Optionen

OptionenBegriff Option

Eine Optionsvereinbarung, kurz Option, ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Sie regelt grundsätzlich den Austausch eines Objektes in der Zukunft. Die Vertragspartner legen den Preis für die zukünftige Transaktion aber schon heute fest.
Der Käufer erwirbt ein Recht (Option), in der Zukunft einen Handelsgegenstand zum heute vereinbarten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Dieses Recht kann er beanspruchen, aber genauso gut verfallen lassen. Wenn der Käufer von seinem Recht Gebrauch macht (Ausübung), so ist der Verkäufer zur Erfüllung verpflichtet. Optionen sind also keine zweiseitig bindenden Verträge. Marktteilnehmer können prinzipiell zwei unterschiedliche Rechte kaufen: zum einen das Recht, ein Finanzobjekt in der Zukunft zu kaufen, und zum anderen das Recht, ein Finanzabjekt in der Zukunft zu verkaufen.

Kauf- und Verkaufsoption

Eine Option ist entweder eine Kaufoption (Call) oder eine Verkaufsoption (Put). Der Käufer eines Calls (Puts) erlangt das Recht, in der Zukunft pro Option eine bestimmte Menge eines Finanzobjektes zu einem beim Kauf festgelegten Basispreis (strike price) zu kaufen (verkaufen). Er entrichtet dafür an den Verkäufer der Option ein Entgelt (Optionsprämie).

Marktteilnehmer können grundsätzlich sowohl die Position des Options-Käufers als auch die des Options-Verkäufers einnehmen, was letztendlich zu nachfolgenden vier sog. Grundpositionen führt:
(01) Kauf einer Kaufoption, d.h. Erwartung steigender Preise beim Underlying,
(02) Verkauf einer Kaufoption, d.h. Erwartung sinkender oder konstanter Preise beim Underlying,
(03) Kauf einer Verkaufsoption, d.h. Erwartung sinkender Preise beim Underlying,
(04) Verkauf einer Verkaufsoption, d.h. Erwartung steigender oder konstanter Preise beim Underlying.

Calls und Puts haben eine begrenzte Laufzeit (Optionsfrist) und verfallen, sobald das Laufzeitende (Verfalltag) erreicht ist. Nach Ablauf der Optionsfrist kann der Käufer sein Recht nicht mehr in Anspruch nehmen und der Verkäufer ist von einer möglichen Verpflichtung befreit.

Optionen können so ausgestattet sein, dass eine Ausübung jederzeit während der Laufzeit (amerikanische Option) oder ausschließlich bei Fälligkeit (europäische Option) möglich ist. Allein der Käufer entscheidet über die Ausübung und, im Falle amerikanischer Optionen, auch über den Zeitpunkt der Ausübung. Der Verkäufer muss die Entscheidung des Käufers abwarten, er hält quasi still, weswegen Options-Verkäufer Stillhalter heißen.
Entscheidet sich der Käufer eines Calls für eine Ausübung, so ist der Stillhalter verpflichtet, das Underlying zum Basispreis zu liefern. Übt der Käufer eines Puts dagegen sein Recht aus, dann liefert er das Underlying und erhält vom Verkäufer den Strike Price.
Einer Option kann grundsätzlich jedes Finanzobjekt zugrunde liegen. Der Käufer eines Aktien-Calls hat z.B. das Recht, eine Aktie zum Basispreis zu verkaufen. Der Käufer eines Währungs-Puts kann Devisen, etwa US-Dollar, zum Strike Price verkaufen.

Die Gewinne und Verluste der vier Grundpositionen lassen sich sehr anschaulich graphisch darstellen. Der Verlauf der Gewinn- und Verlustprofile gleicht dabei einem Hockeyschläger, aus welchem Grund sie auch Hockeystickdiagramme heißen.

Motive für Optionen

Marktteilnehmer schließen Optionsgeschäfte grundsätzlich aus denselben Motiven ab, wie unbedingte Termingeschäfte. Optionen eröffnen sowohl die Möglichkeit zur Spekulation und Arbitrage als auch zur Absicherung gegen künftige Preisänderungen des Underlyings.

Preisbildung

Der Inhaber einer Option hat eine Prämie bezahlt, die dem Verkäufer der Option zugeflössen ist. Dafür garantiert ihm letzterer, künftig ein Kauf- oder Verkaufsrecht ausüben zu können. Beide, Käufer und Verkäufer, wünschen eine Prämie für die Option, die keinen Beteiligten übervorteilt.

(01) Innerer Wert und Zeitprämie
Der Wert einer Option hängt am Verfalltag einzig und allein von zwei Größen ab, genau gesagt vom Preis des Underlyings an eben diesem Tag sowie vom Basispreis. Der Wert für Calls und Puts heißt im Fachjargon Innerer Wert. Er ist entweder Null oder entspricht der Differenz zwischen
(a) Aktienkurs und Basispreis, sofern ein Call betrachtet wird und der Kurs über dem Basispreis liegt;
(b) Basispreis und Aktienkurs, sofern ein Put zugrunde liegt und der Kurs unterhalb des Basispreises liegt.
Der Innere Wert eines Calls (Puts) drückt aus, um wieviel Euro der Aktienkurs über (unter) dem Basispreis liegt. Er ist niemals negativ, weil der Optionsverkäufer nicht zur Ausübung gezwungen werden kann.
Der Preis für eine Option läßt sich jederzeit vor dem Verfalltag in zwei Bestandteile zerlegen, die folgende Gleichung erfüllen: Optionsprämie = Innerer Wert + Zeitprämie.

(02) Einflußfaktoren auf die Optionsprämie
Der aktuelle Aktienkurs und der Basispreis wirken sich unmittelbar auf den Inneren Wert einer Aktienoption aus. Ein Call ist z.B. umso mehr wert, je höher der aktuelle Kurs der Aktie liegt, weil der Innere Wert und damit auch die Prämie steigt. Beim Basispreis ist es genau umgekehrt. Der Innere Wert eines Calls ist grundsätzlich umso geringer, je größer der Strike Price.
Ein Call wird umso teurer angeboten, je höher das allgemeine Zinsniveau ist. Ein Käufer wird dies in aller Regel auch akzeptieren. Durch den Kauf eines Calls fixiert er schließlich eine Preisobergrenze für die Aktie, genau gesagt den Basispreis.
Der Preis für einen Call oder Put ist prinzipiell umso höher, je länger die Restlaufzeit der Option.
Den fürwahr größten Einfluss auf die Zeitprämie üben nicht etwa das Zinsniveau oder die Restlaufzeit aus, sondern die Volatilität des Aktienkurses, also dessen Schwankungsbreite.

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