Nachhaltigkeit in der Firma – geförderte Mobilität für Start-ups

Förderungen E Mobilität

Nachhaltigkeit zählt zu den Megatrends unserer Zeit und ist längst zum wichtigen Aushängeschild geworden. Viele große Unternehmen haben sich bereits eigene Nachhaltigkeitsziele gesteckt oder begonnen, ihre Maßnahmen umzusetzen. Doch was sich dort häufig als langwieriger Prozess erweist, kann in agilen Start-ups deutlich effizienter erreicht werden. Insbesondere im Bereich Mobilität genießen junge Unternehmen den Vorteil, neue Nachhaltigkeitskonzepte schnell und in direkter Kommunikation mit den Mitarbeitern zu verwirklichen. Das reduziert nicht nur den CO2-Fußabdruck, sondern erweist sich häufig auch als wirtschaftlich. Denn: Viele der Maßnahmen werden gefördert.

Förderungen für Elektroautos

Elektroautos erfreuen sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. So machten die emissionsarmen Fahrzeuge im August 2022 bereits 16 Prozent der Neuzulassungen aus. Gerade der Einsatz als Firmenwagen ergibt Sinn. Schließlich können die Fahrzeuge nicht nur beim Fahrer, sondern auch auf dem Firmenparkplatz oder sogar bei Kundenterminen geladen werden – eine entsprechende Ladeinfrastruktur vorausgesetzt.

Um die positive Entwicklung zusätzlich zu beschleunigen, fördern Bund und Hersteller die Anschaffung eines E-Autos oder Plug-in-Hybrids mit der Elektroauto-Prämie, auch bekannt als Umweltbonus. Dieser kann sowohl beim Kauf als auch beim Leasing eines Wagens in Anspruch genommen werden, was insbesondere für Unternehmen in der Regel einen wichtigen wirtschaftlichen Faktor darstellt. Da es bei der Beantragung des Bonus einige Besonderheiten zu beachten gilt, ist es sinnvoll, sich im Vorhinein einen Überblick über Förderungen für Elektroautos zu verschaffen.

Zuständig für den Umweltbonus ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Amt nimmt die entsprechenden Anträge entgegen und stellt auch die benötigten Informationen zur Verfügung, darunter eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge. Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von mehr als 65.000 € sind grundsätzlich nicht förderfähig. Von besonderer Relevanz sind darüber hinaus vor allem zwei Aspekte.

 

1.   Fördersummen

Die Elektroauto-Prämie setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, dem Hersteller- und dem Bundesanteil. Bei Ersterem handelt es sich um einen fixen Betrag, der sich am Nettolistenpreis orientiert und in der Regel schon beim Kauf des Fahrzeugs verrechnet wird.

Dieselbe Summe wird noch einmal vom Bund beigesteuert. Bis Ende 2022 kommt jedoch noch einmal die sogenannte Innovationsprämie in gleicher Höhe hinzu, welche den Bundesanteil effektiv verdoppelt. Von 2023 bis 2025 wird voraussichtlich wieder der einfache Bundesanteil gezahlt.

Sowohl bei reinen Elektroautos als auch bei Plug-in-Hybriden liegt die magische Grenze für beide Anteile bei einem Nettolistenpreis von 40.000 € – oberhalb dieses Betrags fällt die Fördersumme etwas geringer aus.

Fahrzeug Netto-Listenpreis Bundesanteil (inkl. Innovationsprämie) Herstelleranteil Gesamt
Elektroauto bis 40.000 € 6.000 € 3.000 € 9.000 €
Elektroauto 40.000 bis 65.000€ 5.000 € 2.500 € 7.500 €
Plug-in-Hybrid bis 40.000 € 4.500 € 2.250 € 6.750 €
Plug-in-Hybrid 40.000 bis 65.000€ 3.750 € 1.875 € 5.625 €

(Stand: 04.10.2022)

2.   Voraussetzungen für die Förderung

Auch wenn das schnelle Umsetzen von Nachhaltigkeitszielen durchaus im Interesse von Umwelt und Mitarbeitern sein kann, gilt es bei der Beantragung der Förderung von E-Autos besonders sorgfältig vorzugehen. Das BAFA nimmt nur einen Antrag pro Fahrzeug entgegen – wird dieser abgelehnt, kann kein zweiter gestellt werden!

  • Um als förderfähig zu gelten, dürfen die Fahrzeuge höchstens 50 g/km CO2 ausstoßen. Zudem müssen sie über eine rein elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern verfügen, ab 2025 sind es 80 Kilometer.
  • Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Beantragung bereits zugelassen sein, anderenfalls wird keine Innovationsprämie ausgezahlt. Zudem darf die Zulassung nicht mehr als ein Jahr zurückliegen und das Fahrzeug muss mindestens für einen Zeitraum von sechs Monaten auf den Antragsteller zugelassen sein. Füllen Sie den Antrag des BAFA also erst nach erfolgreicher Zulassung
  • Jedes Fahrzeug kann nur einmal gefördert Wurde der Umweltbonus für einen Gebrauchtwagen bereits genehmigt, kann dieser nicht noch einmal beantragt werden.

Antragstellung für Unternehmen

Stellen Unternehmen ihren Mitarbeitern Elektroautos als Dienstfahrzeuge zur Verfügung, kann ein Förderantrag auch von Unternehmensseite erfolgen. Zu beachten ist dabei, dass der eingetragene Halter den Antrag stellt, sofern sich dieser vom Erwerber unterscheidet. Eine Ausnahme bildet das Mitarbeiterleasing: In diesem Fall dürfen Halter und Antragsteller voneinander abweichen.

Tipp: Sollte die neue Nachhaltigkeitsstrategie die Anschaffung mehrerer E-Autos vorsehen, können Unternehmen auch einen Sammelantrag beim BAFA einreichen. Dabei dürfen jedoch nur modellgleiche Fahrzeuge mit gleicher Ausstattung zusammengefasst werden, außerdem dürfen gekaufte und geleaste Wagen nicht im selben Sammelantrag erfasst sein.

E-Bikes für Mitarbeiter – Nachhaltigkeit auf zwei Rädern

Gerade in urbanen Regionen, wo die Arbeitswege oft überschaubar ausfallen, erfreuen sich E-Bikes zunehmender Beliebtheit. Kein Wunder: Mit den schnellen Fahrrädern lässt sich der städtische Verkehr leicht umfahren und der individuelle CO2-Fußabdruck enorm reduzieren. Laut Umweltbundesamt ist das Rad auf Strecken von bis zu 5 Kilometern in Großstädten sogar das schnellste Verkehrsmittel. Vor allem Mitarbeitern, denen die Nachhaltigkeit besonders am Herzen liegt, können Unternehmen entgegenkommen, indem sie ihnen ein Dienst-E-Bike anbieten.

Leider existiert für die elektrischen Fahrräder bislang kein bundesweites Förder- und Nachhaltigkeitskonzept. Dennoch finden sich vereinzelte Förderprogramme und andere gute Gründe für die Anschaffung von E-Bikes, zum Beispiel ein passendes Dienstrad-Leasing-Modell.

Erfolgt das Leasing über das Unternehmen, profitieren in der Regel Mitarbeiter und Betrieb gleichermaßen:

  • Die Leasingrate für das Rad wird direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen. Dadurch genießt er steuerliche Vorteile und kommt in den Genuss eines hochwertigen Rades.
  • Da der Arbeitnehmer die Kosten übernimmt, gestaltet sich das Leasing-Modell für das Unternehmen mindestens kostenneutral, im Idealfall können durch die Gehaltsumwandlung sogar Lohnnebenkosten reduziert Hinzukommen die Außenwirkung und die damit einhergehenden positiven Effekte für das Image des Start-ups.

Lastenräder

Förderungen für Lastenräder

Auch wenn „klassische“ E-Bikes bislang nicht förderfähig sein mögen, beruflich genutzte Elektro-Lastenräder sind es. Für junge Unternehmen, die regelmäßig in der näheren Umgebung Waren ausliefern oder sie von regionalen Anbietern beziehen, kann die Anschaffung von E-Lastenrädern eine sinnvolle Maßnahme sein. Von dieser profitiert nicht nur die Umwelt, sondern auch das Start-up, denn mit aktiven Mitarbeitern und etwas elektrischer Unterstützung lassen sich jede Menge Spritkosten einsparen.

Die Anträge für die Förderungen laufen auch hier über das BAFA, darüber hinaus fördern einzelne Bundesländer und Kommunen die Anschaffung der elektrischen Lastenräder. So haben zum Beispiel Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg spezielle Programme ins Leben gerufen.

Ladeinfrastruktur beim Unternehmen – Umsetzung mit Förderung

Nicht nur E-Autos und E-Bikes, auch kompakte E-Roller gewinnen zunehmend an Beliebtheit. Allen elektrischen Fahrzeugen ist jedoch gemein, dass sie von Zeit zu Zeit an den Strom müssen. Auch hier können Unternehmen punkten, indem sie für die entsprechende Ladeinfrastruktur vor Ort sorgen und damit ein durchdachtes Nachhaltigkeitskonzept unter Beweis stellen.

Mit AC-Ladepunkten für E-Autos sind diese durchschnittlich innerhalb von zwei bis vier Stunden vollständig aufgeladen. Noch schneller geht es mit DC-Ladesäulen. Hier genügen in der Regel 30 bis 60 Minuten, um den Akku wieder zu füllen. Auch sogenannte Wallboxen liefern Elektroautos auf Wunsch die benötigte Power, jedoch variieren die Ladezeiten je nach Anschluss und Spannung stark. Das Tolle: Ladepunkte von Unternehmen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit bis zu 900 Euro pro Ladepunkt gefördert. Gerade für junge Unternehmen, die sich in Sachen Nachhaltigkeit hohe Ziele gesteckt haben, ist dies eine wertvolle Unterstützung. Wichtig ist dabei jedoch, dass in diesem Fall die Förderung vor der Anschaffung der Ladepunkte beantragt wird.

Neben den Ladepunkten für Elektroautos sollten jedoch auch Ladestationen für E-Bikes und E-Roller zum Teil der Nachhaltigkeitsstrategie gehören. Zwar lassen sich diese theoretisch auch an herkömmlichen Steckdosen laden, doch die Akkus sind bisweilen schwer oder verdreckt und die Fahrräder und Roller müssen ohnehin sicher abgeschlossen werden. Mit passenden Ständern, Ladesäulen und verschließbaren Boxen mit Stromzufuhr erhalten auch zweirädrige E-Fahrzeuge einen sicheren Stellplatz mit Ladefunktion. Ein Ausdruck der Wertschätzung gegenüber allen Mitarbeitern, die auf ein Auto verzichten möchten.

Mobilität und Nachhaltigkeit wirtschaftlich kombinieren

Geht es um Nachhaltigkeit im Unternehmen, sollte den Maßnahmen im Bereich Mobilität besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Durch den Umstieg auf E-Autos, E-Bikes und Co. lassen sich die Umweltbelastungen deutlich reduzieren, was zunehmend zu einem wichtigen Aspekt der Außenwirkung wird. Darüber hinaus werden insbesondere Elektroautos und die entsprechende Infrastruktur bezuschusst, was die Anschaffung besonders attraktiv macht.

 

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