Der Nettolohn ist eine Leistung des Arbeitgebers, der einen Vertrag mit einem Arbeitnehmer geschlossen hat. Häufig wird er auch als Arbeitsentgelt bezeichnet und besteht in der Regel aus einem monatlich fälligen Geldbetrag. Er entspricht der Vergütung für die geleistete Arbeit des Arbeitnehmers. Der Nettolohn (und der Lohn im Allgemeinen) ist vom sogenannten Gehalt eines Angestellten abzugrenzen.
Da der Nettolohn dem Grundsatz der Vertragsfreiheit unterliegt, entspricht er einer reinen Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dabei spielen viele Faktoren wie zum Beispiel die Situation am Markt, vorhandene Fachkenntnisse, Ausbildung und staatliche Regulierungen eine Rolle. In den meisten Fällen werden aber ein sogenanntes Bruttoarbeitsentgelt oder ein Bruttolohn ausgehandelt. Von diesem Bruttoverdienst sind verschiedene Steuern und Sozialabgaben fällig, die nach Abzug den Nettolohn ergeben. Effektiv ist es also das Geld, welches der Arbeitnehmer am Ende des Monats auf sein Konto überwiesen bekommt und womit er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Vom Bruttolohn muss die sogenannte Lohnsteuer abgeführt werden. Sie entspricht einer anteiligen Vorauszahlung der Einkommensteuer und wird auf die Einkünfte des Arbeitnehmers angerechnet. Diese Steuer wird bereits vor Auszahlung des Nettolohns einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Zusätzlich muss noch der Solidaritätszuschlag abgeführt werden. Er wird entsprechend der abgeführten Einkommens- Kapitalertrags- und Körperschaftssteuer berechnet.
Wer Mitglied in der Kirche (oder einer Religionsgemeinschaft) ist, muss vor dem Nettolohn außerdem die sogenannte Kirchensteuer zahlen.
Außerdem werden vom Bruttolohn die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Das betrifft die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, der Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Pflegeversicherung. Die Sozialabgaben werden aber nicht ausschließlich vom Arbeitnehmer bezahlt, sondern auch prozentual vom Arbeitgeber entrichtet.
Diese Belastung des Bruttoarbeitsentgeltes mit verschiedenen Abgaben und Steuern hat in den letzten Jahren eine recht eigenwillige Entwicklung genommen. Während die Bruttolöhne beständig gestiegen sind, ist der Nettolohn des einzelnen Haushaltes statistisch gesehen eher gesunken. Das bedeutet, die Abgaben auf den Bruttolohn sind gestiegen. Insbesondere der Bereich der Sozialabgaben hat einen größeren Anstieg zu verzeichnen, da die Sozialkassen einen höheren Finanzbedarf haben. Somit führt jede Erhöhung der zu leistenden Abgaben auf das Bruttoarbeitsentgelt zu einer Verringerung des monatlichen Nettolohns.
Ebenfalls problematisch ist das Thema der Steuerprogression. Bei einer Gehaltserhöhung des Arbeitnehmers steigt die zu zahlende Lohnsteuer verhältnismäßig so stark an, dass der tatsächliche Nettolohn nur um einen kleinen Teil der eigentlichen Lohnerhöhung ansteigt. Ausnahmen davon bilden Freibeträge für Sonderfälle, wie zum Beispiel Pflegefälle in der Familie. Damit können die Belastungen des Bruttoarbeitsentgeltes gesenkt und der Nettolohn erhöht werden.
Um dem Nettolohn eines Haushalts zu erhöhen, gehen immer mehr Arbeitnehmer einer zusätzlichen Nebentätigkeit nach. Sogenannte Minijobs sind dafür zwar beliebt, aber unterm Strich gesehen eher ineffektiv. Denn auch diese Tätigkeiten sind sozialversicherungspflichtig. Dadurch fallen für die Nebentätigkeit ebenfalls Steuern und Sozialabgaben an, die zu einer Belastung des Nettolohns führen.
Eine sinnvolle Alternative dazu ist die sogenannte Selbstständigkeit im Nebenerwerb. Dabei führt der Arbeitnehmer zusätzlich zu seiner eigentlichen unselbstständigen Arbeit eine weitere selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit aus. Der Vorteil hier ist, dass neben freier Auftragswahl, Unabhängigkeit vom Arbeitgeber und freier Zeiteinteilung, keine Sozialabgaben abgeführt werden müssen. Allerdings gibt es dafür einige Spielregeln zu beachten, über die Sie sich vorher genau informieren sollten.
Hier muss zum Beispiel eine Einkommensteuer gezahlt werden. Der reale Nettolohn wird dann am Ende des Jahres mit der regulären Steuererklärung berechnet. Bei richtiger Handhabung kann eine selbstständige oder freiberufliche Nebentätigkeit dabei helfen, den Nettolohn im Haushalt deutlich zu erhöhen. Außerdem gibt es bei dieser Form einen attraktiven Nebeneffekt: Anschaffungen, die im Zuge der selbstständigen Tätigkeit gemacht werden (ein Computer, neue Ausrüstung fürs Büro etc.), können am Ende des Jahres unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden.