Es existieren zahlreiche Gründerkredite für Existenzgründer und junge Unternehmen. Mit welchen Inhalten die Gründerkredite gegenüber den herkömmlichen Bankkrediten punkten und wie man an Sie ran kommt stellen wir hier dar. Die Einzelheiten zu den jeweiligen Gründerkrediten stellen wir nach und nach auf www.gruender-welt.com vor.
Bei Krediten des Bundes durch die KfW Bank kommt das Hausbankprinzip in der Praxis zum Einsatz. Das bedeutet das der Gründer sein Geschäftskonzept, Investitionskonzept incl. aller notwendigen Geschäftsunterlagen (bei jungen Unternehmen z.B. die Bilanz, die betriebswirtschaftliche Auswertung des 1. Geschäftsjahres) bei seiner Hausbank einreicht. Diese prüft das Geschäftskonzept und alle anderen notwendigen Faktoren für die Kreditentscheidung. Bei einer positiven Prüfung wird der Gründerkredit Antrag an die KfW Bank weitergeleitet. Hier durchläuft der Kreditantrag ebenfalls noch mal ein Prüfverfahren. Erst nach dieser positiven Prüfung wird dem Gründer über seine Hausbank der Gründerkredit bereit gestellt.
Bei Krediten der Länder kommt ebenfalls häufig das Hausbankprinzip zum Einsatz, allerdings nicht in allen Bundesländern. Die Förderrichtlinien geben hierüber klar Aufschluss.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe. Zusätzlich gehören hierzu , im Rahmen bestimmter Grenzen, auch geschäftsführende Gesellschafter die in eine Kapitalgesellschaft investieren.
Je nach Kredit ist zusätzlich das Alters des Unternehmens ein Kriterium welche Kredite genutzt werden können. Es empfiehlt sich daher immer eine sorgfältige Prüfung der Kreditrichtlinien vor Durchführung von Investitionsmassnahmen.
Die Vorteile der Förderkredite:
Jedes Bundesland hat eigene Förderkredite über seine Förderbanken, allein in der Förderdatenbank finden sich aktuell 45 Kreditbeschreibungen.
Für die Frage:
Wie finanziere ich mein Unternehmen in der Start- oder Entwicklungsphase mit Gründerkrediten stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.
Hierbei handelt es sich um einen Gastbeitrag von: Klaus Schaumberger