Handelsabkommen

HandelsabkommenEin Handelsabkommen ist eine Kooperation zwischen zwei Staaten, die die Rahmenbedingungen für eine technische, finanzielle und wirtschaftliche Zusammenarbeit schaffen wollen. Diese Kooperationsformen finden auf Regierungsebene statt. Davon abzugrenzen sind die betriebswirtschaftlichen Kooperationen, die zwischen zwei oder mehreren Unternehmen stattfinden. Im Rahmen von Großprojekten arbeiten Regierungen und Unternehmen oft zusammen. Diese Zusammenarbeit findet zum Beispiel dann statt, wenn Regierungsvertreter Unternehmensvertreter in Form einer Wirtschaftsdelegation zu offiziellen Besuchen in andere Länder mitnehmen, um so die Handelsbeziehungen zu verbessern oder zu intensivieren. Handels- oder Kooperationsabkommen sind von den Integrationsabkommen abzugrenzen, da sie lediglich handels- und industriepolitische Ziele verfolgen.

Importkontingente

Handelsabkommen beinhalten das gesamte Handelsvolumen und eine Liste der zur Einfuhr bestimmten Waren während der Vertragszeit. Importkontingente beinhalten die Verpflichtung zur Erteilung von Importlizenzen, jedoch keine Verpflichtung zur Abnahme der eingeführten Waren. Es kann jedoch passieren, dass Importeure zum Beispiel aufgrund eines ungünstigen Wechselkurses kein Interesse an den ausländischen Produkten haben. In diesem Fall werden die Kontingente nicht ausgeschöpft und es ergibt sich die einseitige Verschuldung eines Handelspartners. Dieser hält die nicht zum Import ausgeschriebenen Kontingente zur Entlastung seiner Zahlungsbilanz solange zurück, bis der andere Handelspartner einen Lieferungsausgleich und die Zahlungsverpflichtungen anhand entsprechender Einkäufe hergestellt hat. Ein vereinbarter Swing hat den Vorteil, dass eine weitere Kreditierung der Exporte erst nach dessen Überschreitung verweigert werden kann. Mit dieser Art von Abkommen legen sich die Handelspartner eine freiwillige Exportbeschränkung (Voluntary Restraints, VER) auf.

Handelspartnerschaften sind kein Wunschkonzert

Handelsabkommen werden geschlossen, um Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze zu schaffen. Sie werden auf die in den beteiligten Ländern vorherrschenden Gesetze abgestimmt und unterstreichen das Diskriminierungsverbot. Für ausländische Investoren gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für inländische Unternehmen. Freihandelsabkommen sollen Stabilität, Sicherheit und wirtschaftliche Entwicklung auch für europäische Investoren im Ausland bringen. Investoren- und Investitionsschutz bedeutet jedoch nicht, ausländischen Unternehmen unbeschränkte Rechte einzuräumen. Arbeitsplätze sollen geschaffen und Bürokratie abgebaut werden. Es handelt sich nicht um ein Wunschkonzert multinationaler Wirtschaftskonzerne. Nur im Fall der Diskriminierung eines ausländischen Unternehmens oder der Enteignung einer Firma im Ausland dürfen die Investitionsschutzklauseln angewendet werden. In den letzten 60 Jahren haben EU-Mitgliedsstaaten 1.400 derartiger bilateraler Investitionsabkommen abgeschlossen. 130 dieser Abkommen wurden von Deutschland ausgehandelt.

Handelsabkommen enthalten einen Streitbeilegungsmechanismus zwischen dem Staat und den Investoren. Dieser Mechanismus führt allerdings nicht zu einer Aushöhlung der gesetzlichen Regulierungsmöglichkeiten. Bestehende juristische Grauzonen dieser teilweise veralteten Handelsabkommen sollen geschlossen werden. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten soll transparent gestaltet, die Zuverlässigkeit von Klagen und die Auswahl der Schiedsrichter reformiert und damit politisch motivierte und missbräuchliche Klagen abgewiesen werden. Handelsabkommen führen nicht zu Privatisierungen, diese werden grundsätzlich nur durch die jeweiligen Regierungen beschlossen. Der spezielle Status der öffentlichen Dienstleistungen (z. B. Wasserversorgung, Müllentsorgung) ist im EU-Vertragsrecht niedergeschrieben. Freihandelsabkommen verpflichten die Vertragspartner nicht zur Liberalisierung dieses öffentlichen Sektors. Die EU-Gesetzgebung sieht in vielen Bereichen eine strenge Reglementierung (z. B. Fracking, Genfood, Gesundheitswesen) vor.

Handelspartnerschaften sind nicht in der Position, daran etwas zu ändern. Nur die jeweiligen Regierungen und Parlamente können an der entsprechenden Gesetzgebung ihres Landes etwas ändern. Die Europäische Union stellt den hohen Standard ihrer Gesetzgebung nicht zur Verhandlung. Der Handel zwischen den Mitgliedsstaaten soll vereinfacht werden, ohne die Vorschriften aufzuweichen. Die Europäische Union handelt zurzeit das viel diskutierte Handelsabkommen mit den USA aus (TTIP – Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft, Transatlantic Trade and Investment Partnership). Ein weiterer Hauptpunkt des Handelsabkommens beinhaltet die Vereinbarung über den Abbau von Zollhürden. Die Einfuhrzölle an der amerikanischen Grenze sind verhältnismäßig gering. Dennoch summieren sich bei dem aufkommenden Handelsvolumen die Zollerleichterungen. Die EU-Importe in die USA summieren sich auf eine Handelsspanne von 30 Prozent. So sollen Überregulierung und Bürokratie auf wichtigen Sektoren wie dem Gesundheits- und Umweltwesen abgeschafft und vereinfacht werden, jedoch ohne die Gesetzgebung der involvierten Mitgliedsstaaten aufzuweichen. Unterschiedliche Regulierungen und Gesetze erschweren den Zugang auf die Handelsmärkte erheblich.

Die Handels-Harmonisierung

So sollen Handelsabkommen die Zulassungsverfahren vereinfachen. Die bestehenden Handelshürden entsprechen einem Zollvolumen von 10 bis 20 Prozent. 40 Prozent des Welthandels finden zwischen den USA und der EU statt. So begünstigen Handelsabkommen den Ausbau von Zukunftstechnologien. Experten schätzen, dass die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft der EU ein Wirtschaftswachstum in Höhe von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes bringen kann. So ist festzustellen, dass Handelsabkommen sich nicht tendenziell an den niedrigsten und wirtschaftsfreundlichsten Standards aller Einzelstaaten als Grundlage für die verbindliche Vertragsnorm orientieren. Die angestrebte Harmonisierung soll nicht zu negativen Globalisierungseffekten führen, Arbeitnehmerrechte, Umwelt- und Gesundheitsstandards nicht untergraben werden.

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