Maastrichter Abkommen

Maastrichter-AbkommenMit dem offiziell „Vertrag über die Europäische Gemeinschaft (EG)“, kurz „EG-Vertrag“ (seit 1.12.2009: „Vertrag über die Europäische Union (EU)“, kurz „EU-Vertrag“) genannten Maastrichter Abkommen wurde 1992 in der niederländischen Stadt Maastricht einer der beiden die rechtlichen Grundlage für die Gründung der EU bildenden Verträge abgeschlossen. Der andere dieser beiden, im amtlichen Sprachgebrauch kurz „die Verträge“ genannten, Abkommen ist der „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“. Unterzeichnet wurden „die Verträge“ von den damals zwölf Mitgliedstaaten der EG: Belgien, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Portugal, Spanien, Italien und Griechenland.

Das Maastrichter Abkommen trat 1993 in Kraft und wurde in Folge durch drei Ergänzungsverträge erweitert beziehungsweise abgeändert: Vertrag von Amsterdam 1997 (in Kraft seit 1999), Vertrag von Nizza 2001 (2003), Vertrag von Lissabon 2007 (2009).

Betonung der politischen Bedeutung der EU

Das Vertragswerk stellt einen wesentlichen Schritt auf dem Weg der ehemaligen EWG von einem im Wesentlichen auf einige wirtschaftspolitische Aspekte beschränkten Staatenbund zu einer viele Elemente eines Bundesstaates vereinigenden Föderation neuer Art dar. Experten stellten fest, dass die mittlerweile 28 Staaten umfassende EU auf zentraler Ebene mittlerweile größere Kompetenzen im Außenverhältnis gegenüber Drittstaaten sowie im Innenverhältnis gegenüber den Mitgliedstaaten besitzt als das bis 1806 bestehende Heilige Römische Reich deutscher Nation.

Durch „die Verträge“ wurde die bis dahin vorherrschende Hauptaufgabe des europäischen Staatenbundes, einen gemeinsamen Markt zu bilden und auszubauen, durch politische Ziele erweitert und teilweise in den Hintergrund gedrängt. Folgende politische Zielvorgaben stehen seit Maastricht ganz oben auf der EU-Agenda: Die demokratische Legitimität sowie die Funktionsfähigkeit der EU-Organe sollen gestärkt werden; es wird die Bildung einer Wirtschafts- und Währungsunion angestrebt; die Schaffung von gemeinsamer Sozial-, Sicherheits- und Außenpolitik ist ebenfalls Hauptziel.

Komplexer Aufbau des Vertrages

Mit dem Maastrichter Abkommen wurde zum Teil völkerrechtlich juristisches Neuland betreten, das die Verantwortlichen vor große Herausforderungen bei der Ausarbeitung des schließlich in Präambel und sieben Titel aufgegliederten Vertragstextes stellte. Als Ergebnis entstand ein Vertragswerk, das bildlich häufig als „Drei-Säulen-Modell“ oder auch als die „Drei Pfeiler“ bezeichnet wird. Der erste der drei Pfeiler, auf denen die Europäische Union ruhen soll, umfasst die Regelungen, die sich auf die auch nach Bildung der EU weiter bestehenden Europäischen Gemeinschaften (EG, Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl sowie Europäische Atomgemeinschaft) beziehen. Pfeiler Zwei (GASP) befasst sich mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der dritte Pfeiler (JI) auf die Kooperation auf den Gebieten Inneres und Justiz.

Stärkung des Parlaments

Durch das Masstrichter Abkommen wurden die Mitwirkungsrechte des Europäischen Parlaments wesentlich gestärkt. Allerdings bleiben Entscheidungen bezüglich weiter Teile der Bereiche GASP und JI weiterhin auf die Ebene der Zusammenarbeit der Regierungen der Mitgliedstaaten begrenzt.

Erweiterung der Kompetenzbereiche

Zu den bis 1992/93 abgedeckten Bereichen Struktur-, Agrar- und Handelspolitik sowie Zollunion und Gemeinsamer Markt kamen durch das Maastrichter Abkommen neben der Außen- und Sicherheitspolitik die Bereiche Wirtschafts- und Währungsunion, Forschung und Umwelt, transeuropäische Netze, Verbraucherschutz, Kultur und Bildung, Gesundheits- und Sozialpolitik hinzu. Außerdem sollte eine Unionsbürgerschaft eingeführt werden.

Wirtschafts- und Währungsunion

Zu den wichtigsten Regelungen des Maastrichter Abkommens gehörte die Einführung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU), die in drei Etappen verwirklicht werden sollte. Die Schaffung eines gemeinsamen, von Wechselkursschwankungen freien Währungsgebiets sollte den Binnenhandel beleben. Die Stellung der Gemeinschaft im globalen Wettbewerb sollte gestärkt und die Finanzdisziplin der Mitgliedstaaten, die keine Möglichkeit mehr haben sollten, Finanzpolitik durch Abwertung von Landeswährungen zu betreiben, verbessert werden.
Spätestens bis 1999 sollten die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Währung (Euro) eingeführt haben. EU-Staaten, die bestimmte, vor allem auf Staatsverschuldung und Haushaltsstabilität bezogene, Kriterien erfüllt haben, sollten der EWWU nicht nur beitreten können, sondern zum Beitritt verpflichtet sein. Dänemark und Großbritannien handelten allerdings Sonderregelugen aus, die diese Länder von dieser Beitrittsverpflichtung befreiten.

magnifier linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram