Ein Kommanditist, im Zuge des Textes auch häufiger als Teilhaber bezeichnet, ist der Anteilseigner in einer Kommanditgesellschaft. Er hat verschiedene Aufgaben und vor allem Rechte, wenn es um die Führung eines Unternehmens dieser Art geht. Die KG ist besonders deswegen so interessant, weil sich immer mehr Unternehmen nach einer Option umsehen, wie sie die Anteils- und Machtverhältnisse innerhalb einer Firma problemlos regeln können. Die Suche nach diesen Möglichkeiten ist ganz einfach, da der Kommanditist sogar gesetzlich und vertraglich zugesicherte Rechte und Pflichten innerhalb einer solchen Unternehmung hat.
Der Kommanditist ist in der Regel nicht mit einem persönlichen Geschäftsführer oder dem CEO in einem Unternehmen zu verwechseln. Er kauft sich normalerweise nur mit einem Anteil an der Firma ein und hat im Anschluss das Recht, in verschiedenen Bereichen mitzuarbeiten oder zumindest Kontrolle über die gesellschaftliche Entwicklung in der Firma zu übernehmen. Je nach vertraglicher Regelung kann der Kommanditist aber auch verschiedene Aufgaben selbst durchführen - solche entsprechenden Angaben müssen in einem gesonderten Vertrag unter den Anteilseignern, den anderen Kommanditisten und der Firma geschlossen werden. In Deutschland ist der Begriff Kommanditist dabei vor allem mit der Form KG verbunden. Die Kommanditgesellschaft hat eine sehr einfache Form der Aufteilung von Rechten, Haftungen und sonstigen Angaben. Interessant ist dabei zum Beispiel die Mischform der GmbH & Co. KG. Hier kann der Kommanditist auf eine sehr einfache Weise auch zum Eigner innerhalb der GmbH werden, ohne jedoch einen tatsächlichen Zugriff auf seine Rechte zu erhalten, da die entsprechenden Firmen meist in einer anderen Hierarchie ausgelagert sind. In jedem Fall und bei einer normalen KG hat der Kommanditist aber grundsätzliche Rechte und Pflichten, denen er nachgehen muss und kann. Diese sehen wie folgt aus:
Ein Kommanditist hat also verschiedene Funktionen, ist aber in der Regel keine handelnde Person. Dabei kann in vielen Fällen vor allem die Höhe der Summe und die Höhe des Anteils an der kompletten Summe entscheiden. Auch die Eintragung in den Handelsregister oder in den Gesellschaftervertrag einer Kommanditgesellschaft ist für den Kommanditisten mit verschiedenen Normalen und Gesetzen verbunden.
Die Form der KG ist normalerweise keine der Eintragungen, die vor der persönlichen Haftung bei den handelnden Personen schützen können. Ähnliche verläuft es auch bei einer Eintragung in den Register und bei Interesse an einer Kommanditeinlage. In der Zeit vor der Eintragung kann der Kommanditist mit seinem gesamten Vermögen haften müssen, sofern es zu einer Insolvenz oder einem ähnlichen Fall kommt. Es kann jedoch eine feste Haftsumme definiert werden. Hier muss der Kommanditist mit seiner Einlage nun diese Summe erreichen, damit er von der persönlichen Haftung mit seinem privaten Vermögen befreit ist. Daher hat es in den letzten Jahren auch immer wieder eine Zunahme der Eintragungen von einer GmbH & Co. KG gegeben, da hier die entsprechenden Pflichten auf eine GmbH aufgeteilt werden können, die wiederum eigene Feinheiten bei der Haftung mit dem persönlichen Vermögen hat.