Steuernummer

SteuernummerDie Steuernummer

Im deutschen Steuerrecht ist vorgesehen, dass alle Personen mit einer so genannten Steuernummer erfasst werden müssen. Dies gilt sowohl für juristische als auch natürliche Personen. Die Steuernummer muss bei jedem Schreiben an das Finanzamt und in der abgegebenen Steuererklärung benannt werden, damit eine eindeutige Zuordnung der Formulare und Dokumente erfolgen kann. Diese Vorschrift gilt für alle Steuerarten, so zum Beispiel für die Einkommenssteuer, die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer, aber auch für die so genannte Körperschaftssteuer. Die Finanzbehörden erleichtern sich mit der Vergabe einer Steuernummer wesentlich die Arbeit, so dass anschließend der Verwaltungsaufwand minimiert wird. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass eingehende Dokumente beim Finanzamt schneller an den jeweiligen Sachbearbeiter weitergeleitet werden können, denn die jeweiligen Arbeitsbereiche sind über den Aufbau der Steuernummern geregelt. Dies hat für den Steuerpflichtigen den Vorteil, dass er anhand seiner Steuernummer schneller den passenden Ansprechpartner findet und seine Fragen oder Anliegen gezielt geklärt bekommt.

Der Aufbau der Steuernummer

Jede vergebene Steuernummer ist nach dem gleichen Schema aufgebaut. Konkret bedeutet dies, dass die Steuernummer zwischen neun und elf Zahlen enthält, welche mit einem Schrägstrich voneinander abgetrennt sind. Beispiel: 123/456(7)/890(1)
Anhand der ersten drei Zahlen ist erkennbar, welche Finanzbehörde zuständig ist. Die drei Zahlen nach dem ersten Schrägstrich werden als so genannte Bezirkszahlen bezeichnet und sie sind entscheidend für die Bearbeitung von eingereichten Dokumenten und Formularen, denn sie dienen der Zuteilung an die entsprechende Abteilung im jeweiligen Finanzamt. Eine Ausnahme bildet das Bundesland Nordrhein-Westfalen, denn hier besteht die Zahl nach dem ersten Schrägstrich aus vier Zahlen. Die Ziffernfolge nach dem zweiten Schrägstrich sind persönliche Zahlen, so dass alle steuerpflichtigen Verbraucher voneinander unterschieden werden können. Wer sich beispielsweise telefonisch an das zuständige Finanzamt wendet, muss lediglich die letzten drei oder vier Ziffern angeben, um zum zuständigen Sachbearbeiter durchgestellt werden zu können.

Vergabe der Steuernummer an Gewerbetreibende

Wenn sich Verbraucher für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit entscheiden, dann sollten sie sich möglichst im Vorfeld ganz genau mit den Pflichten eines künftigen Unternehmers befassen. So ist die Beantragung einer Steuernummer beim zuständigen Finanzamt einer der ersten Schritte. Wird das Unternehmen in einem anderen Zuständigkeitsbereich gewählt als dem eigentlichen Wohnsitz, dann ist die Finanzbehörde des Firmensitzes für die Vergabe der Steuernummer zuständig.

In Deutschland werden grundsätzlich alle Unternehmer steuerlich erfasst und jeder künftige Gewerbetreibende bekommt im Vorfeld einen Fragebogen, welcher nicht nur die persönlichen Angaben, sondern auch den Umfang der ausgeübten Tätigkeit klärt. Zugleich muss der Unternehmer angeben, mit welchen Umsätzen und Gewinnen er in den ersten Geschäftsjahren rechnet, wobei in diesem Punkt lediglich eine Schätzung erfolgen kann. Für diese Angabe ist es durchaus empfehlenswert, wenn sich der künftige Unternehmer Rat bei einem Steuerberater sucht, um auch realistische und zutreffende Angaben machen zu können.

Wichtigkeit der Steuernummer für Gewerbetreibende

Grundsätzlich muss jeder Unternehmer beim Ausstellen einer ordnungsgemäßen Rechnung, seine ihm zugewiesene Steuernummer angeben. Als Alternative kann auch die so genannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf der Rechnung eingetragen werden, welche an Gewerbetreibende vergeben wird, die innerhalb eines großen Gebietes der europäischen Länder handeln. Diese Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bekommt der Unternehmer allerdings auch nur dann, wenn ihm im Vorfeld eine Steuernummer von der zuständigen Finanzbehörde erteilt wurde.

Unterschied zwischen Privatpersonen und Gewerbetreibenden

Prinzipiell gibt es bezüglich der Steuernummer kaum einen Unterschied zwischen Privatpersonen und Gewerbetreibenden, denn eine Steuernummer muss vom zuständigen Finanzamt immer vergeben werden, um eine ordnungsgemäße Zuordnung aller Vorgänge zu gewährleisten. Ein einziger Unterschied besteht lediglich in der Tatsache, dass die Steuernummer einer Privatperson deutlich seltener begegnen wird, denn sie ist nur bei der Abgabe der jährlichen Einkommenssteuererklärung einzutragen und bei eventuellem Schriftwechsel mit der zuständigen Finanzbehörde. Dennoch dürfen auch Privatpersonen ihre schriftlich zugeteilte Steuernummer nicht verlegen, denn auf Anfrage muss die Steuernummer bei der Finanzbehörde vorgelegt werden können.

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