Zollarten

ZollartenWer aus dem nicht-europäischen Ausland kommend auf einem deutschen Flughafen landet, hat bei der Einreise die Wahl zwischen dem grünen Tor und dem roten Tor als Übergang vom Transitbereich zum Inlandsbereich. Wer das grüne Tor wählt, zeigt damit an, dass sich in seinem oder ihrem Gepäck keine anmeldepflichtigen Waren befinden. Am roten Tor besteht die Möglichkeit, Waren anzumelden, die abgabepflichtig sind. Womit bereits eine der Aufgaben der Bundeszollverwaltung als Behörde der Bundesfinanzverwaltung und des Bundesfinanzministeriums berührt wird.

Zollarten und Zoll-Aufgaben

Im Gegensatz zu den weiteren vielfältigen Aufgaben einer Zollbehörde hält sich die Menge an verschiedenen Zollarten in Grenzen. Im Grunde bestehen nur noch drei Zollarten, auf die an die Zollbehörden Abgaben zu entrichten sind. Dies ist der Ausfuhrzoll, der Durchfuhrzoll und als wichtigstes Instrument der Einfuhrzoll. Bei allen drei Zollarten spielen sowohl politische wie wirtschaftliche Faktoren eine erhebliche Rolle. Praktisch keine Rolle mehr spielt zumindest in Europa der Durchfuhrzoll, da Güter und Waren im Transitverkehr mittels verplombter Fahrzeuge und Behältnisse transportiert werden. Eventuell erhobene Mautgebühren für die Nutzung von Verkehrswegen unterliegen nicht den Zollbehörden und sind damit auch keine Zollgebühren. Auch der Ausfuhrzoll ist zumindest in Deutschland als ausgesprochene Exportnation nicht mehr relevant, da Ausfuhrzölle die Produkte verteuern und damit die Konkurrenzfähigkeit der heimischen Wirtschaft einschränken würde. Im Gegensatz zu wirtschaftlich starken Ländern wie Deutschland ist der Ausfuhrzoll etwa bei Entwicklungsländern ein teilweises Mittel zur Finanzierung des Staatshaushalts und zur Steuerung des Inlandsmarktes. Gerade ärmere Länder mit bestimmten Rohstoffreserven erheben auf die Ausfuhr dieser Güter Ausfuhrzölle. Dies kann sogar Teil eines Vertrages mit ausländischen Firmen sein, die den Abbau der Rohstoffe und die Vermarktung organisieren. Der Ausfuhrzoll kann zudem eine Schutzfunktion besitzen, um zu verhindern, das Waren, die im Inland schwer zu beschaffen sind und nach denen eine relativ große Nachfrage besteht, ins Ausland exportiert werden. Der Staat beziehungsweise die Zollbehörde verteuert mit dem Ausfuhrzoll das Produkt für ausländische Interessenten künstlich, um die Nachfrage auf dem heimischen Markt zu befriedigen. Der Ausfuhrzoll als einer der Zollarten kann ebenso ein außenpolitisches Instrument darstellen, um der Verhängung von Strafzöllen oder die Erhöhung von Einfuhrzöllen durch Importländer abzuwenden. Ein gutes Beispiel dafür ist der Textilienhandel.

Der Einfuhrzoll, die bedeutendste der drei Zollarten

Bleibt noch der Einfuhrzoll als die mit Abstand wichtigste der drei Zollarten. Der Einfuhrzoll wird auf alle über die Zollstellen eines Landes eingeführte Waren erhoben, die als zollpflichtig gelten. Damit hier keine Schleichwege genutzt werden, hat die Zollverwaltung sogenannte Zollwege festgelegt, über die Waren und Güter eingeführt werden dürfen. An diesen Zollstraßenzwang oder Zollflugplatzzwang haben sich alle Personen und Unternehmen zu halten. Im Vorfeld der Einfuhr erfolgt zumindest im Güterverkehr die sogenannte Gestellung, praktisch eine heute überwiegend auf elektronischem Wege vollzogene Voranmeldung der Waren. Nach der Zollanmeldung erfolgt deren Prüfung und eventuell eine Beschau der Güter. Allerdings ist allein für Deutschland die Einfuhrmenge so gigantisch das eine echte Beschau nur an einem relativ geringen Prozentsatz der Waren vorgenommen wird. Meistens handelt es sich dabei um Güter aus kritischen Exportländern in Bezug auf Markenfälschung oder Drogenhandel. Der Einfuhrzoll wird vonseiten der Politik auch als Schutzzoll genutzt, obwohl der Begriff Schutzzoll üblicherweise nicht verwendet wird, sondern dies als Sonderzoll oder tarifäres Handelshemmnis bezeichnet wird und damit nicht explizit zu den Zollarten zu zählen ist.

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