Der Begriff der Refinanzierung stammt aus dem betriebswirtschaftlichen bzw. finanzwirtschaftlichen Bereich. Es handelt sich um ein fest definiertes Vokabular und hat international eine standardisierte Definition. Der Wortstamm entspringt dem englischen „refinancing“ bzw. „funding“. Innerhalb der bundesdeutschen Kreditinstitute und sonstigen kreditgewährenden Unternehmen bezeichnet er die Mittelbeschaffung zwecks der Gewährung von Krediten und / oder Darlehen.
Üblicherweise werden Geldkredite (monetäre Beträge) refinanziert. Dieser Umstand beruht auf der Grundlage, dass lediglich diese Geldkredite einen unternehmerischen Liquiditätsabfluss / Geldmittelabfluss darstellen, da dem Nehmer des Kredites (Schuldner) ein bestimmter Geldbetrag in Form von Buchgeld bzw. Giralgeld zur Verfügung gestellt wird. Das kreditgebende / kreditgewährende Bankinstitut ist in der Regel bemüht, diesen Liquiditätsabfluss schnellstmöglich wieder auszugleichen. Eben dieser Ausgleich wird – wie eingangs bereits beschrieben – als Refinanzierung bezeichnet. Für den Kreditgeber ist hierbei der Grundsatz der Fristenkongruenz maßgeblich zu beachten. Dieser sagt inhaltlich aus, dass der Liquiditätsabfluss / Abfluss des monetären Betrages nicht nur in seinem vollen Umfang (deckungsgleich) ausgeglichen werden muss, sondern dass auch die hierfür vorgesehene zeitliche Frist (Rückzahlungsfrist) einzuhalten ist. Eine weitere betriebswirtschaftliche bzw. finanzwirtschaftliche Theorie – die sogenannte Theorie des Bodensatzes oder auch Bodensatztheorie – sagt jedoch aus, dass im Zuge einer Transformation der Fristen auch die Refinanzierung längerfristiger Kredite durch kurz- und mittelfristige Geldanlagen möglich ist.
Bei den Banken und sonstigen Kreditinstituten wird die Refinanzierung innerhalb des sogenannten Liquiditätsmanagements wahrgenommen. Hierbei handelt es sich um speziell auf diese Art der Aufgabe eingerichtete interne Abteilungen bzw. Organisationseinheiten. Hier werden die im Laufe des Tagesgeschäftes laufenden Einzahlungs- und Auszahlungsposten überwacht. Der passivische und aktivische Ausgleich des Liquiditätsabflusses wird vorgenommen und der jeweiligen Bankenaufsicht gemeldet. Hierbei findet die Anwendung der Liquiditätsverordnung Berücksichtigung. Die Beschaffung der liquiden Mittel erfolgt in der Regel über den Kapital- und Geldmarkt.
Der oben beschriebene Ausgleich des Liquiditätsabflusses kann auf verschiedene Arten wahrgenommen werden. In der Regel erfolgt die Refinanzierung jedoch passivisch und / oder aktivisch:
Aktivisch wird die Refinanzierung durch die Minderung von Positionen der Vermögensseite durchgeführt. Dies kann beispielsweise durch die Nutzung des maßgeblichen Refinanzierungsinstruments, den Verkauf von Wertpapieren, der Auflösung von Interbankguthaben (Rediskont) etc. geschehen. Im buchhalterischen Sinne findet ein sogenannter Aktivtausch statt. Hierbei nimmt ein Aktivkonto um einen bestimmten monetären Betrag ab, ein anderes wiederum nimmt um denselben Betrag zu. Erfolgskonten werden hierbei nicht berührt, so dass der Vorgang erfolgsneutral – ohne die Berührung des Eigenkapitalkontos – erfolgen kann. Bei der Beschaffung von Geld der Zentralbank (Zentralbankgeld) handelt es sich um eine klassische und typische Art der aktivischen Refinanzierung und stellt einen Ansatzpunkt der Geldpolitik verschiedener Zentralbanken dar.
Passivisch wird die Refinanzierung als Pendant zu dem aktivischen Ausgleich durch die Erhöhung der Verbindlichkeiten vorgenommen. Dies ist beispielsweise durch einen Interbankenhandel oder durch die Emission von Schuldverschreibungen möglich. Die Bilanz wird in diesem Zuge entsprechend verlängert. Der Einsatz von Eigenkapital erfolgt in aller Regel nicht, es wird üblicherweise die Finanzierung des Anlagevermögens vorgenommen.
Bei dem Ausgleich über sogenannte True Sales handelt es sich um eine relativ neue Erscheinung in der Branche. Es wird hierbei eine Bündelung von Krediten bzw. Darlehen mit gleich lautenden Laufzeiten und derselben Struktur des Risikos gebündelt und potenziellen Investoren zum käuflichen Erwerb angeboten. Sollte es sich bei dem Kreditgeber um ein Bankinstitut handeln, kann auch auf dieser Art und Weise die Eigenkapitalquote verbessert werden. Im gleichen Zuge entfallen jedoch die Zinseinkünfte (Erträge im betriebswirtschaftlichen / buchhalterischen Sinne) aus den verkauften Krediten.