Hat jemand eine neue Sache erfunden, so kann er diese zum Patent anmelden. Dieses schützt den Erfinder für einen bestimmten Zeitraum davor, dass andere sein Patent nutzen oder kopieren dürfen.
Die Vorteile ein Patent anzumelden
Der Inhaber hat die Möglichkeit Kopien und Imitate seiner Erfindung zu unterbinden. Nach der Erfindung kann der Erfinder diese entweder der Öffentlichkeit bekanntgeben oder aber sie geheimhalten und nur privat nutzen. Da aber der Gemeinschaftsnutzen deutlich höher liegt, ist es sinnvoll ein Patent anzumelden und die Erfindung bekanntzugeben. So kann der Erfinder auch einen Gewinn mit seiner Entwicklung machen, ist aber davor geschützt, dass ihm dieser Gewinn durch Kopie gleich zunichte gemacht wird. Konkurrenten sind somit über das bereits angemeldete Patent informiert und der Patentinhaber kann seine Erfindung entsprechend mit geringem Risiko vermarkten. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Erfindung durch ein sogenanntes Geschäftsgeheimnis nach Patentierung geheimzuhalten.
Als patentiert bezeichnete Produkte werden oftmals besser verkauft. Die Verbraucher verbinden damit etwas neues und eine entsprechend hohe Qualität, da das Produkt ja amtlich praktisch geprüft wurde und sich der innovative Nutzen aus dem Patent ergibt.
Der Inhaber hat auch die Möglichkeit die Nutzung seiner Erfindung bestimmten Personen oder Firmen zu erlauben und so einen gemeinsamen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen.
Kosten für die Patentanmeldung
In jedem Fall fallen Amtskosten für die Anmeldung des Patents an. Dieses kann beim Deutschen Patentamt angemeldet werden, die reinen Gebühren betragen hierfür 410 Euro. Realistisch gerechnet fallen für eine Patentanmeldung etwa mindestens 2000 Euro an Kosten an, die sich aber durch die Inanspruchnahme von Patentanwälten und anderen Dienstleistern auf bis zu 10000 Euro erhöhen können. Die genauen Kosten sind vom Patent und zum Beispiel den jährlichen Gebühren zur Verlängerung des Patentschutzes abhängig. Diese fallen ab dem dritten Jahr an und erhöhen sich jährlich.
Soll es ein europäisches Patent sein, so kann dies auch beim Deutschen Marken- und Patentamt angemeldet werden, die Kosten hierfür sind allerdings deutlich höher.
Patentverletzung und die Folgen
Unter einer Patentverletzung versteht man die unerlaubte, also nicht genehmigte Nutzung der patentierten Erfindung als Kopie oder Nachahmung, solange die ursprüngliche Erfindung unter dem Schutz des Patents steht. Wird der Verdacht einer solchen Verletzung geäußert, so ist grundsätzlich die Klärung durch einen Patentanwalt angezeigt. Die Untersuchungsergebnisse werden dann einem Gericht, welches auf Patentstreitigkeiten spezialisiert ist, vorgelegt. Bestätigt sich die Patentverletzung, so kann dies strafrechtliche Folgen haben. Nach dem Patentrecht kann es hier zu Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder insbesondere auch Geldstrafen kommen, wenn es sich um ein vorsätzliches, also beabsichtigtes Verhalten handelt.
Damit Sie keine böse Überraschung erleben, ist vor der Anmeldung eine gründliche Recherche sehr ratsam. Sicherlich ersetzt die eigene Recherche nicht den Einsatz eines spezialisierten Fachanwalts, den man unbedingt vor der Anmeldung mit einer Prüfung beauftragen sollte, doch können durch eine gute Eigeninitative die Kosten für den Rechtsanwalt deutlich niedriger gehalten werden. Je besser die Informationen sind, die Sie dem Anwalt zur Verfügung stellen, desto geringer fällt der Arbeitsaufwand aus. Sollten Sie bereits selbst feststellen, dass es eine ähnliche Anmeldung bereits gibt, so haben Sie noch die Möglichkeit an Ihrem eigenen Produkt Anpassungen und Veränderungen vorzunehmen, so dass eine Anmeldung als Patent noch erfolgreich werden kann.