Werbungskosten

WerbungskostenUnter den Punkten der abzugsfähigen Ausgaben in der Steuererklärung stehen die Werbungskosten immer ganz weit oben. Sie sind der klassische Posten für den Abzug und sind neben dem Freibetrag der wichtigste Faktor für die Berechnung der Basis. Bei den Werbungskosten handelt es sich ebenfalls um einen festen Betrag, der sich jedoch nicht immer für die Abrechnung mit der Steuer lohnt. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, auf den Pauschalbetrag bei der Einkommenssteuer zu verzichten und stattdessen die Belege zu sammeln und am Ende mehr Geld zu erhalten - das ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Wie funktionieren die Werbungskosten in der Einkommenssteuer?

Unter den Werbungskosten versteht man alle Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer auf sich bringen muss, um den Erhalt seines fortlaufenden Lohns zu erhalten. Das kann von einfachen Fahrtkosten bis hin zu der Anschaffung von Fachliteratur so einiges sein - tatsächlich sind die Werbungskosten innerhalb der Steuer ein typischer Posten dafür, der am Ende des Jahres Probleme mit dem Finanzamt geben kann. Da viele Arbeitnehmer auf eine genaue Auflistung der Belege und einzelnen Posten verzichten möchten, gibt es den sogenannten Pauschalbetrag für die Werbungskosten. Dieser verändert sich regelmäßig, steht aber in einer Höhe von rund 1000 Euro zur Verfügung und kann direkt bei der Steuererklärung angerechnet werden. Generell sind die Werbungskosten auch deshalb ein Streitpunkt, weil man nur sehr schwer definieren kann, welche Kosten objektiv dafür anfallen, den eigenen Job zu erhalten. Das Finanzamt hat schon in vielen Fällen den Versuch einer Anrechnung in der Steuererklärung zurückgewiesen, sofern es nicht auf den ersten Blick vollständig und alleine der Ausübung im Beruf dient. Diese Einschätzung ist schwer und es beschäftigen sich viele Steuerberater alleine mit der Frage, welche Art der Kosten in den Werbungskosten angerechnet werden kann. Das ist ein Grund, warum viele Arbeitnehmer lieber direkt zum Pauschalbetrag greifen. Welche Arten von Werbungskosten sind in jedem Fall anrechnungsfähig?

  • Kosten für die Führung von zwei Haushalten, die durch die Arbeit bedingt sind.
  • Kosten für eine Fortbildung, die nicht in irgendeiner Form durch den Arbeitgeber gezahlt worden sind.
  • Kosten für Bewerbungen und alles rund um das Verfahren zur Bewerbung und Vorstellung.
  • Bis zu 110 Euro pro Jahr können für Mittel zur Fortbildung oder Fachliteratur angerechnet und ausgegeben werden.
  • Besonders die Kosten für die Arbeitskleidung, sofern nicht gestellt, fallen unter die Werbungskosten.

Es gibt also die verschiedensten Bereiche, in denen die Werbungskosten bereits akzeptiert worden sind und in der Regel auch durch die Finanzämter bestätigt werden. Allerdings ist es trotzdem wichtig, dass man für jedes dieser Beispiele die entsprechenden Belege sammelt. Sofern das Finanzamt nämlich Zweifel hat, können diese einen Einblick in eben diese Belege verlangen.

Abgrenzung zwischen privaten und beruflichen Kosten

Die wohl größte Hürde in der Nutzung der Werbungskosten liegt darin, dass es manchmal sehr schwer fällt, zu unterscheiden, ob die Anschaffung von gewissen Dingen wirklich nur privater Natur ist oder ob es sich bereits um etwas Berufliches handelt. Ein Anzug kann zum Beispiel durchaus als Kleidung für die Arbeit gesehen werden - wird dieser aber auch zu privaten Anlässen genutzt, müsste man ihn eigentlich entsprechend anrechnen. Ähnliches gilt, wenn man in seiner eigenen Wohnung ein Arbeitszimmer einrichtet. Theoretisch können die Kosten dafür aufgeteilt werden, dafür muss aber eigentlich nachgewiesen werden, dass das Zimmer wirklich nur für den Zweck der Arbeit und nicht aus privater Basis genutzt wird. Diese Grauzonen sind die eigentliche Schwierigkeit und müssen daher von einem Steuerberater oder in einer Beratung mit dem Finanzamt abgesegnet werden. Wer bei den Werbungskosten sicher sein möchte, sollte sich also bei der Steuererklärung in jedem Fall den Rat eines Profis holen.

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