Unternehmer und Unternehmensgründer haben die Auswahl zwischen verschiedenen Rechtsformen, um ihren Unternehmen einen rechtlichen Rahmen zu geben. Grob unterteilt gibt es Einzelunternehmungen und Gesellschaften. Entscheidet sich ein Unternehmer für die Rechtsform einer Gesellschaft, hat er die Wahl zwischen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft.
• Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
• Offene Handelsgesellschaft (OHG)
• Kommanditgesellschaft (KG)
• Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
• Aktiengesellschaft (AG)
Die Gesellschafter der GmbH sind mit Einlagen (Stammeinlagen) am Stammkapital beteiligt. Der wichtigste Vorteil dieser Rechtsform ist der Schutz des Privatvermögens der Gesellschafter vor dem Zugriff der Gläubiger (ihr Risiko ist auf die Stammeinlagen beschränkt). Damit stellt die GmbH eine Art Versicherung für das Privatvermögen der Gesellschafter dar, was ihre Beliebtheit erklärt. Allerdings hat der Gesetzgeber verfügt, dass zum Schutz der Gläubiger ein gewisses Stammkapital zur Gründung einer GmbH erforderlich ist: 25000 Euro. Die Hälfte davon ist in bar aufzubringen. Der Rest kann aus Sachwerten bestehen. Die Gründungskosten für eine GmbH betragen bis zu 4000 Euro. Außerdem ist der Buchführungsaufwand hoch: Sowohl kleine als auch große GmbHs sind zu einer umfangreichen Buchführung (doppelte Buchführung) verpflichtet.
Die GmbH hat eine, getrennt von den Gesellschaftern zu sehende, eigene Rechtspersönlichkeit. Als solche kann sie Verträge abschließen, Kläger oder Beklagter sein. Selbst gegen die eigenen Gesellschafter kann die GmbH klagen.
Die GmbH vertreten nach außen bestellte Geschäftsführer. Diese sind Gesellschafter des Unternehmens sein oder nicht. Sind sie am Unternehmen beteiligt, heißen sie: geschäftsführende Gesellschafter.
• Beschränkte Haftung der Gesellschafter
• Leicht übertragbare Geschäftsanteile
• Hoher Gründungsaufwand
• Nachweis von mindestens 25000 Stammkapital bei der Gründung
• Kredite an GmbHs sichern Banken zusätzlich ab (Hypotheken auf Grundstücke)
• Verpflichtung zur doppelten Buchführung
Erfolgreiche Unternehmen wollen wachsen und neue Märkte erschließen. Das erfordert Unmengen von Kapital. Um neue Finanzquellen zu erschließen, besteht die Möglichkeit, Personen oder Institutionen zu suchen, die Risiken übernehmen und sich am Unternehmen beteiligen. Den rechtlichen Rahmen hierfür bietet die Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschafter der AG sind mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital am Unternehmen beteiligt. Sie haften nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Die Gesellschafter bewerten das Gesellschaftsvermögen (Grundkapital), das in Deutschland für die Gründung einer AG mindestens 50000 Euro betragen muss. Danach zerlegen sie das Grundkapital in beliebig viele Teile und laden Interessenten ein, sich am Unternehmen zu beteiligen, indem sie Aktien kaufen. Diese Personen oder Personenkreise (Aktionäre) beteiligen sich am Unternehmen, ohne selbst ein Unternehmen zu gründen oder zu führen. Dafür reichen kleine Beträge aus, die das Risiko überschaubar halten. Das Unternehmen hat den Vorteil, dass es durch die Aktionäre an Kapital kommt, dass es nicht über Kredite und die damit laufenden Verpflichtungen anschaffen muss. Für die Aktien, welche die Beteiligung am Unternehmen dokumentieren, legen die Gesellschafter einen Ausgabepreis fest. Auf jeder Aktie ist der Nennwert aufgedruckt, der sich folgendermaßen errechnet: Grundkapital dividiert durch die Anzahl der Aktien. Steht der Ausgabepreis fest, suchen die Gesellschafter nach Investoren, die diesen Preis für den Erwerb der Aktien bezahlen wollen. Die Aktionäre sind Gesellschafter des Unternehmens mit Rechten. Dazu gehört das Stimmrecht bei der jährlichen Hauptversammlung. Jede Aktie zählt eine Stimme. Hält ein Investor 10000 Aktien, hat er somit 10000 Stimmen.
• Hauptversammlung
• Aufsichtsrat
• Vorstand
Jährlich treffen sich die Aktionäre zur Hauptversammlung, die den Aufsichtsrat wählt.
Dieses Organ kontrolliert und bestimmt den Vorstand.
Der Vorstand vertritt die AG nach außen.
• Unternehmensbeteiligung mit kleinen Beträgen
• Recht auf Dividende (Anteil am jährlich erwirtschafteten Gewinn)
• Kursgewinne, wenn der Wert der Aktien steigt
• Aktien sind leicht wieder zu verkaufen
• Der Wert der Aktien kann sinken (Kursverlust)
• Wenig Einfluss der Aktionäre auf die Geschäftsführung
Die Kapitalbeschaffung ohne fixe Rückzahlungskosten ist als Vorteil für das Unternehmen zu werten. Dagegen gilt als Nachteil der große und teure Aufwand bei der Gründung der AG.