Rücklagen

RücklagenRücklagen in Unternehmen

Als Existenzgründer ist es in der Anfangszeit nicht immer einfach, sich mit seinen Produkten oder Dienstleistungen auf dem Markt zu behaupten. An Rücklagen kann nur derjenige denken, der diese Mittel aus eigener Kraft auch erwirtschaften kann. Rücklagen werden im Rechnungswesen als Eigenkapital bezeichnet. Sie werden entweder auf speziellen Rücklagenkonten als offene Rücklagen geführt oder in der Bilanz als stille Rücklagen nicht erkennbar bilanziert.

Was sind offene Rücklagen?

Generell werden offene Rücklagen auf der Passivseite einer Bilanz, unabhängig vom gezeichneten Kapital, vermerkt. Sie sind im Jahresabschluss direkt erkennbar. Sie werden als variables Eigenkapital bezeichnet, da die Gewinnverwendung individuell für bestimmte Anlässe genutzt werden darf. Geregelt ist dies im § 272 HGB und bei Aktiengesellschaftgen im § 150 AktG. Beim gezeichneten Kapital handelt es sich um einen konstanten Wert, der in der Regel keinerlei Veränderungen unterliegt. Offene Rücklagen werden daher gesondert bilanziert. Dennoch gehören diese Positionen zum Oberbegriff des Eigenkapitals und unterliegen daher auch der Haftung. In einem Verlustfall werden somit auch die Rücklagen zur Abdeckung herangezogen. Die Bildung dieser offenen Rücklagen ist für Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben, so dass sie auch als gesetzliche Rücklagen bezeichnet werden. Bei allen anderen Personengesellschaften kann die Bildung von Rücklagen individuell erfolgen, da die meisten Gesellschafter ehedem unbeschränkt persönlich haften. Diese Rücklagen entstehen zum Beispiel bei Kapitalgesellschaften durch Nichtausschüttung von Gewinnen, aus Zuzahlungen von Gesellschaftern oder aus Buchungsgewinnen bei Kapitalherabsetzungen.

Die stillen Reserven

Zu den stillen Rücklagen gehört all das Eigenkapital eines Unternehmens, welches nicht aus der Bilanz ersichtlich ist. Sie werden beispielsweise durch eine Unterbewertung von Aktivaposten, Nichtaktivierung von Vermögensgegenständen oder durch eine Überwertung von Passivaposten gebildet. Sie werden aufgrund von Preisschwankungen oder Geldwertveränderungen zwangsläufig gebildet, durch Ausnutzung von entsprechenden Ermessensspielräumen, aber auch aufgrund von Schätzungsfehlern bei Abschreibungen und Rückstellungen. Nach außen sorgen stille Rücklagen dafür, dass das Eigenkapital eines Unternehmens geringer bewertet wird, als es in Wirklichkeit ist. Durch eine Auflösung dieser Reserven können zum Beispiel nicht ausgewiesene Verluste gedeckt werden.

Rücklagen aus Gewinnen

Rücklagen aus Gewinnen dürfen entweder für das betreffende Geschäftsjahr gebildet werden oder aus dem Rechnungsergebnis früherer Geschäftsjahre. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um gesetzliche oder andere Gewinnrücklagen handelt. Gleichzeitig handelt es sich um versteuerte Rücklagen, da von diesen bereits die Körperschaftssteuer abgezogen wurde. Neben den gesetzlichen Gewinnrücklagen der Kapitalgesellschaften, können diese auch aufgrund eines Gesellschaftsvertrages oder einer Satzung festgelegt werden. In diesen Fällen handelt es sich nicht mehr um freiwillige Rücklagen, da sie zwingend auszuweisen sind.

Wofür werden Rücklagen verwendet?

Als Unternehmer ist es immer wichtig, für unvorhergesehene Ereignisse oder Verluste auf zusätzliche Mittel zurückgreifen zu können. Auch wenn dies in der Anfangszeit meist schwer ist, sollten dennoch von Anfang an Rücklagen gebildet werden. Sie können nicht nur zum Auffangen von Verlusten eingesetzt werden, sondern auch, um insgesamt die finanzielle Situation des Unternehmens zu verbessern. Ebenso kann hierdurch die Kapitalstruktur eines Unternehmens positiv beeinflusst werden. Bei Kapitalgesellschaften sorgen Rücklagen zum Beispiel dafür, dass an die Gesellschafter trotz schlechterer Unternehmenslage gleichbleibende Dividenden ausgeschüttet werden können. Wer sich als Jungunternehmer mit diesen Reserven befassen möchte, der sollte zunächst klären, ob er aus handelsrechtlicher Sicht zu einer Rücklagenbildung verpflichtet ist oder ob diese freiwillig erfolgen kann. Bei allen Betrachtungen darf der positive Effekt nicht unerwähnt bleiben. Rücklagen sorgen für mehr Sicherheit und können in Notfällen Verluste decken oder doch zumindest abmildern.

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