Fertigungsgemeinkosten

FertigungsgemeinkostenDas Verursacherprinzip

Fertigungsgemeinkosten können den Kostenträgern nicht gemäß dem Verursacherprinzip zugeordnet werden. Die nicht produktbezogenen Kosten können nicht direkt auf einzelne Fertigungsmengen verteilt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von mittelbar zurechenbaren Gemeinkosten. So sind zum Beispiel eine direkte Zurechnung kalkulatorischer Abschreibungen, Hilfslöhne, Hilfsmaterial, kalkulatorischer Zinsen sowie Energieverbrauch nicht möglich. So versucht man, die Fertigungsgemeinkosten mittels einer Schlüsselung auf die entsprechenden Kostenträger zu verteilen.

Die Methode der Schlüsselung

Die Fertigungsgemeinkosten werden in der traditionellen Kostenstellenrechnung im Betriebsabrechnungsboden verteilt und in der Vollkostenrechnung erfasst. Anschließend werden sie auf die Fertigungskostenstellen umgelegt und der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung zugrunde gelegt. Bezugsgrößen wie Einzellohnkosten und Materialeinzelkosten helfen bei der Kalkulation der Zurechnung auf die entsprechenden Kostenträger. Gute Beispiele für Fertigungsgemeinkosten ist die Miete für eine Fabrikhalle. Sie wird im Unternehmen für viele verschiedene Unternehmenszwecke verwendet und so können die durch die Miete anfallenden Fertigungsgemeinkosten nur mittels Schlüsselung auf die verursachenden und beteiligten Kostenstellen verrechnet werden. Fertigungsgemeinkosten werden gewöhnlich mittels prozentualer Zuschlagssätze auf die entsprechenden Produkte rechnerisch umgelegt. Die Fertigungsgemeinkosten werden zusammen mit den direkt zurechenbaren Fertigungseinzelkosten der Berechnung der Fertigungskosten zugrunde gelegt.

Auch die Löhne der Leiter bzw. Meister der einzelnen Fertigungswerkstätten gehen in die Fertigungsgemeinkosten über, da zum Beispiel in der Montage, in der Dreherei oder der Qualitätskontrolle mehrere Aufträge und Projekte gleichzeitig behandelt werden und somit eine direkte Zurechnung der Kosten nach dem Verursacherprinzip nicht möglich ist. Fertigungseinzelkosten dienen innerhalb der Vollkostenrechnung als Zuschlagsgrundlage für die Verteilung der Gemeinkosten auf die entsprechenden Kostenträger. Auch die Leasingraten für die Produktionsmaschinen werden durch die mittelbar zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten verrechnet. In diese Kategorie fallen gleichfalls der Strom- und Gasverbrauch sowie die Anlagen für Software und Telekommunikation. Diese Posten werden als Fertigungsgemeinkosten mehreren Kostenträgern zugerechnet, da sie für das ganze Unternehmen zum Einsatz kommen. Strom und Gas wird im ganzen Unternehmen für verschiedene Zwecke genutzt. Ein Computer verbucht nicht nur einen Auftrag, sondern viele, so muss sein Einsatz dementsprechend auf alle beteiligten Aufträge als Gemeinkosten verteilt werden.

Aktivierungspflicht

Im Bereich der fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind die Herstellungskosten für die Vorratsbewertung gemäß § 255 Abs. 1 HGB zu angemessenen Teilen in die Fertigungsgemeinkosten zwingend mit einzubeziehen. Die Verteilung der Fertigungsgemeinkosten erfolgt in der Regel über Zuschlagssätze auf die jeweiligen Produkte. Der zuvor genannte Paragraph behandelt die zur Aktivierungspflicht vorgeschriebenen Posten. Hierbei handelt es sich um die Anschaffungskosten und die Herstellungskosten, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und betriebsbereit zu halten. Laut HGB gehören Zinsen auf Fremdkapital nicht zu den Herstellungskosten. Sie dürfen jedoch dann angesetzt werden, wenn sie in den Zeitraum der Herstellung fallen. In diesem Fall werden sie als Herstellungskosten des Vermögensgegenstandes gewertet. Handelsrechtlich kann der Unternehmer die Fertigungsgemeinkosten mit den Herstellungskosten aktivieren oder sie gemäß HGB (§ 255 Abs. 2) als Aufwand verbuchen. In der Steuerbilanz besteht gleichfalls eine Aktivierungspflicht (R 6.3 Abs. 1 EStR). Die Fertigungsgemeinkosten werden aus insgesamt sieben Positionen errechnet:

Freiwillige soziale Leistungen
Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge
Aufwendungen für soziale Betriebseinrichtungen
Allgemeine Verwaltungskosten
Notwendige Materialgemeinkosten
Notwendige Fertigungskosten
Abschreibungen der Anlagen in der Fertigung.

Die Fertigungsgemeinkosten weisen die entsprechenden Aufwandsposten als Restbestände in der Gewinn- und Verlustrechnung aus.

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