Mit einem Honorar werden Dienstleistungen in freien Berufen vergütet. Die Formulierung, dass der beratende Rechtsanwalt oder Steuerberater sein Honorar berechnet, ist so bekannt wie geläufig. Und beim niedergelassenen Hausarzt wird direkt vom Arzthonorar gesprochen. Auch Künstler erhalten ein Honorar. Ihre künstlerische Leistung wird in dem Sinne nicht bezahlt oder vergütet, sondern honoriert. Honorar wird von den lateinischen Wörtern honorarium sowie honor honoris abgeleitet, zu Deutsch Ehre oder Ehrenpräsent. Damit wird die in früheren Jahrhunderten üblich gewesene ehrenamtliche Beratung von Honoratioren angesprochen. Aufgrund ihrer Vermögenssituation erteilten sie ihre Ratschläge kostenlos, weil eine Entlohnung nicht ihrem Selbstverständnis entsprach. In der heutigen Zeit ist die Situation anders. Jede erbrachte Leistung wird entlohnt, bezahlt, vergütet oder eben honoriert.
Im heutigen Berufs- und Wirtschaftsleben wird eine Entlohnung auch dann als Honorar bezeichnet, wenn der Selbstständige eine von Art, Umfang und Leistung her begrenzte sowie in sich abgeschlossene Dienstleistung erbringt. Damit wird indirekt ausgedrückt, dass es sich um ein Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber sowie Auftragnehmer, nicht jedoch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer handelt. Das Krankenhaus ist dafür ein typisches Beispiel aus der Praxis. Der Krankenhausträger hat in den einzelnen Abteilungen eine begrenzte Zahl an Ärzten als Arbeitnehmer mit all den damit verbundenen Rechten vertraglich angestellt. Sie kosten unter anderem den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung mit Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese vertraglich angestellten Ärzte können den Krankenhausbetrieb ohne fremde, ohne externe Hilfe nicht aufrechthalten. Um das zu gewährleisten, beschäftigt der Krankenhausträger weitere Ärzte auf Honorarbasis. Sie werden nicht angestellt, sondern erhalten einen Honorarvertrag. Das ist eine Vereinbarung darüber, welche Dienstleistungen mit welcher Stundenzahl zu welchem Stunden- oder Pauschalhonorar erbracht werden. Der Krankenhausträger spart den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und den gesamten damit verbundenen Personal- sowie Verwaltungsaufwand. Der Honorararzt schreibt eine Monatsrechnung, die vom Krankenhausträger bezahlt wird. Es gibt keine weiteren gegenseitigen Rechte und Pflichten. Der Arzt als Honorarempfänger erklärt, dass er für die ordnungsgemäße Versteuerung des erhaltenen Honorars verantwortlich ist.
Der Begriff Honorar wird vermehrt in ganz unterschiedlichen Bereichen verwendet. Immer wird damit eine gegenseitige Unabhängigkeit ausgedrückt. Die Zusammenarbeit ist punktuell oder projektbezogen, ansonsten locker und kann jederzeit gelöst werden. Außer dem einzelnen Honorarvertrag gibt es keine weiteren Bindungen. Die honorierte Leistung ist keine körperliche Arbeit, sondern eine geistige oder wissenschaftliche Dienstleistung. In dieser Hinsicht grenzt sich der Begriff Honorar deutlich vom Lohn ab. Auch eine hochqualifizierte Arbeit wird entlohnt oder bezahlt, nicht honoriert. Das geschieht in vielen Fällen nebenberuflich. Im Hauptberuf wird das regelmäßige unselbstständige Einkommen buchstäblich erarbeitet; in der verbleibenden Freizeit wird die vergleichbare oder ähnliche Tätigkeit nur stundenweise ausgeübt und per Honorar vergütet. Besonders im universitären Bereich können diese beiden Arbeitsbereiche bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern fließend ineinander übergehen. Werktags arbeiten sie, am Wochenende sind sie als Honorarkraft tätig.
Der noch unerfahrene und junge Existenzgründer wird besonders in der Anfangszeit häufiger mit dem Begriff Honorar konfrontiert. Der Webdesigner spricht von seinem Honorar, ebenso wie der IT-Techniker. Der Begriff Honorar hat sich zu einem Synonym für die Stundenvergütung oder für den Stundensatz entwickelt. Der EDV-Support berechnet einen Stundensatz, nennt seine Vergütung Honorar und schickt einen seiner Mitarbeiter zur Durchführung der Arbeiten. Keine Autowerkstatt käme auf die Idee, ein Honorar zu berechnen. Die erbrachte Leistung wird in AW, in Arbeitswerten, in Mengen oder in Einheiten ausgewiesen und zu einer Gesamtsumme addiert. Hier wird körperlich am Fahrzeug gearbeitet und geschraubt, während Webdesigner und IT-Techniker ebenfalls schrauben, aber eben doch anders und filigraner; man könnte auch sagen künstlerischer.
Wenn der Existenzgründer als Kleinunternehmer nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, dann ist es für ihn interessant zu wissen, ob das bei der Auftragsvergabe auch auf den Honorarempfänger zutrifft. Wenn ja, dann sind Brutto- und Nettohonorar identisch. Wenn nicht, muss der Unternehmer die neunzehnprozentige Umsatzsteuer zusätzlich zum vereinbarten Honorar bezahlen. Der Honorarempfänger führt die Steuer ab. Der Existenzgründer erhält sie jedoch nicht vom Finanzamt erstattet, so dass die tatsächliche Honorarzahlung knapp zwanzig Prozent höher, also teurer ist als der ursprünglich vereinbarte Honorarsatz.