Privatentnahme

PrivatentnahmeDie Privatentnahme kommt relativ oft in Einzelunternehmen und Personengesellschaften vor. Doch aus Sicht der Buchhaltung und der Betriebsführung ist bei einer Privatentnahme einiges zu beachten. Zum einen muss man wissen, wann eine Privatentnahme vorliegt und welche Auswirkungen diese auf das Vermögen des Unternehmens hat.
Daher sollte man sich etwas intensiver mit den Begriffen Privatentnahme und Privateinlage befassen.

Was ist eine Privatentnahme?

Um eine Privatentnahme handelt es sich dann, wenn dem Betriebsvermögen durch die Entnahme von Geld entzogen wird. Doch es liegt ebenfalls eine Privatentnahme vor, wenn dem Unternehmen Waren entnommen werden. Hinzu kommt, dass die private Nutzung von betrieblichen Gegenständen ebenfalls zu den Privatentnahmen zu zählen ist. Die Nutzung von Arbeitskraft für private Zwecke zählt auch zu den Privatentnahmen.
Bei allen Arten der Privatentnahme gilt, dass diese entsprechend verbucht werden müssen. Hier gilt es einige Regeln zu beachten.

Wie sind Privatentnahmen zu buchen?

Durch Privatentnahmen wird das Eigenkapital eines Unternehmens reduziert. Dies muss natürlich korrekt verbucht werden. In der Finanzbuchhaltung muss ein Unterkonto als Privatkonto für Privatentnahmen und Privateinlagen eingerichtet werden. Die Privatentnahmen werden dabei im Soll verbucht.
Privatkonten gibt es in der Finanzbuchhaltung nur bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie die GmbH oder die GbR. Bei anderen Unternehmensformen dürfen keine Privatkonten in der Finanzbuchhaltung genutzt werden. Das angelegte Privatkonto darf hierbei nicht mit dem real existierenden Girokonto verwechselt werden.

Beispiele für Privatentnahmen und deren Buchung

Die Entnahme von Bargeld

Die am häufigsten vorkommende Privatentnahme aus einem Unternehmen stellt die Entnahme von Geld dar. Dabei wird Bargeld aus dem Betriebsvermögen in das private Vermögen überführt. Daher muss die Geldentnahme von Kassenkonto erfolgen. Die Entnahme des Bargeldes ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
Das Konto Kasse wird demzufolge belastet, während es dem Privatkonto gutgeschrieben wird. Es handelt sich um eine Entnahme von Eigenkapital des Unternehmens.

Der Verkauf eines Betriebsfahrzeugs

Beim Verkauf eines Betriebsfahrzeuges kann es zur Erhöhung des Eigenkapitals eines Unternehmens kommen. Das ist dann der Fall, wenn der Restbuchwert geringer als die Verkaufssumme für das Fahrzeug ist. In diesem Fall wird der erzielte Verkaufspreis als Umsatzerlös in der Finanzbuchhaltung erfasst. Da das Fahrzeug einen Restbuchwert hatte, der geringer als der erzielte Verkaufspreis war, wird diese dem Umsatzerlös abgezogen. Der sich daraus ergebende Differenzbetrag erhöht den Jahreserlös des Unternehmens.

Die Entnahme eines Wirtschaftsgutes als Privatentnahme

Die Entnahme eines Wirtschaftsgutes gilt ebenfalls als Privatentnahme und führt bei einem vorhandenen Restbuchwert des Wirtschaftsgutes zu einer Erhöhung des Gewinns. Der Verkauf eines Betriebsfahrzeuges ist ein häufig vorkommendes Beispiel für diesen Fall.

In Einzelunternehmen kommen Privatentnahmen sehr häufig vor, denn der Unternehmer arbeitet direkt mit den Einnahmen und Ausgaben des eigenen Unternehmens. Privatentnahmen in Form von Bargeld oder auch die Entnahme und private Nutzung des Betriebsvermögens sind daher an der Tagesordnung. Ebenso verhält es sich mit Privateinlagen, denn diese werden ebenfalls oft vom Unternehmer getätigt.
Wichtig ist in jedem Fall, dass die Privatentnahmen immer korrekt verbucht werden. Die Privatentnahmen dürfen den Gewinn eines Unternehmens in keinem Fall mindern. An den am häufigsten vorkommenden Privatentnahmen kann man nachvollziehen, dass diese keinen negativen Einfluss auf die Gewinnentwicklung haben. In einigen Fällen kann es sogar zu einer Steigerung des Erlöses kommen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Wirtschaftsgüter als Privatentnahmen dem Unternehmen entzogen werden.

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