigkeit können Sie sowohl mit einem eigenständigen Vertrag oder in Kombination mit einer Kapital-, Renten- oder Basisversicherungen versichern.
1. Die exakte Einstufung aufgrund der genauen Tätigkeitsbezeichnung
2. Alle Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand unbedingt wahrheitsgemäß beantworten
3. Wählen Sie die Leistungshöhe so ausreichend , dass sie die laufenden Ausgaben z.B. Beiträge zur Krankenversicherung aus der monatlich zu zahlenden Rente bestreiten können.
4. Die Dauer der Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente sollte so gewählt werden, dass keine zeitliche Lücke zum Übergang in die Altersrente entsteht
5. Die Tarife der Versicherungsgesellschaften enthalten für Selbstständige unterschiedliche Klauseln zur sogenannten Umorganisation ihres Betriebes. Berufsunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn es für sie unzumutbar ist, ihre betriebliche Arbeit sinnvoll und ohne erheblichen Kapitaleinsatz umzuorganisieren und sie keine Tätigkeit mehr ausüben können, die ihrer Stellung als Betriebsinhaber angemessen ist.
Vergleichen Sie unbedingt die Versicherungsbedingungen!
6. Einige Versicherungsgesellschaften bieten für Existenzgründer sogenannte „Einsteigertarife“ bei der Berufsunfähigkeitsversicherung an. In den ersten Jahren erhalten Sie vollem Versicherungsschutz für einen geringeren Beitrag.
7. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gilt grundsätzlich als Risikoabsicherung. Dennoch haben sie die Möglichkeit der Zahlung eines Bruttobeitrages. Sollten Sie nicht berufsunfähig werden, erhalten Sie am Ende der Vertragslaufzeit einen Teil ihrer eingezahlten Beiträge zurück.
8. Verschiedener Gesellschaften bieten Zusatzoptionen. Diese sind zum Beispiel die Einmalzahlung im Falle von bestimmten schweren Krankheiten oder im Falle der Wiedereingliederung nach einer erfolgten Umschulung.
9. Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist abhängig von ihrem Gesundheitszustand. Sofern Vorerkrankungen dazu führen, dass sie keinen Versicherungsschutz erhalten können, gibt es Alternativen:
10. Gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz haben nur vor 1961 geborene Personen. Alle jüngeren erhalten nur eine Leistung, sofern sie keiner Erwerbstätigkeit - unabhängig ihrer Qualifikation - nachgehen können. Um den gesetzlichen Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten, ist die lückenlose Zahlung des monatlichen Mindestbeitrages für freiwillig Versicherte in Höhe von 85,05 € (Beitrag für 2013) notwendig.