Preisbindung

PreisbindungPreisbindung bedeutet, dass eine bestimmte Ware oder Dienstleistung nur zu einem ganz bestimmten Preis verkauft werden darf. Das kann sowohl Produkte wie auch Leistungen umfassen. Es sind verschiedene Formen der Preisbindung möglich: die gesetzliche Preisbindung sowie die vertragliche Preisbindung.

Gesetzliche Preisbindung und ihre Auswirkungen

Der Grund, weshalb von staatlicher Seite, also von Gesetzes wegen, Preisbindungen vorgegeben werden, liegt in der Regulierung des jeweiligen Marktes und soll Preiswettbewerb in diesem Markt verhindern. Dahinter steckt einerseits in manchen Fällen die Sicherstellung einer gewissen Qualität bestimmter Waren, die bei Dumping-Preisen nicht mehr gehalten werden könnte. Zum anderen geht es auch darum, in Monopolmärkten die Übervorteilung der Nutzer zu verhindern – also unbilligen Preissteigerungen durch die Anbieter vorzubeugen. Grundlage der gesetzlichen Preisbindung können entweder staatliche Vorgaben oder Festlegungen von Wirtschafts-Verbänden oder Hersteller-Verbänden sein.

In Deutschland unterliegen die Produkte verschiedener Bereiche einer gesetzlich vorgegebenen Preisbindung. Darunter fallen beispielsweise rezeptpflichtige Medikamente, Verlagserzeugnisse wie Bücher, die der Buchpreisbindung unterliegen, Zeitschriften und Zeitungen, die durch Grosso-Verträge an Preise gebunden sind, Tabakwaren, deren Preise laut Tabaksteuergesetz fixiert sind sowie Beförderungsentgelte beim Taxifahren und Mieten im sogenannten sozialen Wohnungsbau.

Pharmazeutika spielen dabei übrigens eine Sonderrolle, da ihre Preisbindung zeitlich begrenzt ist. Eine solche zeitlich begrenzte Preisbindung wird als Preismoratorium bezeichnet. Besonders umstritten hingegen ist aktuell die Buchpreisbindung. Mit dem verstärkten Aufkommen der E-Books, die ebenfalls dieser Preisbindung unterliegen, wird zunehmend die Öffnung dieses Marktes gefordert. Denn die in ihrer Herstellung aufgrund des Wegfalls von Druck- und Transportkosten wesentlich günstigeren E-Books könnten theoretisch zu wesentlich günstigeren Preisen verkauft werden als gedruckte Versionen.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Märkte, in deren Preisgestaltung von staatlicher Seite durch Regulierungsmaßnahmen versucht wird, einzugreifen. Das betrifft unter anderem den Telekommunikationsmarkt.

Die Probleme, die sich durch eine staatlich vorgeschriebene Preisbindung ergeben, liegen beispielsweise darin, dass der Markt für die Hersteller des betroffenen Produktes unattraktiv wird, weil sich zu geringe Gewinnmargen erzielen lassen – und dass daraufhin die Angebote zurückgehen. Andererseits schafft die gesetzliche Preisbindung aber eine gewisse Sicherheit für die Absatzplanung bei den Anbietern betroffener Produkte.

Vertragliche Preisbindung und ihre Umsetzung

Die vertragliche Preisbindung umfasst sämtliche Preisfestlegungen, die zwischen Hersteller und Händler, also dem Verkäufer einer Ware, getroffen werden. Diese können entweder auf vertikale oder horizontale Weise erfolgen: Horizontale Absprachen zu Preisen sind solche, die zwischen zwei Unternehmen auf der gleichen Absatzebene getroffen werden, also beispielsweise zwischen zwei produzierenden Unternehmen. Vertikale Preisabsprachen hingegen, auch als „Preisbindung der Zweiten Hand“ bezeichnet, sind all jene Vereinbarungen zu Verkaufspreisen, die zwischen Marktteilnehmern auf verschiedenen Absatzebenen getroffen werden – also beispielsweise zwischen produzierendem Unternehmen und Großhändler oder produzierendem Unternehmen und Einzelhändler. Um derartige Preisbindungen zu initiieren, sollten Unternehmen sich jedoch im Vorfeld juristisch absichern, da Preisabsprachen unter Marktteilnehmern von staatlicher Seite de facto verboten sind. Dies ist im Kartellgesetz verankert. Der Grund liegt darin, dass Preisbindungen den Wettbewerb zwischen den Händlern beschränken.

Unverbindliche Preisempfehlung

Ein Weg, eine gewisse Preisbindung zumindest ansatzweise zu erreichen, ist die sogenannte unverbindliche Preisempfehlung (UPE), auch als unverbindlicher Verkaufspreis (UVP) bezeichnet. In der Regel wird eine solche unverbindliche Preisempfehlung vom Hersteller direkt gegeben, in manchen Fällen auch durch Großhändler oder Importeure. Bei dieser Form der (unverbindlichen) Preisbindung lässt sich unterscheiden zwischen Empfehlungen zum Verbraucherpreis – also zum Endpreis – und Empfehlungen zum Händlerpreis oder Handelspreis.

Verbraucherpreisempfehlungen werden in der Regel als Etikett direkt auf ein Produkt aufgedruckt oder durch andere Kanäle, wie Broschüren, Werbespots und ähnliche Maßnahmen, bekannt gemacht. Händlerpreisempfehlungen hingegen sind Wiederverkaufspreise, die den Absatzmittlern im Vertriebsprozess vom Hersteller als Empfehlung an die Hand gegeben werden. Sie werden den Endverbrauchern beziehungsweise -nutzern nicht bekannt gegeben, sondern dienen lediglich als nicht bindende Orientierung für den Händler. Wichtig bei der Angabe von Preisempfehlungen ist die Einrechnung der aktuelle gültigen Mehrwertsteuer für das jeweilige Produkt.

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