Sozialabgabe

SozialabgabeSoziale Absicherung für jedermann

Im Gegensatz zu vielen Staaten gilt in Deutschland eine allgemeine Haftungspflicht. Das heißt, dass jeder Bürger, der Mitglied einer Sozialversicherungspflicht ist und dies anhand seiner Zahlungen untermauert, auch im Notfall durch die Gemeinschaft abgesichert ist. Das Gesetz zur Sozialabgabe wurde im November des Jahres 1881 eingeführt und gilt als Meilenstein in der Geschichte des Sozialstaates Deutschland. Otto von Bismarck gründete damals das "Deutsche Reich" und ebnete den Weg für die soziale Absicherung von jedem.

Die gesetzliche Sozialabgabe und ihre Folgen

Es spielt keine Rolle, welcher Beschäftigung ein Arbeitnehmer nachgeht. Sowohl Saisonarbeiter als auch Aushilfen und dauerhaft Beschäftigte müssen eine Sozialabgabe leisten. Dazu zählen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dabei handelt es sich um Pflichtversicherungen, die in der Regel sowohl von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern jeweils zur Hälfte entrichtet werden. Die Zahlungen an eine gesetzliche Unfallversicherung, welche vielen unter dem Begriff "Beiträge zur Berufsgenossenschaft" bekannt sind, werden einzig von den Arbeitgebern getragen. Arbeitgeber, die sich aus Kostengründen vor der Sozialabgabe drücken wollen, handeln kriminell und müssen bei Entdeckung mit empfindlichen Strafen rechnen.

Minijobs und Sozialabgabe

Aushilfstätigkeiten werden besonders zur Erntezeit angeboten und zeichnen sich vornehmlich durch geringe Abgaben aus. Das gilt allerdings nur für die geringfügig Beschäftigten. Ihre Arbeitgeber tragen hier die Last der Sozialabgabe und können die Kosten bei ihrer Steuererklärung geltend machen. Dass Existenzgründer sich zunächst einmal nach günstigen Alternativen zur Einstellung von Arbeitnehmern mit Festverträgen umschauen, wird jedem Betroffenen klar sein. Sie umgehen auf diese Weise die strengen Regeln der Gesetzgeber und können sich die dauerhaft Beschäftigten über einen langen Zeitraum anschauen.

Ohne Sozialabgabe kann es keine Absicherung geben

Immer wieder gibt es in den Medien Meldungen, welche die hohen Lohnnebenkosten anprangern. Dazu zählen vornehmlich Ausgaben, die Pflichtversicherungen bei Krankheit, Pflege, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit betreffen. Bei jeder Bundestagswahl richten sich die verantwortlichen Politiker mit großzügigen Versprechungen an ihre potenziellen Wähler, die sie später nicht erfüllen können. Der Grund liegt darin, dass die Sozialabgabe nicht gesenkt werden darf, da nur mit gut gefüllten Kassen eine solide Absicherung gewährleistet werden kann. Selbst wenn die Krankenversicherer oder die Rentenversicherung im Moment finanziell gut dastehen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt deutlich, dass sich die Situation innerhalb weniger Monate gravierend ändern kann.

Maßnahmen des Gesetzgebers zur Sozialabgabe

Noch nicht einmal 10 Jahre sind vergangen, dass Altersruhegeldempfänger weder Steuern noch Beiträge zur Krankenversicherung zahlen mussten. Sie bekamen ihre Rente brutto für netto ausgezahlt. Klamme Kassen erforderten ein Umdenken der Gesetzgeber und auch für Rentner wurde die Sozialabgabe zur Pflicht. Sowohl Beiträge zur Kranken- als auch Pflegeversicherung werden vor der Auszahlung abgezogen und an die zuständigen Stellen überwiesen. Gleichzeitig trat das Gesetz in Kraft, dass unter Umständen auch die Auszahlung von Lebensversicherungsprämien mit der Sozialabgabe belastet wurde. Besitzer von Kapitallebensversicherungen müssen seitdem immer ihren Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Sowohl die Berechnung der Schuld als auch eine Zahlung an die betroffenen Stellen übernehmen hier immer die Versicherungsgeber. Dadurch wird garantiert, dass sich niemand aus der Verantwortung stehlen kann.

Nur die kontrollierte Sozialabgabe schützt vor Missbrauch

Obwohl es viele Fachleute gibt, die täglich unterwegs sind und Betrüger dingfest machen, die Kriminalität in diesem Bereich haben sie nicht im Griff. Das Rechtsempfinden der Schädigenden lässt zu Wünschen übrig. Viele von ihnen denken nur an den eigenen Profit. Dass sie oder ihre Angehörigen jederzeit selbst davon betroffen sein können, dass sie den Sozialstaat in Anspruch nehmen müssen, weisen sie mit einer Handbewegung weit von sich.

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