Privatinsolvenz

PrivatinsolvenzIn Deutschland hat es in den letzten Jahren wieder deutlich mehr Insolvenzen unter privaten Verbrauchern gegeben. Die Schuldenlast wurde zu hoch und selbst Verbindlichkeiten in Form von Ratenkäufen konnten nicht mehr bedient werden. Der Weg in die Privatinsolvenz stellt ein echtes Problem für die finanzielle Lage dar - kann aber in vielen Fällen auch abgewendet werden, wenn man über die richtigen Beratungen verfügt. Wer trotzdem den Schritt in die Privatinsolvenz als unausweichlich ansieht, sollte sich zumindest mit den Feinheiten und den genauen Details der Finanzen in einem solchen Zusammenhang beschäftigen.

Was bedeutet die Privatinsolvenz für den Verbraucher?

Die Privatinsolvenz ist ein letzter Schritt für den Verbraucher, wenn sich die eigenen Rechnungen nicht mehr bezahlen lassen. Ist bereits die eidesstattliche Versicherung abgelegt und es gibt trotzdem keine Möglichkeit, wie man den eigenen Schulden Herr werden kann, ist die Privatinsolvenz der logische Schritt. Damit bekannt man, dass man für den Moment zahlungsunfähig ist. Daraufhin tritt ein festes Prozedere in Gang, das gesetzlich abgesichert ist und auch mit Behörden wie mit Gerichten zu tun hat. Zuerst muss man eine genaue Aufstellung der eigenen Verhältnisse des Vermögens aufstellen. Dafür ist es wichtig, dass man wirklich in allen Bereichen etwaige Einkünfte offenlegt oder auch Vermögen in versteckten Formen für den Verkauf zur Verfügung stellt. Prinzipiell ist die Privatinsolvenz aber auch ein Schutz für die Verbraucher. Die Gläubiger können keine weiteren Pfändungen in die Wege leiten und somit hat der Schuldner die Ruhe, die er benötigt, um sein Leben zu ordnen und den Antrag für die Privatinsolvenz abzuschließen. Vor allem wird der Schuldner mit dieser Entwicklung in eine Wohlverhaltensphase gebracht. Das oberste Ziel ist es, dass er in dieser Zeit keine neuen Schulden aufnimmt und die Zeit dafür nutzt, die bestehenden Verbindlichkeiten bei den verschiedenen Gläubigern zu bezahlen. Was sind die Rahmenbedingungen für eine laufende Privatinsolvenz?

  • Der Schuldner unterlegt sich mit der Privatinsolvenz einer Pfändung auf sein Einkommen. Dieses bezieht sich auf das pfändbare Einkommen - natürlich erhält er trotzdem weiterhin sein Geld zum Leben.
  • Das gepfändete Geld wird dafür genutzt, um innerhalb von sechs Jahren die bestehenden Schulden aus dem Verfahren zu bezahlen. Außerdem müssen die Kosten der Behörden und des Insolvenzverwalters beglichen werden.
  • Darüber hinaus darf der Schuldner in dieser Phase nicht schuldhaft neue Schulden aufnehmen. Diese Bedingungen gelten für die Phase des Wohlverhaltens.

Das sind die wichtigsten Bedingungen für den Erhalt und für die Dauer einer Privatinsolvenz. Dabei ist natürlich vor allem das Prozedere rund um die Pfändung des Einkommens wichtig, da hier zum Beispiel für die Selbständigen in Deutschland noch entsprechende andere Bedingungen gelten.

Die Pfändung des Einkommens in der Privatinsolvenz

Um die Schulden zu begleichen und irgendwann aus der Phase der Insolvenz hinauszukommen, gibt es verschiedene Methoden. Auf der einen Seite ist es möglich, dass man nach sechs Jahren normal aus der Insolvenz verschwindet. Das ist besonders bei hohen Schulden das Ziel. Es wäre aber auch schon möglich, innerhalb der sechs Jahre die Schulden zu bezahlen und somit frühzeitig aus der Schuldenfalle und somit auch aus den negativen Folgen, die mit einer Privatinsolvenz verbunden sind, zu entkommen. Dafür ist es notwendig, dass man einen festen Anteil des eigenen Einkommens an den Insolvenzverwalter abführt. Es gibt eine offizielle Pfändungstabelle, mit der man genau sehen kann, wie hoch der Anteil des Einkommens ist, der zu der Begleichung der Schulden genutzt wird. Nicht zuletzt ist es dabei wichtig, dass zum Beispiel Selbständige beachten, dass ihre eigentlichen Einkünfte nicht beachtet werden müssen. In der Regel wird das Durchschnittseinkommen des gelernten Berufs herangezogen, um die Summe zu bestimmen, die jeden Monat an den Insolvenzverwalter abgeführt werden müsste.

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