Steuer

SteuerExistenzgründer müssen sich um viele Dinge kümmern, wenn sie ihre Geschäftsidee in die Realität umzusetzen wollen. Neben den eigentlichen Tätigkeiten, die dazu erforderlich sind, kommen auch Aufgaben hinzu, die nur indirekt mit der Realisierung zusammenhängen, aber deshalb nicht unwichtiger sind. Ein entscheidender Bereich sind hier die Steuern, die bei jeder Existenzgründung in kleinerem oder größerem Umfang anfallen.

Welche Steuern können anfallen?

Art und Umfang der zu entrichtenden Steuern sind von mehreren Faktoren abhängig. Wesentliche Einflussfaktoren sind der rechtliche Status der Unternehmung (z.B. Freiberufler, Selbstständiger, GmbH, GbR, AG usw.), die Art der Unternehmung sowie die Höhe der Erträge.

Die Einkommenssteuer

Unabhängig von den genannten Faktoren ist die Einkommenssteuer, die für alle selbstständig tätigen Personen anfällt, sobald der Gewinn den Steuerfreibetrag überschreitet. Die Einkommenssteuer ist im Gegensatz zu den betrieblichen Steuern eine persönliche Steuer, die von dem Steuerpflichtigen selbst zu entrichten ist. Anhand der jährlichen Einkommensteuererklärung wird der Gewinn des Steuerpflichtigen ermittelt und durch das Finanzamt veranlagt. Hier müssen alle Einnahmen der steuerpflichtigen Person angegeben werden. Dies können neben dem Ertrag aus der selbstständigen Tätigkeit beispielsweise Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge (Abgeltungssteuer) sein. Auf der anderen Seite können in der Einkommensteuererklärung alle steuerlich absetzbaren Beträge geltend gemacht werden. Bei entsprechender Höhe des Gewinns können durch das Finanzamt Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer festgelegt werden.

Die Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist von allen selbstständig tätigen Personen zu entrichten, die nicht nach § 4 UStG von der Steuer befreit sind (z.B. Ärzte). Eine weitere Ausnahme bilden Existenzgründer, die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG für sich in Anspruch nehmen können. Die Umsatzsteuer ist für alle in Rechnung gestellten Lieferungen oder Leistungen zu entrichten. Der aktuelle Umsatzsteuersatz beträgt derzeit 19 %, ermäßigt 7 %. Zur Entrichtung der Umsatzsteuer muss eine Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt eingereicht werden. Je nach Höhe der vereinnahmten Umsatzsteuer können monatliche, viertel- oder halbjährliche Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich werden. In den Umsatzsteuererklärungen werden die für betriebliche Ausgaben gezahlten Umsatzsteuerbeträge von den vereinnahmten Umsatzsteuerbeträgen abgezogen. So ergibt sich die an das Finanzamt zu entrichtende Umsatzsteuer.

Die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer gehört zu den betrieblichen Steuern. Sie fällt für alle Gewerbetreibenden an, unabhängig davon, in welcher Rechtsform das Unternehmen fungiert oder ob es sich um einen Einzelunternehmer handelt. Ausgenommen sind Freiberufler, die für Ihre Tätigkeit kein Gewerbe anmelden müssen (z.B. Journalisten etc.) und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), die ausschließlich für die Durchführung eines bestimmten Auftrags ins Leben gerufen wurden. Diese Steuer wird auf den Betriebsgewinn, also den Gewerbeertrag, erhoben, sobald der Gewerbesteuer-Freibetrag überschritten wird (aktueller Freibetrag: 24.000 €). In der Regel wird die Gewerbesteuererklärung jährlich fällig.

Die Körperschaftssteuer

Auch die Körperschaftssteuer ist eine betriebliche Steuer und wird auf den Gewinn einer Kapitalgesellschaft erhoben. Körperschaftssteuer müssen nur Unternehmen entrichten, die den Status einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft haben. Dazu gehören beispielsweise Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG) und Vereine.

Weitere Steuern

Zu den genannten Steuern können weitere Steuern wie beispielsweise Kfz-Steuern für betriebliche Fahrzeuge hinzukommen. Neben diesen sogenannten direkten Steuern, die beim Steuerschuldner (Steuerpflichtiger oder steuerpflichtiges Unternehmen) direkt veranlagt werden, existieren auch noch eine Reihe von indirekten Steuern. Dazu gehört beispielsweise die Umsatzsteuer oder die Benzinsteuer. Diese indirekten Steuern werden quasi an Dritte übertragen und über diese an das Finanzamt abgeführt.

Der Umgang mit Steuern

Auch wenn die Bearbeitung der Steuerangelegenheiten für die meisten Existenzgründer und Unternehmer nicht zu deren Lieblingsbeschäftigung gehört, sollte mit dem Thema Steuern sorgfältig umgegangen werden. Das Finanzamt handelt nach dem Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer seinen Steuerverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, kann durch eine angehäufte Steuerschuld schnell in eine finanzielle Schieflage geraten. Gerade für Existenzgründer, die über wenig oder gar keine steuerrelevanten Kenntnisse verfügen, kann es deshalb durchaus sinnvoll sein, einen Steuerberater zu konsultieren.

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